* Sind unsere Strafen zu mild?
Da kommt ein Vergewaltiger auf Bewährung frei und ein vermeintlicher Kinderschänder wird mit "nur" zwei Jahren Gefängnis abgestraft. Wie kann das sein, fragt sich so mancher. Sind unsere Strafen zu mild? Wie wird das Strafmaß ermittelt? Und wie viel Subjektivität der Entscheidung liegt beim jeweiligen Richter?
Elisa Marie Hoven, Professorin für deutsches und ausländisches Strafrecht der Universität Leipzig, beantwortet Ihre Fragen zu diesem Thema live bei "MDR um 4".
Da kommt ein Vergewaltiger auf Bewährung frei und ein vermeintlicher Kinderschänder wird mit "nur" zwei Jahren Gefängnis abgestraft. Wie kann das sein, fragt sich so mancher. Sind unsere Strafen zu mild? Wie wird das Strafmaß ermittelt? Und wie viel Subjektivität der Entscheidung liegt beim jeweiligen Richter?
Elisa Marie Hoven, Professorin für deutsches und ausländisches Strafrecht der Universität Leipzig, beantwortet Ihre Fragen zu diesem Thema live bei "MDR um 4".
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