1. Mai Die Geschichte des Maifeiertags

14. Dezember 2021, 14:07 Uhr

Die Anfänge des Maifeiertages reichen zurück bis 1886 nach Amerika. Damals riefen Arbeiter in Chicago zum Generalstreik auf. 1919 war der Maifeiertag erstmals ein nationaler Feiertag in Deutschland.

Am 1. Mai 1886 riefen Arbeiter in Chicago zum Generalstreik auf. Sie wollten damit den Acht-Stunden-Tag durchsetzen. Der Protest endete in einer blutigen Auseinandersetzung mit der Polizei. Drei Jahre später erklärte der Internationale Sozialistenkongress in Paris den 1. Mai zum Gedenken an diese Vorkommnisse zum allgemeinen Kampftag der Arbeiterbewegung.

1919: Feiertag in Deutschland

1919 erklärte die Weimarer Nationalversammlung den 1. Mai zum Feiertag für ganz Deutschland. Allerdings nur für dieses eine Jahr, denn die Regelung für die folgenden Jahre sollten die sich neu bildenden Länder selber treffen. Dazu aber kam es zu Zeiten der Weimarer Republik nicht mehr.

1933: "Feiertag der Nationalen Arbeit"

Die Nationalsozialisten erklärten den 1. Mai ab 1933 zum "Feiertag der nationalen Arbeit". Dabei ging es ihnen nicht um die Rechte freier Gewerkschaften, denn diese sollten zerschlagen werden. Für den 1. Mai 1933 riefen die Nationalsozialisten zu Massenkundgebungen im ganzen Reich auf. Am folgenden Tag besetzten Polizei und SA im gesamten Reich die Gewerkschaftshäuser und verhafteten zahlreiche Gewerkschaftsfunktionäre. Diese beiden Tage besiegelten das Ende freier Maifeiern in Deutschland bis zum Ende der Herrschaft des Nationalsozialismus.

1946: Alliierte erlauben 1. Mai wieder als Feiertag

Ein Jahr nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges bestätigte der Alliierte Kontrollrat per Dekret, dass der 1. Mai Feiertag sein solle. Bei den Kundgebungen der neu gegründeten Gewerkschaften waren zunächst allerdings Transparente und Plakate untersagt.

1949: gesetzlicher Feiertag in beiden deutschen Staaten

Mit der Gründung der DDR wurde der 1. Mai als gesetzlicher Feiertag in der Verfassung festgeschrieben. In der Bundesrepublik ist der Tag nach den Feiertagsgesetzen der Bundesländer ein gesetzlicher Feiertag.

Über dieses Thema berichtet MDR Aktuell auch im TV: 01.05.2019 | 19:30 Uhr

(zuerst veröffentlicht am 20.04.2011)