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Die 43 Frauen und Männer des Rundfunkrates und die Mitglieder des Verwaltungsrates sind für den MDR von größter Bedeutung. Sie vertreten die Interessen der Allgemeinheit und achtet auf Verwendung der Rundfunkbeiträge.
In der 1992 vom Rundfunkrat verabschiedeten Satzung werden die Aufgaben der Kontrollgremien und des Intendanten festgelegt. Geregelt wird zudem der Umgang mit den Gebühren.
Mit dem 1991 unterzeichneten Staatsvertrag einigten sich die Länder Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt auf die Gründung einer gemeinsamen Rundfunkanstalt - den MDR.
Der MDR-Verwaltungsrat hat Dr. Karl Gerhold zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates und Dr. Jürgen Weißbach zum Stellvertreter gewählt. Beide treten ihr Amt am 5. April 2018 an.
MDR-Intendantin und Rundfunkrat zum Volksentscheid in der Schweiz.