Regelungen Telemedienkonzepte für die MDR-Telemedien

08. April 2024, 16:19 Uhr

Drei-Stufen-Test
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Der 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verpflichtet ARD und ZDF, neue und veränderte Telemedien einem besonderen Genehmigungsverfahren, dem sog. Drei-Stufen-Test, zu unterziehen. Der MDR Rundfunkrat überprüft als zuständiges Gremium die entsprechenden Telemedien-Angebote des MDR.

Der Rundfunkrat hat dabei zu prüfen

  1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,
  2. in welchem Umfang das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt,
  3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Gemäß Art. 7 des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist diese Prüfung auch für die bereits bestehenden Angebote durchzuführen.

Stellungnahmen Dritter und gutachterliche Beratung

Der MDR Rundfunkrat hat gemäß § 11 f Abs. 5 des Rundfunkstaatsvertrages Dritten in geeigneter Weise, insbesondere im Internet, innerhalb einer Frist von mindestens sechs Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Zu den Auswirkungen der Telemedien-Angebote auf den ökonomischen Wettbewerb hat der MDR Rundfunkrat gutachterliche Beratung hinzuziehen. Dritte können ihre Stellungnahmen zu den Telemedien-Angeboten auch unmittelbar an die Gutachter übermitteln.

MDR Rundfunkrat trifft Entscheidung

Auf Grundlage der Stellungnahmen und des Gutachtes entscheidet der MDR Rundfunkrat, ob er das Telemedienkonzept des MDR genehmigt, Überarbeitungen empfiehlt oder nicht genehmigt.