Umschau | 28.04.2015 | 20:45 Uhr Chatprotokoll: Recht im Verkehr

25. September 2019, 11:56 Uhr

Geschnitten, genötigt, gerammt, ignoriert: Gerade im Straßenverkehr kommt es immer wieder zu Konflikten. Und gerade hier zeigt, dass nicht jeder, der glaubt, im Recht zu sein, auch recht hat. Aber was ist erlaubt? Wo sind die Grenzen ganz klar und wo schwimmend? Im Chat haben die Verkehrsrechtler und ADAC-Vertragsanwälte Tim Küchenmeister und Christian Reinicke Ihre Fragen beantwortet. Hier können Sie den Chat noch einmal nachlesen.

  • Moderator: Liebe User, ich begrüße Sie ganz herzlich in unserem Chat zum Thema "Recht im Straßenverkehr". Die beiden Verkehrsrechtler und ADAC-Vertragsanwälte Tim Küchenmeister aus Dresden und Christian Reinicke aus Hannover nehmen sich heute Abend Zeit für Ihre Fragen. Willkommen auch Ihnen! Und nun wünsche ich uns allen einen aufschlussreichen Chat!
  • Christian Reinicke: Guten Abend aus Hannover!
  • Tim Küchenmeister: Einen wunderschönen guten Abend aus Dresden!
  • Christian: Es gibt ja kostenlose Anwaltsportale wie geblitzt.de und sos-verkehrsrecht.de im Internet. Wie schätzen Sie die Arbeit solcher Portale bzw. der Anwälte ein? Lohnt es sich, seine Daten dort tatsächlich einzugeben?
  • Tim Küchenmeister: Persönlich habe ich damit noch keine Erfahrungen gemacht, die Entwicklung dieser Portale ist relativ neu und der Erfolg bleibt abzuwarten.
  • Feierdeife: Hallo Eben im Beitrag wurde dem Lkw-Fahrer vom kontrollierenden Beamten gesagt, dass es verboten sei die Frachtpapiere zu lesen. Ich wüsste allerdings nicht wo in der StVO dies stünde, dass es im Bußgeldkatalog eine Sanktion dazu gäbe. Können sie mir diesbezüglich weiterhelfen? Auf der MDR-Homepage wird geschrieben, dass es verboten sei an einer Ampel stehend sein Mobiltelefon zu nutzen. Gibt bzw. gab es hier in der Rechtsprechung nicht einmal ein anderslautendes Urteil, dass ausdrücklic
  • Christian Reinicke: Es gibt m. E. kein ausdrückliches Verbot, Frachtpapiere zu lesen. Wenn das aber während der Fahrt geschieht und zu einer Ablenkung führt, dürfte das nicht zulässig sein. Handy an der Ampel: hier gibt es die klare Rechtsprechung, dass Handynutzung solange unzulässig ist, wie der Motor läuft, also auch an der Ampel.
  • Annemarie: Ist es rechtens, dass bei einem Handyverstoß die Geldbuße verdoppelt wird? Genau das ist mir nämlich passiert.
  • Tim Küchenmeister: Nein, das ist grundsätzlich nicht rechtens, denn der Handyverstoß kann nur vorsätzlich begangen werden, sodass eine Erhöhung der Geldbuße wegen Vorsatz (was hier vielleicht erfolgt ist) nicht rechtmäßig ist. Ein Einspruch gegen einen solchen Bußgeldbescheid lohnt sich.
  • Christian Reinicke: @Christian: gilt generell: im Internet vorinformieren, ist nicht schlecht. Aber jeder Fall liegt anders. Die seriösen Portale haben durchaus einen Informationswert.
  • Christian: Die Internetportale werben mit 20 Prozent gewonnener Verfahren im Verkehrsrecht. Ist das Ihrer Meinung nach realstisch?
  • Tim Küchenmeister: Schwer zu sagen, denn der Erfolg liegt nicht immer nur im eingestellten Verfahren, sondern auch in einer Wandlung vom Fahrverbot, in einer Reduzierung der Geldbuße und Vermeidung von Punkten. Wenn man das alles bedenkt, sind 20% durchaus realistisch.
  • penelope : Ich hoffe, dass Sie mir bei meiner etwas ungewöhnlichen Frage weiterhelfen können. Ich habe letzte Woche das vordere Kennzeichen verloren und es natürlich sofort der Polizei gemeldet. Mir ist bewusst, dass ich zur Zulassungsstelle muss, um das Kennzeichen umschreiben zu lassen. Mit anderen Worten: ich weiß, dass ich eine neue Nummer bekomme. Nun ist es so, dass die Zulassungsstelle nicht gerade die arbeitsfreundlichsten Öffnungszeiten hat. Ich habe, da das Auto in der Stadt
  • Christian Reinicke: Wirklich etwas ungewöhnlicher Fall: Zulassungsstellen haben heutzutage aber auch Telefon und Internet. Ich bin sicher, Sie bekommen dort schnelle Hilfe. Ich bin mir auch nicht sicher, ob da wirklich neue Kennzeichen fällig sind.
  • penelope : Ich habe, da das Auto in der Stadt parkt, als vorderes Kennzeichen das Kennzeichen meiner Fahrradaufhängung genommen, um Ärger zu vermeiden. Meine Frage: wie viel Zeit habe ich, um ein neues Kennzeichen zu organisieren? Was droht mir rechtlich, wenn ich die Zeit nicht einhalte?
  • Christian Reinicke: siehe Frage von eben
  • Feierdeife: bzgl. der vorangegangenen Frage: solange es nicht per Gesetz verboten ist, wüsste ich nicht warum es nicht zulässig wäre. Oder wären dann schreiende Kinder auf der Rücksitzbank ebenfalls nicht zulässig?
  • Christian Reinicke: Solche Fragen regelt das Gesetz durch allgemeine Formulierungen, die dann von den Gerichten konkretisiert werden. Und angesichts unseres immer schneller und unübersichtlichen Verkehrs muss man eben 100% aufmerksam sein.
  • Yvo: Welche Rechtsmittel kann ich als Hinterbliebene einlegen,wenn ein Verfahren nach Stpo 153b eingestellt worden ist?Ausser eine Dienstaufsichtsbeschwerde.Vielen Dank
  • Tim Küchenmeister: Beschwerde nach §304 StPO
  • Bernd: Wie sind denn eigentlich die neuen Grenzwerte beim Alkohol für Fahrradfahrer? Ab wann ist man hier im Straftatbereich?
  • Tim Küchenmeister: ab 1,6 Promille
  • bigsugarray: hallo ich wurde in tschechien geblitzt, leiten die behörden dort das nach deutschland weiter?
  • Christian Reinicke: Nein, das Verfahren wird zunächst in Tschechien weiterverfolgt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Bußgeldbescheide aus anderen EU-Staaten in Deutschland vollstreckt werden. Das geschieht allerdings bislang noch sehr selten. Wenn Sie öfter nach Tschechien reisen und der Auffassung sind, dass Sie zu Unrecht geblitzt wurden, sollten Sie sich an einen Verkehrsrechtsanwalt wenden.
  • breivit-1: Ich wurde Opfer eines Verkehrsunfalls im Jahr 2011, der Fahrer des Pkw es in dem ich mich befand fuhr gegen einen Baum. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und eventuell Schmerzensgeld zu erhalten. Das Verfahren läuft noch (Verjährungsfrist wurde verlängert); Nun habe ich aber eine Rechnung von meinem Anwalt bekommen. Da ich Student bin ist es mir nicht möglich diese zu begleichen. Ist das üblich dass man als Unfallopfer in Vorleistung gehen muss?
  • Tim Küchenmeister: Soweit die Versicherung des PKW den Schaden bezahlt, kann auch der Anwalt seine Gebühren dort geltend macht. Dennoch ist der Anwalt berechtigt, Vorschüsse von seinem Mandanten zu fordern. Selbstverständlich kann auch eine abweichende Honorarvereinbarung getroffen werden. Ob dies auch bei Ihnen möglich ist, müssten Sie bei Ihrem Anwalt erfragen.
  • md11: Guten abend,ich hatte einen Verkehrsunfall mit einer fahranfängerin die mir die verfährt nahm in der Form das sie im viel zu spitzen Winkel die Nebenstraße verließ und nach meinen späteren Nachforschungen sogar die falsche Straßenseite befuhr. Sie wurde nicht von der Polizei verwarnt. Kann sie noch später verwarnt werden? Kann ich sie anzeigen weil sie verspätet den Unfall ihrer Haftpflichtversicherung meldete? Denn (Vers.) die äußern sich nicht zum Sachverhalt, seit 2 Wochen ?
  • Christian Reinicke: Wenn die Ordnungswidrigkeit noch nicht verjährt ist, kann die Unfallgegnerin noch verwarnt werden. Aber wenn ich Sie richtig verstehe, war die Polizei doch vor Ort, oder? Eine Anzeige wegen verspäteter Meldung an die Haftpflichtversicherung bringt nach meiner Erfahrung nichts. Das ist kein Thema für die Polizei. Die Haftpflichtversicherung muss sich ein eigenes Bild machen und zeitnah regulieren. Wenn es nicht vorangeht, sollten Sie einen Anwalt aufsuchen. Die Vers. muss auch den Anwalt zahle
  • Yvo: Was sagt dieser aus?Danke
  • Tim Küchenmeister: Er regelt die Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen des Gerichtes (des ersten Rechtzuges und in der Berufungsinstanz). Die Beschwerde eines Hinterbliebenen ist eine besondere Konstellation, die ich hier leider nicht abschließend beantworten kann.
  • Hubert: Rauchen lenkt doch im Auto genauso ab wie das Handy. Warum wird das Rauchen dann nicht bestraft?
  • Christian Reinicke: Da bin ich als überzeugter Nichtraucher völlig Ihrer Meinung ;-) Nein, im Ernst: da fallen einem natürlich auch noch andere Sachen ein, die mit der Nase, den Ohren etc. anstellen kann. Irgendwo muss die Grenze gezogen werden. Jedenfalls beim Handy ist sie überschritten, was ich sehr gut nachvollziehen kann.
  • Feierdeife: Anmerkung zur Frage bzgl. Alkohol und Fahrrad: Gilt die 1,6 Promillegrenzen nicht als absolute Fahruntauglichkeit? Beginnt nicht die relative Fahruntüchtigkeit bei Ausfällen oder Unfall wesentlich früher? Ähnlich wie beim Auto?
  • Tim Küchenmeister: Die relative Fahruntüchtigkeit beginnt bei 0,3 Promille, gibt es beim allerdings nicht.
  • Tim Küchenmeister: @Feierdeife: beim Fahrradfahrer gibt es die relative Fahruntüchtigkeit nicht
  • Bernd: Macht es eigentlich einen Unterschied, ob ich telefoniere oder nur eine SMS schreibe?
  • Tim Küchenmeister: Nein, das macht keinen Unterschied. Es kostet 60 Euro und bringt 1 Punkt in Flensburg.
  • Annemarie: Wie soll ich mich verhalten, wenn ich einen Handyverstoß habe? Wie kann ich einer Strafe entgehen? Es hätte ja auch ein Diktiergerät sein können. ;-)
  • Christian Reinicke: Hallo Annemarie, da habe ich schon sehr viel erlebt... Wenn es ein Diktiergerät war, sagt und zeigt man das am besten gleich vor Ort der Polizei. Alles andere hängt dann sehr von der Situation ab, z. B. davon, ob die Polizisten gesehen habe, dass das "Diktiergerät" am Ohr oder an den Mund gehalten wurde etc. pp. Ein Mandant hat auch behauptet, es wäre ein MP3-Player gewesen. Im Zweifel muss das Gericht für den Betroffenen entscheiden.
  • biene12: Ich war mit dem Fahrrad unterwegs und kam in eine Polizeikontrolle. Ich war fahrtüchtig, hatte aber etwas getrunken - und lag aber weit unter der (zugegebenermaßen hohen) zulässigen grenze von 1,6 Promille für Fahrradfahrer. Dennoch sagte man mir, ich solle jetzt schieben, sonst sei es widerrechtlich - falls ich nochmal kontrolliert würde. Ist das rechtens? Ab wann?
  • Tim Küchenmeister: Meiner Ansicht nach ist das nicht in Ordnung, allerdings liegt es auch in Ihrem Interesse, wenn Sie nicht angetrunken Fahrrad fahren. Ab 0,3 Promille erhöht sich das Unfallrisiko und alkoholbedingte Fahrfehler sind möglich.
  • md11: Danke, Problem, hab leider keine verkehrsrechtschutzvers. Wie wird das grob gesagt berechnet wenn ich einen Anwalt aufsuchen muss, weil ich leider daran nicht vorbei kommen werde.
  • Christian Reinicke: Mit dem Anwalt können Sie vorher besprechen, was er Ihnen berechnet. Viele Anwälte erteilen einen ersten Rat auch für sehr kleines Geld. Wenn Sie zu den 18 Millionen ADAC-Mitgliedern gehören, haben Sie Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung durch ADAC-Vertragsanwälte.
  • Christian: Sind die Aussagen EINES einzelnen Polizisten höherwertig als meine? Da steht doch im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage, wenn der Polizist allein unterwegs war, oder?
  • Tim Küchenmeister: Leider nein, oftmals neigen Gerichte dazu, Polizeibeamten mehr Glauben zu schenken als Betroffenen oder Angeklagten. Es wird damit argumentiert, dass der Polizist nicht ohne Grund eine Anzeige schreibt, denn es ist seine Dienstaufgabe. Leider erlebe ich diese Situation immer wieder mit meinen Mandanten vor Gericht.
  • breivit-1: Ist es Pflicht Den Radweg zu benutzen, wenn er vorhanden ist? Oder darf man trotzdem auf der Straße fahren ( manchmal sind die Radwege kaputter als die Straße)
  • Christian Reinicke: Das ist ziemlich kompliziert geregelt in § 2 Abs.4 StVO. Im Grundsatz dürfen Radfahrer auch die Straße benutzt, es sei denn, dass durch Verkehrsschilder etwas anderes angeordnet ist.
  • Yvo: Der Verursacher ist ein Hollaender,er lebt,wurde zwar verletzt.Nach 3 Monaten wurde ein Gesuch nach Holland gestellt. Daraufhin kam ein Schreiben zurück,das er nochmal operiert wird und danach kann er vernommen werden.Daraufhin hat der Staatsanwalt ohne ein medizinisches Gutachten oder ähnliches das Verfahren mit Zustimmung des Gerichts eingestellt.Ich denke ,da ja Amtshilfe beantragt werden muss,war es für den der leichteste Weg.Seitens der Polizei ist es als fahrlässfahrlässige Tötung ra
  • Tim Küchenmeister: Bitte tragen Sie den Sachverhalt einem Anwalt vor Ort vor. Nehmen Sie unbedingt alle Unterlagen mit, er wird Sie in Ihrem Fall sachgerecht beraten. Soweit Sie ADAC-Mitglied bekommen Sie eine kostenlose Rechtsberatung beim ADAC-Vertragsanwalt vor Ort.
  • peli89: peli89 : Fall : Parkplatzrempler, danach unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ( so Bez. durch die Staatsanwaltschaft ). Schaden an gegnerischer Stoßstange 1000.- . Strafmaß festgelegt auf 200.- , zu zahlen an einen gemeinn.Verein. damit ist die Sache für die Staataanwalts. erledigt. Frage : wer bestimmt nun , ob die eig. Versi. den Schaden übernimmt, oder ob der Versicherungsnehmer die Schadenssumme an die Versi. zurückzahlen muß ? Darf die Versi. das von sich aus als Fahrerflucht werten ?
  • Christian Reinicke: Die Versicherung wird das in aller Regel als Fahrerflucht werden. Das Verfahren ist hier nach § 153a StPO gegen eine Auflage eingestellt worden, d.h. die Staatsanwaltschaft meint, dass eine Unfallflucht vorliegt, aber nicht unbedingt bestraft werden muss. Wenn kein klarer Fall vorliegt, sollten Sie sich durch einen Anwalt beraten lassen. Denn die Frage wird ggfs. erst durch ein Gericht geklärt.
  • md11: Das werde ich umgehend tun, denn die sache macht ein ziemlich fertig,einen schönen abend nach Leipzig
  • Herbert K.: Ich finde, Handybenutzung im Auto auch total gefährlich und nervig. Da stellt sich die Frage, warum z.B. Umweltplaketten-Verstöße mit 80 Euro Geldbuße geahndet werden und Handy-Verstöße mit nur 60 Euro?
  • Tim Küchenmeister: Der Verordnungsgeber hat diese Regelung getroffen. Leider sind die gesetzlichen Regelungen nicht immer logisch, müssen aber von den Gerichten befolgt werden. Mittlerweile gibt es zum Glück keinen Punkt mehr wegen eines Verstoßes gegen die Umweltplakettenpflicht.
  • breivit-1: Vielen Dank für die hilfreiche Information!
  • Birgit: Kann mir irgendwann, wenn ich mehrere Fahrverstöße wegen Handynutzung im Auto habe, ein Fahrverbot drohen?
  • Christian Reinicke: Definitiv ja! Einmal natürlich über die Punkte in Flensburg. Und wenn ein Verkehrsteilnehmer "beharrlich" gegen Vorschriften verstößt, kann auch dann ein Fahrverbot angeordnet werden, wenn es im Bussgeldkatalog nicht vorgesehen ist. Ich habe noch keinen solchen Fall gehabt, aber unter drei Verstößen sollte da was zu machen sein.
  • Yvo: Dankeschön,aber da werde ich mich wohl an die Presse wenden müssen.
  • conny: Ich hatte einen Unfall mit einen anderen PKW auf einen großen Parkplatz mit gegenüberliegenden Parktaschen und 2 Fahrspuren im der Mitte. 1 Rechte und 1 linke Fahrspur. Ich fuhr aus einer Parktasche Rückwärts raus bis zur Mitte. Stand dort um zu Schalten um wieder Vorwärts zu fahren. in diesem Moment kam von links der andere PKW und schrammte bei mir die linke Stoßstangenseite. Der andere PKW fuhr zu schnell (10 Km/h Höchstgeschwindigkeit) auf die linke Fahrspur ein. Wer hat Schuld ??
  • Tim Küchenmeister: Die Rechtssprechung neigt dazu, beiden Beteiligten jeweils 50% Verschulden zuzusprechen. Allerdings ist es im Einzelfall möglich, auch eine 100%ige Haftung zu erzielen. In Ihrem Fall müssen Sie beweisen, dass Sie lange vor der Kollision gestanden haben und der andere PKW zu schnell gewesen ist. Soweit es Zeugen gibt, können diese als Beweismittel in Betracht kommen. Bleiben die Aussagen der Unfallbeteiligten unaufgeklärt, dann tragen Sie i.d.R. auch ein 50%iges Mitverschulden.
  • Annemarie: Bei mir in der Straße parkt immer jemand mit Schwerbehinderten-Ausweis. Ich habe jedoch noch nie einen schwerbhinderten Menschen mit ihm fahren sehen. Darf er diesen Ausweis ohne Weiteres nutzen und damit Parkplätze blockieren?
  • Christian Reinicke: Nicht immer kann man Schwerbehinderten ansehen, dass sie schwerbehindert sind. Natürlich darf nur der Schwerbehinderte selbst den Parkplatz nutzen. Wenn Sie das Gefühl haben, dass jemand dies zu Unrecht ausnutzt, können Sie es der Polizei oder dem Ordnungsamt anzeigen.
  • Bernd: Um wieviel darf die Bußgeldbehörde die Regelbuße erhöhen, wenn ich schon Voreintragungen im Verkehrsregister habe?
  • Christian Reinicke: Dafür gibt es keine feststehenden Sätze, sondern das sind Einzelfallentscheidungen. Es macht ja einen Unterschied, ob nur ein oder mehrere Verstöße eingetragen sind, ob diese einschlägig sind, etc.
  • Annemarie: Vielen Dank für Ihre netten Antworten!
  • Christian Reinicke: @Annemarie: sehr gerne!
  • conny: 1 Zeuge ist vorhanden. Am anderen Fahrzeug sind nur lange Kratzspuren und keine Beulen vorhanden.
  • Tim Küchenmeister: Schalten Sie einen Anwalt ein, dieser kann sich um die Schadensregulierung mit der gegnerischen Haftpflicht kümmern. Die Versicherung muss den Anwalt bezahlen, es handelt sich um eine eigene Schadensposition. Nach der Rechtssprechung ist ein Verkehrsunfall heute so komplex, dass ein Geschädigter immer einen Anwalt für die Schadensregulierung einschalten darf.
  • conny: Die Kratzspuren beginnen erst im Hinteren drittel des Autos
  • Rollerfahrer: Was kann mir drohen, wenn mein Roller nicht nur 45 kmh fährt, ich aber nur die Führerscheinklasse B habe? Ist das dann Fahren ohne Fahrerlaubnis?
  • Tim Küchenmeister: Wenn Sie die Fahrerlaubnisklasse für das Fahrzeug nicht haben, ist es ein Verstoß gegen §21 Straßenverkehrsgesetz und damit tatsächlich ein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
  • Moderator: Liebe Chatteilnehmer, haben Sie noch Fragen? Dann nutzen Sie Ihre Chance jetzt!
  • conny: Danke für die netten Informationen. Ich werde einen Anwalt einschalten.
  • Bernd: Danke für die Antworten! Schönen Abend noch.
  • düsenantrieb: Im Winter sind die Straßen oft nicht geräumt - und für Fahrradfahrer nicht befahrbar. Wenn sie nicht mittig vor den Autos herzuppeln wollen. Ist dann das Fahren auf dem Gehweg gerechtfertigt? Oder kann eine Beräumung der Straße verlangt werden?
  • Tim Küchenmeister: Erwachsene Radfahrer dürfen leider auch im Winter den Gehweg nicht befahren. Sie müssen die Straße benutzen oder auf dem Gehweg das Rad schieben.
  • David: Wie viele Punkte darf man eigentlich aktuell maximal in Flensburg haben und wann werden sie wieder komplett gelöscht?
  • Christian Reinicke: 4 oder 5 Punkte: es gibt eine Ermahnung und einen Hinweis auf ein freiwilliges Aufbauseminar 6 oder 7 Punkte: Verwarnung 8oder mehr Punkte: Entziehung der Fahrerlaubnis Die Punkte werden jetzt nach 2 Jahren und Monaten gelöscht, endgültig nach einer Überliegefrist von einem weiteren Jahr. Bei schweren Verstößen (Alkohol) nach fünf oder sogar zehn Jahren. Auskunft gibts hier kba.de
  • Rollerfahrer: Mhm, dann muss ich den Roller vielleicht doch mal drosseln lassen. Danke!
  • dd1al: hallo... kann man, wenn man jemanden vor sich hat (auto) verdacht hat der jenige alkohohl wegen schlangenlinien usw. darf man da handy nutzen und polizei anrufen wenn man alleine im auto ist??
  • Christian Reinicke: Nicht jeder, der Schlangenlinien, ist auch alkoholisiert, vielleicht kann er nur schlecht Auto fahren. Ansonsten gilt auch hier: die Verfolgung macht die Polizei, Sie benutzen die Freisprecheinrichtung oder halten an, machen den Motor aus und telefonieren dann mit 110.
  • Moderator: Liebe User, falls Sie keine Fragen mehr haben, würde ich unsere beiden Experten jetzt in ihren verdienten Feierabend entlassen. Wenn doch, dann immer her damit.
  • Christian Reinicke: @David: da habe ich zu schnell getippt: Löschung nach 2 Jahren und sechs Monaten zuzüglich ein Jahr Überliegefrist. Und übrigens: Entziehung der Fahrerlaubnis heißt: der Lappen ist weg. Anders wenn man ein Fahrverbot bekommt, dann wird der Führerschein automatisch zurückgeschickt.
  • Uli: ....Gibt es hier schon Überlegungen die Nutzung der Camcorder zu verbieten?
  • Tim Küchenmeister: Nein, derzeit ist allerdings umstritten, ob die Videoaufzeichnung als Beweismittel vor Gericht zugelassen ist.
  • Tim Küchenmeister: @Uli: der Sichtbereich darf selbstverständlich nicht eingeschränkt werden, ansonsten wird das mit einer Geldbuße von 10 Euro geahndet.
  • Uli: Handynutzung …. Es wird immer schlimmer und hier sollte man Strafen dermaßen hoch ansetzen, sodass sich die Leute das Telefonieren, schreiben in soz.Netzwerken, uuu. überlegen. Das nächstes Problem sehe ich in den Camcordern, die man an den Frontscheiben befestigt. Die Gräte sind teilweise noch sehr groß und eine weitere Ablenkung für den Fahrer . Manche dieser Geräte werden fast direkt vor dem Fahrer angebracht, sodass sein Sichtbereich stark eingeschränkt wird....
  • Tim Küchenmeister: der Sichtbereich darf selbstverständlich nicht eingeschränkt werden, ansonsten wird das mit einer Geldbuße von 10 Euro geahndet
  • conny: Darf ich mit einer eingeschaltetem Dashcam im Auto fahren
  • Tim Küchenmeister: Ja, das dürfen Sie.
  • Tim Küchenmeister: @Conny: Allerdings ist umstritten, ob dieses Videomaterial vor Gericht zulässig ist. Personen, die nicht gefilmt werden wollen, könnten ihr Persönlichkeitsrecht verletzt sehen.
  • m_wolfbauer: Vielen Dank das war sehr informativ
  • Jean Luc Picard: Ich war heute mittag auf dem heimweg von meinem studium und musste mit zwei freunden die strasse an einem zebrasstreifen überqueren, als eine 75-80 jahre alte frau mindestens mit 50 (in einer 30er zone) fast einen meiner kumpels umgefahren hat. Meine frage ist: Was kann man da tun; Polizei einschalten??
  • Christian Reinicke: Das Gesetz wertet solche Zebrastreifen als erhebliche Verkehrsverstöße, weil es immer wieder zu schweren Unfällen kommt. Daher muss ein Autofahrer vor einem Zebrastreifen anhalten, wenn jemand darauf ist (egal wo) oder die Straße überqueren will. Wenn Sie wirklich den Eindruck hatten, dass die Fahrerin eine Gefährdung für den Straßenverkehr darstellt, könnte man die Polizei einschalten. Da aber fast jeder Autofahrer in der Stadt mal überfordert ist, bin ich da ziemlich vorsichtig ...
  • Moderator: Lieber Herr Reinicke, lieber Herr Küchenmeister! Ganz herzlichen Dank, dass Sie sich heute Abend Zeit für die Fragen unserer User genommen und diese so ausführlich beantwortet haben. Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Abend.
  • Jean Luc Picard: Dankeschön
  • Moderator: Und auch Ihnen, liebe Chatteilnehmer, wünsche ich natürlich noch einen schönen Abend und freue mich, Sie vielleicht beim nächsten MDR-Chat wieder begrüßen zu dürfen!
  • conny: Danke
  • Christian Reinicke: Gern geschehen! Einen schönen Abend noch und danke für die interessanten Fragen.
  • Tim Küchenmeister: Vielen Dank für den interessanten Chat. Allen Teilnehmern noch einen entspannten Abend!