Allgemeinverfügung Diese Corona-Regeln gelten im Kreis Schmalkalden-Meiningen
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gültig bis 31. Januar 2021
Neue Corona-Verordnung für ganz Thüringen
Hinweis vorab: Das Thüringer Kabinett hat am 5. Januar 2021 beschlossen, den seit Mitte Dezember geltenden "harten Lockdown" zu verlängern - und zwar zunächst bis zum 31. Januar. Die neue Thüringer Corona-Verordnung trat am 10. Januar in Kraft. Sie schränkt das öffentliche Leben im Freistaat in weiten Teilen ein und schafft damit unter Umständen schärfere Regeln, als sie in den Tagen und Wochen zuvor von den einzelnen Landkreisen getroffen worden sind. Einen Überblick über die thüringenweiten Bestimmungen finden Sie hier.
Seit dem 10. Januar gilt im Landkreis Schmalkalden-Meiningen eine aktualisierte Allgemeinvefügung. Sie untersagt beispielsweise den Betrieb und Nutzung von Freizeiteinrichtungen. Außerdem ist ein Mund-Nasen-Schutz unter anderem in diesen Bereichen Pflicht: auf allen öffentlichen Plätzen, an denen sich Menschen ansammeln, auf Wochenmärkten, in medizinischen Einrichtungen, auf Bahnhöfen und an Bushaltestellen, in den Innenstädten von Schmalkalden und Meiningen.
Die jeweils aktuelle Allgemeinverfügung im Wortlaut finden Sie auf der Website des Landratsamts.
Quelle: MDR THÜRINGEN/sar,maf
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 08. Januar 2021 | 17:30 Uhr