Drohnenaufnahme des Dom St. Peter und Paul in Naumburg an der Saale
Nach drei Bewerbungen seit 2018 auf der Welterbeliste: der Naumburger Dom Bildrechte: imago/epd

UNESCO Der jährliche Blick aufs Welterbe

03. Juli 2018, 09:21 Uhr

Jedes Jahr Ende Juni, Anfang Juli blicken die Denkmal- und Naturschützer der Welt gespannt auf die Sitzung des Welterbekomitees der UNESCO. Denn dort wird entschieden, welches Kultur- oder Naturgut neu auf die Welterbeliste kommt. Der begehrte Titel wird seit 1978 vergeben und ziert inzwischen mehr als 1.090 Stätten in aller Welt. In diesem Jahr wurde auch der Naumburger Dom aufgenommen.

Seit nunmehr 40 Jahren gibt es die berühmte Welterbeliste der UNESCO. Die Kulturorganisation der Vereinten Nationen hat bisher mehr als 1.090 einzigartige Kulturgüter und Naturlandschaften unter Schutz gestellt, 44 von ihnen liegen in Deutschland. Den letzten Anstoß für ein Übereinkommen zum Schutz des Erbes der Menschheit gab in den 1960er-Jahren die drohende Zerstörung des Felsentempels von Abu Simbel durch den Bau des Assuan-Staudamms am Nil in Ägypten. Nach einem Aufruf der UNESCO im März 1960 gelang es mit internationaler Hilfe, die Tempel von Pharao Ramses II. um 180 Meter auf einen sicheren Standort zu versetzen. Die Hälfte der dafür nötigen 80 Millionen US-Dollar kam durch Spenden aus 50 Staaten zusammen.

Aachener Dom und Galapagos-Inseln in der ersten Runde dabei

Die Welterbekonvention wurde am 16. November 1972 in Paris verabschiedet. Mehr als 190 Staaten haben das Übereinkommen inzwischen angenommen. Die ersten Welterbestätten wurden 1978 anerkannt. Auf die Welterbeliste kamen in der ersten Runde zum Beispiel der Aachener Dom, aber auch Ecuadors Galapagos-Inseln und der Yellowstone-Nationalpark in den USA. Das Welterbekomitee, bestehend aus Vertretern von 21 Staaten von allen Kontinenten und aus allen Kulturkreisen, entscheidet jährlich, wer auf die begehrte Welterbeliste kommt. Internationale Organisationen beraten das zwischenstaatliche Gremium.

Das Schönste und Beste von Mensch und Natur

Buchenwald im Nationalpark Hainich
Auch dieses Stück alter Buchenwald im Nationalpark Hainich in Thüringen gehört zum Welterbe - damit noch Generationen sich dort erholen können. Bildrechte: IMAGO / imagebroker

Die Kriterien, wann ein Kultur- oder Naturgut ein Welterbe ist, sind vielfältig und lassen Raum für Interpretationen. Laut Welterbekonvention sollte ein Welterbe einen universellen Wert für die gesamte Menschheit haben, einzigartig, echt und möglichst unversehrt sein. Außerdem muss es einen Erhaltungsplan für die Stätte geben. Der Verein der Deutschen UNESCO-Welterbestätten bringt es so auf den Punkt: Das Schönste, was Mensch und Natur hervorgebracht haben. Die Welterbeliste wäre somit ein "Best of" oder eine Hitparade der Erde.

Auf der Welterbeliste immer unter Beobachtung

Potenzielle Welterbestätten müssen von den jeweiligen Staaten vorgeschlagen werden. Dazu müssen die Länder inzwischen eine nationale Vorschlagsliste pflegen, die bei der UNESCO hinterlegt ist. Ein Aufnahmeantrag kann erst gestellt werden, wenn der Kandidat schon zwei Jahre auf dieser Vorschlagsliste steht. Pro Jahr und Sitzung kann ein Land zwei Stätten zur Aufnahme ins Welterbe vorschlagen. Bei Aufnahme in die Welterbeliste verpflichtet sich das jeweilige Land, für den Schutz der Stätte zu sorgen. Ob dies auch geschieht, wird für jedes aufgenommene Kultur- und Naturgut in regelmäßigen Abständen geprüft.

Welterbe-Prestige muss man sich leisten können

Welterbe zu sein, gilt als prestigeträchtig, garantiert aber nicht automatisch einen touristischen Boom. Der Welterbetitel bedeutet auch keinen automatischen Schutz durch die UNESCO. Die Organisation hat nur einen begrenzten Fonds für Hilfs- und Sofortmaßnahmen und kann vor allem fachliche Unterstützung leisten. Den Schutz und Erhalt müssen die Staaten eigenständig finanzieren und mit ihrer nationalen Gesetzgebung regeln.

Das Welterbekomitee kann nur eingreifen, indem es Stätten auf die Rote Liste des gefährdeten Welterbes setzt und mit den Ländern nach Lösungen sucht. Bevor ein Welterbe als gefährdet eingestuft wird, bemühen sich die Gremien schon um Schadensbegrenzung. Das jeweilige Land bekommt Empfehlungen und Auflagen und muss dem Welterbekomitee Bericht erstatten. Derzeit wird zum Beispiel auch in Prag ums Welterbe Altstadt gerungen. Grund ist der mehr als 100 Meter hohe neue V-Tower im benachbarten Viertel.

Zum äußersten Mittel, der Aberkennung des Welterbestatus, griff das Welterbekomitee bisher erst zweimal. Besonders aufsehenerregend geschah dies beim Dresdner Elbtal. Wegen des Baus der neuen Waldschlößchenbrücke verlor diese Fluss- und Kulturlandschaft in Sachsen 2009 ihren Welterbetitel.

(pkl)

Über dieses Thema berichtet MDR aktuell auch im TV: 30.06.2018 | 19:30 Uhr