Vereinbarung über die Dauer der Werbung im MDR

19. März 2010, 13:07 Uhr

1993 regelten die drei Staatsvertragsländer des MDR die Werbung in den MDR Programmen. Für das MDR FERNSEHEN wurde festgelegt, dass Werbespots nur im gesamten Sendegebiet ausgestrahlt werden dürfen. Für den Hörfunk wurde beschlossen, dass die drei MDR 1-Landesprogramme und JUMP jeweils höchstens 90 Minuten Werbung täglich ausstrahlen dürfen.

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