Download Rundfunkbeitragsstaatsvertrag regelt Erhebung des Rundfunkbeitrag

Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) vom 21.12.2010, zuletzt geändert durch Art. 8 des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland vom 23. Juli 2020

12. Juli 2023, 14:22 Uhr

Der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist ein Staatsvertrag zwischen allen 16 Bundesländern. Er regelt die Erhebung von Rundfunkbeiträgen durch die neun in der ARD zusammengeschlossenen öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten sowie ZDF und Deutschlandradio. Der Beitragseinzug erfolgt durch den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.

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