Rundes Gerät mit schwarz-weiß-Bildschirm auf dem Augen, Nase, Mund abgebildet sind. CIMON ist eine künstliche Intelligenz, die auf der Internationalen Raumstation ISS getestet wird
CIMON ist eine künstliche Intelligenz, die auf der Internationalen Raumstation ISS getestet wird Bildrechte: DLR

Künstliche Intelligenz Ethikrat plädiert für KI-Regulierung und öffentliches Social Media

12. Juli 2023, 13:15 Uhr

Für die ethische Bewertung von KI genüge es nicht, nur die Technologien zu verstehen. Auch die komplexen Wechselwirkungen zwischen Mensch und Technik sowie gesellschaftliche Effekte müssten beachtet werden, gibt der Ethikrat in einer aktuellen Stellungnahme zu Künstlicher Intelligenz zu bedenken.

Als erstes der Mensch und dann irgendwann die KI: Das ist der Grundsatz in der heute vom Deutschen Ethikrat veröffentlichten Stellungnahme Mensch und Maschine – Herausforderungen durch Künstliche Intelligenz. Die müsse der Entfaltung des Menschen dienen und dürfe sie nicht vermindern. "KI-Anwendungen können menschliche Intelligenz, Verantwortung und Bewertung nicht ersetzen", so Julian Nida-Rümelin, der stellvertretende Vorsitzende des Ethikrats.

Für die ethische Bewertung von KI genüge es nicht, nur die Technologien zu verstehen. Auch die komplexen Wechselwirkungen zwischen Mensch und Technik sowie gesellschaftliche Effekte müssten beachtet werden. Die zentrale Schlüsselfrage laute demnach: Werden menschliche Autorschaft und die Bedingungen für verantwortliches Handeln durch den Einsatz von KI erweitert oder vermindert?

In seiner Stellungnahme setzt sich der Ethikrat mit vier Anwendungsbereichen auseinander. Für den Medizinbereich richten sich Empfehlungen unter anderem auf die Qualitätssicherung, auf die Vermeidung ärztlicher Kompetenzverluste oder den vollständigen Ersatz der Fachkräfte. Der Einsatz von KI in der schulischen Bildung sollte sich auf Elemente beschränken, die nachweislich die Kompetenzen und sozialen Interaktionen der Lernenden erweitern. In beiden Bereichen müsse ein besonderes Augenmerk auf den Schutz der Privatsphäre gelegt werden.

Im Bereich der öffentlichen Kommunikation und Meinungsbildung empfiehlt der Ethikrat unter anderem Weiterentwicklungen der Regeln für Online-Plattformen hinsichtlich der Auswahl und Moderation von Inhalten sowie zu personalisierter Werbung und zum Datenhandel. Außerdem fordert er besseren Zugang auf Plattformdaten für die Forschung und empfiehlt, den Aufbau einer digitalen Kommunikationsinfrastruktur in öffentlich-rechtlicher Verantwortung zu erwägen. Für den Einsatz von KI in der öffentlichen Verwaltung seien Ansätze notwendig, die Entscheidungen diskriminierungsfrei träfen sowie Einzelfallbetrachtungen und Einspruchsrechte gewährleisten würden.

In allen Bereichen gelte, dass KI bei Entscheidungen nur unterstützen, Entscheidungen jedoch nicht eigenständig treffen dürfe. Neben Missbrauch, Verzerrungen und Abhängigkeiten müsse auch der Verlust menschlicher Fertigkeiten verhindert werden. Das Interesse des Menschen sei stets in den Mittelpunkt zu stellen, heißt es.

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