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Mythos MHD: Mindesthaltbarkeit vs. Verbrauchsdatum

20. Mai 2022, 11:08 Uhr

Ist gut gemeint auch gut gemacht? Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) kann dafür sorgen, dass gute Lebensmittel entsorgt werden. Wir dröseln das mal auf.

Bildrechte: imago images/STPP | imago images / photothek

Was 1981 eingeführt wurde, um Verbraucherinnen und Verbraucher beispielsweise vor einer Lebensmittelvergiftung zu schützen, sorgt heute für ziemlich viel unnötige Lebensmittelverschwendung: das Mindesthaltbarkeitsdatum. Denn anstatt einfach an der Milch zu riechen oder den Joghurt zu kosten, verlassen wir uns möglicherweise blind auf das aufgedruckte Datum.

Dabei sagt der Aufdruck nichts Konkretes über die Genießbarkeit des Nahrungsmittels aus. Herstellerinnen und Hersteller garantieren damit lediglich, dass es ungeöffnet bei richtiger Lagerung noch genauso schmeckt und riecht wie am Anfang. Genießbar ist es in den allermeisten Fällen auch nach Ablauf.

Anders ist das beim Verbrauchsdatum. Diese Kennzeichnung findet sich auf leicht verderblichen Lebensmitteln. Es danach noch zu essen, stellt ein Gesundheitsrisiko dar.

Deshalb ist die Merkregel:

Steht "mindestens haltbar bis" auf der Verpackung, sollte man nach Ablauf des Datums dran riechen, abschmecken und so entscheiden, ob das Produkt noch genießbar ist. In den meisten Fällen ist es noch viel zu lecker für die Tonne. 

Bei "zu verbrauchen bis" ist es an der Zeit, den Inhalt so schnell wie möglich zu verzehren, denn nach Ablauf des Datums gilt er als nicht mehr genießbar. 

mb

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