❌ Stimmt nicht: Infektionsschutzgesetz: Geboosterte gelten nach 3 Monaten als ungeimpft

Geprüft von der MDR WISSEN-Redaktion am 16.09.2022

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Bildrechte: Imago/ Bihlmeyerfotografie/ MDR

In den sozialen Netzwerken verbreitet sich gerade die Behauptung: "Alle 3 Monate impfen! Selbst Geboosterte gelten nach 3 Monaten als ungeimpft". Bezogen wird sich dabei auf das neue Infektionsschutzgesetz (IfSG), das am 1. Oktober 2022 in Kraft treten soll. Als "vollständig geimpft" gilt demnach, wer dreimal geimpft und wo der "Booster" mindestens drei Monate nach der zweiten Impfung erfolgt ist. Ein "Ablaufen" dieses Impfstatus wurde jedoch nicht aufgenommen. Auch das Bundesministerium für Gesundheit schreibt: "Die nach zweimaligem Impfen ausgestellten Impfnachweise gelten bis zum 30. September 2022 als Nachweis einer vollständigen Impfung. Ab dem 1. Oktober 2022 ist grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung (also eine 3. Impfung) erforderlich, um als "vollständig geimpft" zu gelten.“

Quellen: BMG "Pandemievorsorge für Herbst und Winter", BMG "Zusammen gegen Corona", §22a IfSG, Deutscher Bundestag

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