Medizin im Netz Dr. med. Digitalis

Ein Fingerdruck auf dem Tablet und unsere Bestellung im Restaurant landet direkt in der Küche. Was für uns funktioniert, gilt natürlich auch fürs Haustier. Alexa und Co. bestellen auf Befehl das Lieblings-Katzenfutter nach. Und unser Smartphone ist zum wichtigen Begleiter in allen Diskussionen geworden, weiß es doch sofort immer die richtige Antwort. Doch die Digitalisierung hat Grenzen – zum Beispiel, wenn es um unsere Gesundheit geht.

Ein Halsschmerzen, Fieber oder Hautausschlag … Symptome, die auf vieles hindeuten können. Doch statt einen Arzt zu konsultieren, befragen viele erst einmal das Internet. Und auch wenn es darum geht den richtigen Arzt zu finden, spielt das Netz eine wichtige Rolle – mehr als die Hälfte aller Deutschen nutzt Arztbewertungsportale und 27% haben sogar Angst aufgrund fehlender Informationen den richtigen Arzt nicht zu finden. Wie in vielen anderen Bereichen unseres Lebens auch, ist das Internet in diesen Fällen nicht mehr wegzudenken.

Doch es könnte noch viel mehr, denn es eröffnet große Möglichkeiten im Bereich der Telemedizin. Dazu gehören alle Anwendungen von Informations- und Kommunikationstechnologien im Gesundheitswesen, um die räumliche und/oder zeitliche Distanz zwischen verschiedenen Anwendern (Arzt/Patient oder verschiedenen Ärzten) zu überbrücken. Telemedizinische Verfahren werden in größerem Umfang seit den 1980er Jahren erprobt. Erste Testfelder ergaben sich in der Raumfahrt, bei Expeditionen, zum Beispiel in die Arktis oder Antarktis und in militärischen Einsätzen. Auch großflächige Länder mit einer geringen Einwohnerzahl in entlegenen Gebieten haben früh einen Bedarf an telemedizinischen Anwendungen gesehen – aus diesem Grund sind viele Forschungen in Norwegen erfolgt.

Schon gewusst? Als erster Anwendungsfall der Telemedizin gilt ein Unfall des britischen Erfinders Alexander Graham Bell im Jahr 1876. Er hatte sich bei der Beschäftigung mit seiner „Telefonapparatur“ versehentlich Säure über den Anzug geschüttet und nutzte das Gerät dazu, seinen Kollegen Thomas A. Watson im Nebenzimmer zur Hilfe zu rufen.

Damals betrug die Entfernung bei diesem ersten medizinischen Notruf nur wenige Meter, heute ist die Telemedizin so weit entwickelt, dass es dem Bodenpersonal der „NASA“ möglich ist, ihre sich im All befindlichen Astronauten medizinisch zu überwachen – in Echtzeit!

"Deutschland ist in Sachen Telemedizin ein Entwicklungsland"

In Deutschland stecken viele telemedizinische Anwendungen noch in den Kinderschuhen – so bietet zum Beispiel nicht mal 1% der niedergelassenen Ärzte Videosprechstunden an, obwohl die seit dem vergangenen Jahr unter bestimmten Bedingungen erlaubt sind. Zu wenig für die Deutsche Gesellschaft für Telemedizin. Die Vereinigung setzt sich für die Förderung und Verbreitung innovativer Lösungen und Produkte in der Medizin ein.

Dr. Gernot Marx, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin
Dr. Gernot Marx, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Telemedizin Bildrechte: Universitätsklinikum Aachen

Ihr Vorstandsvorsitzender Gernot Marx bezeichnet Deutschland in Sachen Telemedizin als Entwicklungsland. Großer Vorreiter in Europa ist Estland: Dort werden heute schon fast 100 Prozent der Arzneiverordnungen digital ausgestellt. In der Schweiz werden jeden Tag mehr als 5000 Patienten in Videosprechstunden behandelt. Doch woran liegt es, dass Deutschland da so hinterherhinkt? Zum Einen ist eine flächendeckende Lösung für mehr als 82 Millionen Einwohner natürlich deutlich schwieriger als für 1,3 Millionen in Estland oder 8,3 Millionen in der Schweiz. Zum anderen hat man in Deutschland mit der gematik eine Gesellschaft für den Aufbau, Betrieb und die Weiterentwicklung der Telemedizinischen Anwendungen eingeführt, bei der alle Beteiligten an einem Tisch sitzen – sprich: Ärzte, Krankenkassen, Krankenhäuser und Apotheker – das macht Einigungen in dem Bereich natürlich nicht einfach.

Große Pläne

Im Dezember 2015 erließ die Bundesregierung das E-Health-Gesetz. Dieses regelt die Einführung digitaler Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen. Besonders hervorgehoben sind dabei fünf Punkte:

  • Ab 2018 haben Patienten, wenn sie mehr als drei Medikamente gleichzeitig nehmen, die Möglichkeit ihren Medikationsplan auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte zu speichern. So können Daten zwischen Ärzten besser ausgetauscht und eine eventuell neue Medikation darauf angepasst werden.
  • Ärzte müssen ab dem 1. Januar 2019 das Versichertenstammdatenmanagement nutzen. In dieser Datenbank lassen sich zum Beispiel Wohnortswechsel oder auch Gesundheitsdaten des Patienten schnell und zentral ändern. Außerdem hat der Arzt die Möglichkeit zu prüfen, ob der Patient tatsächlich aktuell Mitglied seiner angegebenen Krankenkasse ist. Voraussetzung ist ein elektronischer Praxisausweis.
  • Mit der Notfalldatenspeicherung ist es seit Anfang des Jahres zulässig, auf Wunsch des Versicherten notfallrelevante medizinische Informationen wie Blutgruppe, Impfschutz, Allergien oder Vorerkrankungen auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern.
  • Ab 2019 soll jeder Patient über eine Elektronische Patientenakte verfügen, in der Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte sowie Impfungen dokumentiert sind. Um diese zu nutzen, brauchen Ärzte allerdings einen elektronischen Praxisausweis.

Außerdem hat der Bundesärztetag seine Berufsordnung geändert und so den Weg für eine ausschließliche Fernbehandlung geebnet. Bisher war es nämlich so, dass Ärzte nur den Patienten eine Videosprechstunde anbieten konnten, die vorher regulär in der Praxis waren und das auch nur unter bestimmten Bedingungen. Zukünftig könnten Ärzte über den Videochat sogar Diagnosen stellen und Patienten ausschließlich über diesen Weg behandeln. Dazu muss diese Änderung jedoch noch durch alle Landesärztekammern und von den jeweiligen Gesundheitsministerien der Länder bestätigt werden.