MDR-Wahlkonzept Landtagswahl Thüringen
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Wahlberichterstattung des MDR zur Landtagswahl in Thüringen 2019

18. September 2019, 16:03 Uhr

27 Parteien dürfen Wahlvorschläge zur Thüringer Landtagswahl 2019 einreichen. Das hat der Landeswahlausschuss in seiner Sitzung am 16. August verbindlich festgestellt. Wie der MDR vor, während und nach der Wahl im Fernsehen, Hörfunk und Telemedien berichtet, ist im redaktionelle Gesamtkonzept beschrieben, welches ab sofort online verfügbar ist.

Zur Landtagswahl im Freistaat Thüringen am 27. Oktober berichten die Redaktionen des MDR im Vorfeld der Wahl, am Wahltag und nach der Wahl über die Vorbereitungen und politischen Ereignisse im Land, aber auch über bundespolitische Bezüge der Wahl. Beteiligt daran sind die Redaktionen der Hauptredaktion Information der Programmdirektion Leipzig, Redaktionen der Programmdirektion Halle sowie die Redaktionen des Landesfunkhauses Thüringen.

Umfassende Informationen auf allen Ausspielwegen

Die Redaktionen sehen sich in der Verantwortung, den Zuschauern, Hörern und Nutzern auf allen Ausspielwegen umfassende Informationen rund um die Landtagswahl zu liefern. So soll die politische Meinungsbildung auf Grundlage einer objektiven Berichterstattung ermöglicht werden. Dabei gelten die rechtlichen Rahmenbedingungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Grundlage ist Rundfunkfreiheit

Die MDR-Berichterstattung im Vorfeld der Landtagswahl erfolgt auf der Grundlage der Rundfunkfreiheit und der Freiheit der Berichterstattung (Art. 5 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz) im Einklang mit den staatsvertraglichen Verpflichtungen und gesetzlichen Vorgaben, insbe­sondere unter Beachtung des Prinzips der abgestuften Chancengleichheit, soweit dieses nach der Rechtsprechung auf die redaktionelle Berichterstattung analog anzuwenden ist.

Entsprechend der Grundsätze der Rundfunkfreiheit und der Freiheit der Berichterstattung erfolgt eine unabhängige journalistische Bewertung der Aussagen und Parteiziele im Rahmen redaktioneller Beiträge. Dadurch wird die Programmautonomie garantiert. Zugleich kommen in den Sendungen regelmäßig auch Parteivertreter selbst zu Wort.

Redaktionelle Leitlinien

Vor diesem Hintergrund erfolgt die Berichterstattung zur Landtagswahl in den Redaktionen des MDR auf der Grundlage der folgenden redaktionellen Leitlinien:

  • Die Redaktionen werden ausgewogen und unparteiisch über Ereignisse im Zusammenhang mit der anstehenden Wahl berichten.
  • Gleichzeitig ordnen die Redaktionen die Aussagen und Parteiziele im Rahmen redaktioneller Beiträge journalistisch ein und bewerten sie unabhängig und frei. Somit garantiert der MDR seine Programmautonomie und das Neutralitätsgebot.
  • Die Berichterstattung über die Parteien im Wahlkampf wird mit Beginn der Wahlkampf-Phase entsprechend dem Prinzip der abgestuften Chancengleichheit aller Parteien erfolgen.
  • Die redaktionellen Konzepte zur Berichterstattung in Bezug auf die Landtagswahl sind Teil eines journalistisch ausgewogenen Gesamtkonzeptes der politischen MDR-Berichterstattung, die gemeinsam dem Gebot der Chancengleichheit der Parteien Rechnung tragen.
  • Bei offenen Fragen stimmen sich die Redaktionen mit den für Programmfragen zuständigen Bearbeitern in der Juristischen Direktion des MDR ab.

Das redaktionelle Gesamtkonzept zur Landtagswahl in Thüringen finden Sie im folgenden Download-Dokument: