Material 3 */** Arbeitsauftrag 3 (Sek I und II)

08. November 2019, 15:45 Uhr

Die Abbildung zeigt einen Stimmzettel für die Kommunalwahl im Mai 1989, hier zur Stadtbezirksversammlung im Ost-Berliner Stadtteil Friedrichshain. Er ist nach dem gleichen Muster aufgebaut, wie die Stimmzettel zu allen Wahlen in der DDR. Zur Wahl standen nicht einzelne Kandidaten oder bestimmte politische Parteien, sondern eine sogenannte "Einheitsliste": die "Liste der Nationalen Front". Diese von SED-Führungsgremien ausgearbeiteten Listen legte schon vor der Wahl genau fest, welche Personen dem jeweiligen politischen Gremium angehören sollten. Zwar gehörten die Vertreter der Einheitsliste in der Regel unterschiedlichen Parteien und Organisationen an, aber deren Kräfteverhältnis untereinander wurde durch die Liste von vornherein festgelegt. Zur Wahl standen dann nur noch Zustimmung oder Ablehnung dieses Vorschlags, also der gesamten Liste, ohne irgendwelche Veränderungen. Der eigentliche Wahlakt bestand darin, den Stimmzettel zu falten und in die Wahlurne zu werfen. Das wurde als Zustimmung zur Einheitsliste gewertet. Spöttisch sprachen unzufriedene DDR-Bürger hinter vorgehaltener Hand von "Zettelfalten".

DDR-Stimmzettel
Bildrechte: Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland

Arbeitsaufträge:

1. Beschreiben Sie das Wahlverfahren. *

2. Informieren Sie sich, wie die Stimmzettel zu einer bundesdeutschen Kommunalwahl und/oder zum deutschen Bundestag aussehen, und vergleichen Sie. **