Jahrzehntelang konnte der mutmaßliche Mörder von Frederike von Möhlmann nicht bestraft werden. Es schützte ihn ein Freispruch, aus Mangel an Beweisen, ergangen etwa ein Jahr nach der Tat. Nach damaliger Rechtslage konnte gegen den Freigesprochenen in derselben Sache nicht erneut prozessiert werden. Es galt der alte Rechtsgrundsatz "ne bis in idem", das Verbot der Doppelbestrafung, das im Grundgesetz festgehalten ist.
Nicht nur für den Vater von Frederike von Möhlmann eine Ungerechtigkeit. Rechtsempfinden stand gegen positives Recht und Rechtssicherheit. Hans von Möhlmann kämpfte und es wurde ein langer Kampf. 40 Jahre nach dem Mord an der 17-jährigen Schülerin Frederike von Möhlmann, schreibt ihr Vater Rechtsgeschichte. Aufgrund seines Falles und seiner Argumente gelingt es seinem Anwalt Politiker zu überzeugen und eine Gesetzesänderung herbeizuführen. 2021 wird die Strafprozessordnung geändert und es wird eine Ausnahmeregelung geschaffen, die auch das Grundgesetz berührt. Der Rechtsgrundsatz "ne bis in idem", das Verbot der Doppelbestrafung, gilt jetzt aktuell in Ausnahmefällen nicht mehr.
2022 wurde der Tatverdächtige Ismet H. verhaftet. Es soll wegen des Mordes an Frederike von Möhlmann zum zweiten Prozess gegen ihn kommen. Ob Hans von Möhlmann das Ende des Prozesses allerdings noch erlebt, ist offen. Er ist schwer krank und trotzdem hat er noch sein Ziel vor Augen: Gerechtigkeit für den Mord an seiner Tochter. Dieses Ziel könnte bald deutsche Rechtsgeschichte schreiben.
Der Podcast "Sex vor Gericht" von Bayern 3
Hinweis: Der Film, über den wir in der Folge sprechen, ist in der Mediathek leider nicht mehr verfügbar.