#blickzurück: Kalenderblatt der Geschichte Das geschah am 31. August

31. August 2022, 05:00 Uhr

1950: Verbot der Zeugen Jehovas in der DDR

Am 31. August 1950 verbietet die DDR-Führung den Zeugen Jehovas die Ausübung ihrer Religion im Land. Zu dieser Zeit gehören etwa 21.000 Menschen in der DDR dieser Glaubensgemeinschaft an. Nach dem Verbot wird ein Großteil der Zeugen Jehovas verhaftet, bis 1961 werden 2.250 zu Gefängsnisstrafen verurteilt.

Nach dem Krieg hatte die Sowjetische Militäradministration in der SBZ den Zeugen Jehovas offiziell erlaubt, ihre Religion auszuüben, doch schon bald gehen die DDR-Behörden gegen die Glaubensgemeinschaft vor. Die Zeugen Jehovas verweigern den Wehrdienst, politische Wahlen oder eine Mitgliedschaft in der SED und nehmen auch sonst wenig am gesellschaftlichen Leben teil. Diese Überzeugungen sind der DDR-Regierung ein Dorn im Auge. Offiziell wirft die DDR-Führung ihnen Spionagetätigkeiten vor, die mit der US-amerikanischen Herkunft der Konfession begründet wird. Viele setzen ihre Tätgkeiten für die Glaubensgemeinschaft später im Untergrund fort.

Zeuge Jehovas mit Bibel und Broschüre Erwachet.
Die Zeugen Jehovas sind ab 1950 in der DDR verboten. Ihnen wird Spionage für die USA vorgeworfen. Bildrechte: IMAGO / Schöning

1961: DDR-Fahne auf dem Brandenburger Tor gehisst

Am 31. August 1961 vermeldet der West-Berliner Sender "Rundfunk im Amerikanischen Sektor" (RIAS):

Im Brandenburger Tor, dem Symbol der Einheit Deutschlands, hisst heute Vormittag die Zonenarmee die ostdeutsche Spalterflagge. [...] Die Bevölkerung nahm weder in Ost-, noch in West-Berlin Anteil.

Radiosprecher Bericht des RIAS am 31. August 1961

Die DDR-Führung hat an diesem Tag die DDR-Fahne auf dem Brandenburger Tor hissen lassen. Laut eines Sprechers aus dem West-Berliner Senat versuchen "die Machthaber in der Sowjetzone damit die Annexion Ost-Berlins durch einen symbolischen Akt" zu demonstrieren. Das Hissen der Fahne mit Hammer, Zirkel, Ährenkranz erfolgt nur zwei Wochen nach dem Mauerbau, der in der Nacht zum 13. August begonnen hatte. Seitdem befindet sich das Brandenburger Tor im Sperrgebiet im Ostteil der Stadt, und nur noch DDR-Grenzsoldaten können es erreichen.

Im Kalten Krieg ist das Brandenburger Tor ein Symbol des Konfliktes zwischen NATO- und Ostblockstaaten. Seit dem Fall der Mauer können die Menschen in Ost und West wieder ungehindert durch das Tor durchgehen, und seitdem symbolisiert es das Ende der Deutschen Teilung.

1991: Erster gesamtdeutscher Rundfunkstaatsvertrag unterzeichnet

In Bonn unterzeichnen 1991 die Ministerpräsidenten aller 16 Bundesländer den "Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland". Es ist der erste gesamtdeutsche Rundfunkstaatsvertrag nach der Wende. 1992 tritt er in den einzelnen Bundesländern in Kraft. Er regelt bundesweit die Rechte und Pflichten des Rundfunks. Der Vertrag manifestiert beispielsweise das duale Rundfunksystem in Deutschland, das aus öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern besteht. Verankert ist außerdem das Recht, dass Fernsehsender frei über öffentliche Geschehnisse berichten dürfen. Unter anderem legt er Dauer und Form von Werbung in Radio und Fernsehen fest. Ein letztes Mal wird der Rundfunkstaatsvertrag 2019 überarbeitet. 2020 wird er durch den Medienstaatsvertrag abgelöst.

1994: Russische Armee verlässt Ostdeutschland

Fast 50 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges ziehen die russischen Truppen aus Berlin und Ostdeutschland ab. Die offizelle Verabschiedung am 31. August 1994 findet in Anwesenheit des russischen Präsidenten Boris Jelzin in Berlin statt. Insgesamt 380.000 Soldaten und 210.000 Zivilpersonen verlassen das Gebiet der ehemaligen DDR.

Der Abzug der alliierten Soldaten stellt vor allem die Neuen Bundesländer vor enorme logistische Probleme. Militärisch genutztes Gelände in der Größe des Saarlandes ist nun leerstehend, vieles davon ist unnutzbar oder stark sanierbedürftig.

Kurz darauf, am 8. September 1994, findet ebenfalls in Berlin die Verabschiedung der Westalliierten statt. Damit endet auch der seit 1945 geltende Sonderstatus der Vorbehaltsrechte für die Alliierten, darunter auch das Recht auf Stationierung der alliierten Soldaten. Strukturschwache Regionen hadern mit dem Verlust von Einwohnern, Arbeitsplätzen und Kaufkraft.

1997: Tod von Lady Diana

Mit nur 36 Jahren stirbt die Prinzessin von Wales, Lady Diana, auf dem Weg zu ihrer Pariser Wohnung 1997 bei einem Autounfall. Die Mercedes-Limousine, in der sie, ihr damaliger Lebensgefährte Dodi Al-Fayed und der Leibwächter Trevor Rees-Jones sitzen, knallt in einem Pariser Tunnel mit fast 200 Stundenkilometer gegen einen Pfeiler. Der Fahrer Henri Paul hatte versucht, den Paparazzi zu entkommen, die Lady Diana bedrängten und verfolgten. Später stellt sich heraus, dass Paul unter Alkoholeinfluss gestanden hatte. Alle Fahrzeuginsassen bis auf den Leibwächter Rees-Jones verstarben. Der Tod von "Lady Di" löst weltweite Trauer aus. Bis heute kursieren Verschwörungstheorien um die Umstände ihres Todes.

1981 heiratete die gerade einmal 20-Jährige Diana Frances Spencer den britischen Thronfolger Prinz Charles und wird damit zur Prinzessin von Wales. In der Öffentlichkeit ist Lady Diana besonders beliebt und wird zur "Königin der Herzen". Sie hatte sich für wohltätige Zwecke und soziale Projekte eingesetzt. 1996 ließ sie sich von Prinz Charles scheiden und sorgte damit für Unmut im britischen Königshaus. Sie war die Mutter der britischen Thronfolger Prinz William und Prinz Harry.

Harry und Lady Diana
Lady Diana mit ihren Söhnen Prinz Harry und Prinz William im Jahre 1995 Bildrechte: imago/ZUMA Press

1999: Bombenanschlag auf Moskauer Einkaufszentrum

Am 31. August 1999 explodiert in einem Einkaufszentrum vor den Kreml-Mauern in Moskau eine Bombe. 41 Menschen werden verletzt. Der Anschlag wird als terroristischer Akt eingestuft. Wenige Tage später beginnt eine Reihe der schwersten Terroranschläge in der Geschichte Russlands. Im September kommt es zu drei Bombenanschlägen auf Wohnhäuser in Moskau und im Nordkaukasus. Über 300 Menschen kommen ums Leben. Wladmir Putin, damals Ministerpräsident, macht tschetschenische Separatisten für die Anschläge verantwortlich.

Der Konflikt mit Tschetschenien spitzt sich daraufhin weiter zu. Am 1. Oktober marschiert das russische Militär in Tschetschenien ein. Der Zweite Tschetschenienkrieg beginnt, und endet erst 2009. Bis heute konnte nicht sicher aufgeklärt werden, wer für die Bombenanschläge in Russland im Jahr 1999 verantwortlich war.

2006: Gammelfleischskandal

Auf einen anonymen Hinweis hin kontrollieren Mitarbeiter vom bayerischen Landesamt am 31. August 2006 ein Kühlhaus im Münchner Stadtteil Johanneskirchen. Dabei finden sie Unmengen verdorbenen Fleisches, das eingefroren und als Frischfleisch gekennzeichnet worden war. Der Münchner Vorfall bringt auch in anderen Teilen Deutschlands ähnliche Skandale bei der Fleischverarbeitung zum Vorschein.

Im September 2006 berichtet der Spiegel, dass die tatsächliche Menge an "Gammelfleisch" bundesweit auf 15.000 Tonnen geschätzt werde. Im Fall von München richtet das Kreisverwaltungsreferat die Sonderkommission "Kühlhaus" ein, die weitere Lokale in der Innenstadt prüft und insgesamt 100 Tonnen "Gammelfleisch" beschlagnahmt. In der Folge beginnt die Staatsanwaltschaft gegen den Betreiber des Kühlhauses wegen Betrugs zu ermitteln. Dieser nimmt sich kurze Zeit später das Leben. Die bayerischen Behörden müssen sich später der Kritik stellen, sie hätten Hinweise von Lebensmittelkontrolleuren zu lange ignoriert.

2012: Entschuldigung nach "Contergan-Skandal"

2012 bittet der Arzneimittelhersteller Grünenthal die Opfer des "Contergan-Skandals" zum ersten Mal öffentlich um Entschuldigung. Bei der Einweihung eines Denkmals für die Betroffenen in Stolberg bei Aachen bedauert Geschäftsführer Harald Stock, dass die Firma nicht eher auf die Opfer zugegangen sei.

Das Schlaf- und Beruhigungsmittel Contergan war in der Bundesrepublik ab 1957 erhätlich. Es war frei verkäuflich und gilt als gut verträglich. Erst Jahrzehnte später stellte sich heraus, dass sein Wirkstoff Thalidomid zu schweren Nervenschäden bei ungeborenen Kindern führt. Schätzungsweise 5.000 Kinder kamen in der Folge mit Fehlbildungen in Westdeutschland zur Welt. In der DDR wurden zehn solcher Fälle bekannt. Einige Mütter hatten sich das Mittel aus dem Westen zuschicken lassen, da es in der DDR nicht erhältlich war. Contergan wurde 1961 wieder vom Markt genommen.

Prozesse gegen die Herstellerfirma Grünenthal scheitern. Diese zahlt schließlich eine Abfindung von 100 Millionen D-Mark an das "Hilfswerk für behinderte Kinder", das bis heute für die Ansprüche der Betroffenen zuständig ist.