Ein Tablettentableau wird in einer Hand gehalten.
Die Abtreibungspille ist eine kostengünstige Alternative zum gynäkologischen Eingriff bei einem Schwangerschaftsabbruch. Bildrechte: imago images/Eastnews

Kanada Abtreibungspille: Freier Verkauf führt nicht zu mehr Abbrüchen

09. Dezember 2021, 17:00 Uhr

In Kanada dürfen seit 2017 Abtreibungspillen frei verkauft werden. Eine Studie hat nun die Folgen untersucht. Ergebnis: Das Medikament funktioniert sicher und führt auch nicht zu mehr Abtreibungen.

Für im Fachmagazin "New England Journal of Medicine" erschienene Untersuchung wurden insgesamt 315.000 Abtreibungen im kanadischen Bundesstaat Ontario zwischen 2012 und 2020 betrachtet. Die Gesamtzahl der Schwangerschaftsabbrüche nahm dabei in diesem Zeitraum kontinuierlich ab - von 11,9 auf 11,3 Aborte pro 1.000 Frauen im Alter zwischen 15 und 49 Jahren.

Zwar stieg der Wert der Abtreibungen, die per spezieller Pille (Mifepristone, nicht zu verwechseln mit der "Pille danach") vorgenommen wurden: von 2,2 Prozent im Jahr 2012 auf 31,4 Prozent 2019 - also zwei Jahre, nachdem jegliche Beschränkungen in Kanada aufgehoben wurden und das Medikament in Apotheken frei zum Verkauf angeboten wurde, jedoch ohne Auswirkungen auf die Gesamtzahl. "Wie andere Studien schon gezeigt haben, sorgt eine bessere Verfügbarkeit von Möglichkeiten zur Abtreibung nicht dazu, dass die Menschen mehr abtreiben wollen", erklärt die Studienautorin Dr. Sheila Dunn.

Situation in Deutschland weniger liberal als in Kanada

Auch die Anwendung wurde durch den freien Verkauf offenbar nicht unsicherer. "Komplikationen kamen früher schon selten vor, und auch seitdem Mifepristone ohne Einschränkungen verkauft wird, bleibt diese Methode sicher und effektiv", betont Dr. Laura Schummers, eine weitere Autorin der Studie. Dies sei der Beweis dafür, dass die Abtreibung mit der Pille genauso sicher ist, wenn jeder Arzt Mifepristone verschreiben und jede Apothekerin das Präparat verkaufen darf. Dies war in Kanada vorher nur sehr eingeschränkt der Fall.

In Deutschland ist die rechtliche Situation bei der Abtreibungspille aktuell immer noch ähnlich zu der in Kanada vor der Liberalisierung. Sie darf hierzulande nur von GynäkologInnen und in Krankenhäusern abgegeben und nur unter Aufsicht eingenommen werden. Vorher muss die Schwangerschaft von einem Arzt oder einer Ärztin festgestellt sowie ein Beratungsgespräch geführt werden. Letztlich gelten für die Abtreibungspille in Deutschland die gleichen Gesetze wie für jeden anderen Schwangerschaftsabbruch: Nach Paragraf 218 sind die Abbrüche grundsätzlich strafbar, werden aber unter bestimmten Voraussetzungen nicht verfolgt. Zumindest den Paragrafen 219a, nach dem Ärzte nicht öffentlich über Abtreibungen informieren dürfen, will die neue Ampelkoalition nun abschaffen.

cdi

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