✔️ Stimmt: Bei der Briefwahl können Stimmen von Toten gezählt werden

Geprüft von der MDR WISSEN-Redaktion am 20.09.2021.

Faktencheck
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In Deutschland kann nur wählen, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Für die Pflege der Verzeichnisse sind die Gemeinden verantwortlich.
Es sind Fälle bekannt, in denen Verstorbene eine Wahlbenachrichtigung erhalten haben - diese entspricht jedoch nicht dem Wahlschein. Ein solcher muss erst beantragt werden.
Stellt ein:e Andere:r für die tote Person einen entsprechenden Antrag, handelt es sich um eine Straftat. Es gibt jedoch einen Ausnahmefall, in dem die Stimmen von Verstorbenen zählen: Stirbt eine wahlberechtigte Person vor oder am Wahltag, hat jedoch vor dem Ableben die Stimme per Briefwahl abgegeben, ist diese auch gültig.

Quellen: SS 14, 39 Bundeswahlgesetz,
Bundeswahlordnung, SI 70a StGB

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Hintergrundinformationen zu diesem Thema gibt es auch auf den Seiten des Bayerischen Rundfunks.