Dokument ARD-Verfahrensordnung Telemedien

vom 29. Januar 2024

13. März 2024, 14:11 Uhr

Die ARD-Verfahrensordnung für neue oder geänderte gemeinschaftliche Telemedienangebote (kurz: ARD-Verfahrensordnung Telemedien) regelt die Dreistufentest-Verfahren für gemeinschaftliche Telemedienangebote, die von der ARD alleine oder in Zusammenarbeit mit dem ZDF veranstaltet werden.

Mit dem 3. MÄStV wurden die rechtlichen Vorgaben für die Konkretisierung des Telemedienauftrages gem. §  32 MStV in Telemedienkonzepten in einzelnen Punkten geändert. Dies war Anlass für eine Aktualisierung der ARD-Verfahrensordnung Telemedien.

Der Rundfunkrat des MDR hat die überarbeitete ARD-Verfahrensordnung Telemedien im Benehmen mit dem Verwaltungsrat des MDR als Satzung erlassen.

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