Beiträge aus der Sendung
Sterbehilfe - eine juristische Grauzone?
Für unheilbar kranke Menschen scheint es mitunter der letzte Ausweg zu sein, das Leben vorzeitig zu beenden. Aktive Sterbehilfe aber ist in Deutschland verboten und wird mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug geahndet. Trotzdem sind Betroffene nicht restlos auf sich gestellt. Denn die Beihilfe zur Selbsttötung steht prinzipiell nicht unter Strafe; für Mediziner ist sie aber laut Verordnung der Bundesärztekammer untersagt.
Und auch indirekte und passive Sterbehilfe sind in Deutschland möglich. Was aber bedeutet das für die Betroffenen? Wo finden sie und ihre Angehörigen Unterstützung? Oder ist es wirklich die letzte Chance, in andere Länder wie beispielsweise die Schweiz auszuweichen?
Gilbert Häfner, Präsident des Oberlandesgerichts in Dresden, beantwortet Ihre Fragen zu diesem Thema live in der Sendung.
Und auch indirekte und passive Sterbehilfe sind in Deutschland möglich. Was aber bedeutet das für die Betroffenen? Wo finden sie und ihre Angehörigen Unterstützung? Oder ist es wirklich die letzte Chance, in andere Länder wie beispielsweise die Schweiz auszuweichen?
Gilbert Häfner, Präsident des Oberlandesgerichts in Dresden, beantwortet Ihre Fragen zu diesem Thema live in der Sendung.
Links in MDR.de
Moderation
Homepage
Social Media
Anschrift
-
MDR-Fernsehen
Redaktion "MDR um 4"
04360 Leipzig