12. November '92 Mangelnde Aufarbeitung von Unrecht des DDR-Regimes

09. September 2010, 18:51 Uhr

Der Versuch, das in der DDR begangene Unrecht rechtsstaatlich aufzuarbeiten, geriet für viele Opfer zu einer Enttäuschung. Sie seien mit zu hohen Erwartungen an die Aufarbeitung herangegangen, meint der Oberstaatsanwalt.

1991 prägt die bekannte Bürgerrechtlerin Bärbel Bohley einen Satz, der wie kein anderer die Enttäuschung der Opfer des DDR-Systems im ersten Jahr nach der Vereinigung bündelt: "Wir wollten Gerechtigkeit und bekamen den Rechtsstaat." Denn der Versuch, das in der DDR begangene Unrecht rechtsstaatlich aufzuarbeiten, geriet für viele von ihnen zu einer Enttäuschung. "Es ist uns nicht gelungen, den Teil der DDR-Bevölkerung, die unmittelbar unter dem Regime gelitten hat und denen Leid zugefügt worden ist, mit der Rechtssprechung zufrieden zu stellen", muss auch der Berliner Oberstaatsanwalt Christoph Schaefgen konstatieren. "Die Opfer des DDR-Systems sind mit sehr hohen Erwartungen an die juristische Aufarbeitung herangegangen. Das Strafrecht kümmert sich aber in erster Linie um den Täter. Es ist ein täterbezogenes Recht. Und das Opfer spielt in dem Prozess in erster Linie nur eine Rolle als Zeuge."

Volkskammer beschließt Rehabilitierungsgesetz

Hoffnung auf eine umfassende Rehabilitierung und großzügige Entschädigung hatte bei den Opfern bereits ein im September 1990 von der Volkskammer beschlossenes Rehabilitierungsgesetz geweckt. Allen DDR-Bürgern, die aus politischen Gründen "strafrechtlich verfolgt, diskriminiert oder in anderer Weise in ihren Rechten schwerwiegend beeinträchtigt wurden", soll demnach Gerechtigkeit widerfahren, denn das sei, so heißt es in dem Gesetz, "ein wesentliches Element zur demokratischen Erneuerung der Gesellschaft". Doch das Gesetz fand keinen Eingang in den Einigungsvertrag. Wieso, so fragte etwa Klaus Kinkel, Staatssekretär im Bonner Justizministerium, soll die Bundesrepublik für die von der SED Drangsalierten Entschädigungen zahlen? Immerhin könnten, so ergaben Berechnungen, leicht Kosten in einer zweistelligen Milliardenhöhe auf die Bundesrepublik zukommen.

"Mit einem Fußtritt empfangen"

Eingang in den Vereinigungsvertrag fand eine andere Variante. Mit einer Rehabilitierung und Entschädigung kann demnach nur rechnen, wer in der DDR aus politischen Gründen inhaftiert war oder in eine Psychiatrie eingewiesen wurde. Dagegen haben Tausende von Regimegegnern und SED-Kritikern keinen Anspruch auf Wiedergutmachung und gehen leer aus. "Sie hat das geeinte Deutschland mit einem Fußtritt empfangen", resümiert "Der Spiegel" im Februar 1991. Und selbst diejenigen, die in der DDR aus politischen Gründen inhaftiert waren, erhalten zu diesem Zeitpunkt lediglich eine einmalige "soziale Ausgleichsleistung". Bei einer zweijährigen Haft beträgt sie beispielsweise 80 Mark pro Haftmonat. Vor der Anerkennung als politisch Verfolgter steht allerdings in jedem Fall ein hürdenreicher und langwieriger Weg durch die Instanzen.

Die Täter sind sozial abgesichert

Während die Opfer "um jede Mark Entschädigung betteln müssen", wie der von der Staatssicherheit drangsalierte Bürgerrechtler Wolfgang Templin im Frühjahr 1992 einschätzt, erfreuen sich SED-Funktionäre und ihre Staatsdiener hoher Renten oder sind gar in der Wirtschaft oder im Verwaltungsapparat an Spitzenpositionen gerückt. "Für die Täter gibt es soziale Absicherungen, für die Opfer nicht", sagt Werner Jäger vom Chemnitzer "Bund Stalinistisch Verfolgter" im Frühjahr 1991. Und so klagen in der DDR aus politischen Gründen entlassene Lehrer um Wiedereinstellung, politisch Verfolgte um ein Anrecht auf Entschädigung und Inhaftierte um die Rückgabe ihres beschlagnahmten Eigentums.

Keine Akteneinsicht für Privatpersonen

Doch auch Verfahren gegen Verantwortliche des DDR-Systems kommen nur schleppend in Gang. So erstattet etwa der Schriftsteller Jürgen Fuchs, 1976 im Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen inhaftiert und ein Jahr später in den Westen abgeschoben, Anzeige gegen einstige Staatsanwälte und Mitarbeiter der Staatssicherheit. Fuchs erhofft sich von einem Prozess nicht allein "eine Stunde der Wahrheit", sondern auch ein Recht auf Einsicht in die Stasi-Akten. Denn einen Anspruch auf Akteneinsicht für Privatpersonen sieht die Benutzerordnung, die der Stasiunterlagen-Beauftragte Joachim Gauck vorgelegt hat, im Frühjahr 1991 noch nicht vor. Für Fuchs ein unhaltbarer Zustand, der vor allem die Täter schützt.

Wenigstens nicht mehr inhaftiert

Sein Fazit über den Stand der Rehabilitierung und Entschädigung klingt jedenfalls desillusioniert: "Abgewimmelt werden wir. Nicht mehr inhaftiert oder rausgeschmissen. Das ist immerhin ein Vorteil." Und so sehen sich etliche Bürgerrechtler, die den Aufbruch im Herbst 1989 maßgeblich vorbereitet hatten, heute als lästige Bittsteller. Und müssen zudem erkennen, dass Recht und Gerechtigkeit verschiedene Dinge sind.