Die Einheit der Kirche in einem geteilten Land

Als Christen und als Katholiken sahen sich die Gläubigen in der DDR in einer doppelten Minderheit. Rund sechs Prozent der ostdeutschen Bevölkerung gehörten 1990 noch der katholischen Kirche an. Vor dem Zweiten Weltkrieg war der Anteil  der Katholiken ebenso hoch gewesen, hatte sich aber nach Kriegsende durch die Flüchtlinge und Vertriebenen auf rund zwölf Prozent verdoppelt. Viele von ihnen zogen noch vor dem Mauerbau nach Westdeutschland weiter, so dass Mitte der 60er-Jahre in der DDR noch acht Prozent der Einwohner katholisch waren. Neben dem Erzbistum Berlin gab es nur ein weiteres Bistum, nämlich Meißen. Alle anderen Territorien gehörten formal zu westdeutschen Bistümern wie Würzburg, Fulda oder Paderborn, bildeten aber eigene Jurisdiktionsbezirke . Nicht umsonst war der Berliner Bischof Bengsch im Jahr des Mauerbaus gewählt worden. Sein Ziel war es, die kirchliche Einheit im nun geteilten Berlin wie deutschlandweit überhaupt aufrechtzuerhalten.

Mit der neuen Ostpolitik der sozialliberalen Bundesregierung und dem vatikanischen Kurswechsel unter Papst Paul VI. wurde das Vorhaben zusehends schwieriger. Letzterer plante, die Jurisdiktionsbezirke endgültig zu verselbständigen, weshalb er für die Gebiete in der DDR apostolische Administratoren ernannte und die selbständige Berliner Bischofskonferenz einrichtete. Weitere Schritte verhinderte sein Nachfolger Johannes Paul II. – der polnische Papst, der selbst aus einem kommunistischen Land kam. So wurden die Bistümer von Görlitz, Magdeburg und Erfurt erst nach der deutschen Wiedervereinigung gegründet.