Dokument MDR-Genehmigungsverfahren Telemedien

13. März 2024, 14:11 Uhr

Das MDR-Genehmigungsverfahren für neue oder geänderte gemeinschaftliche Telemedienangebote (kurz: MDR-Genehmigungsverfahren Telemedien) regelt das Dreistufentest-Verfahren für das Telemedienangebot des MDR.

Mit dem 3. MÄStV wurden die rechtlichen Vorgaben für die Konkretisierung des Telemedienauftrages gem. §  32 MStV in Telemedienkonzepten in einzelnen Punkten geändert. Dies war Anlass für eine Aktualisierung des MDR-Genehmigungsverfahrens Telemedien.

Der Rundfunkrat des MDR hat das MDR Genehmigungsverfahren Telemedien im Benehmen mit dem Verwaltungsrat des MDR als Satzung erlassen.

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