Mund-Nasen-Schutz Strittiges Geschäft: Rechnungshof hält Kritik am Uniklinikum Magdeburg aufrecht

09. Juni 2022, 16:14 Uhr

Nach Abschluss der Prüfung der Maskengeschäfte des Uniklinikums Magdeburg hält der Landesrechnungshof an seinem Urteil "uneingeschränkt fest". Demnach hat die Einrichtung mehrfach gegen das Vergaberecht verstoßen. Das Klinikum hatte Masken von einer Firma bezogen, deren Mitgründer und Mitgesellschafter der Sohn des Ärztlichen Direktors des Uniklinikums ist. Dafür wurden demnach unter anderem zulässige Schwellenwerte überschritten – und falsche Agaben gemacht.

Thomas Vorreyer
Bildrechte: MDR/Luca Deutschländer

Im Fall des umstrittenen Großeinkaufs von Schutzmasken habe das Uniklinikum Magdeburg vielfach gegen das Vergaberecht verstoßen. An diesem Urteil hält Sachsen-Anhalts Landesrechnungshof nach Abschluss der Prüfung "uneingeschränkt fest", wie die Behörde am Donnerstag auf Nachfrage von MDR SACHSEN-ANHALT mitteilte.

So habe das Uniklinikum aus Sicht der Prüfer unter anderem zulässige Schwellenwerte überschritten und die Vergabe so durchgeführt, dass am Ende nicht das wirtschaftlichste Angebot eingeholt werden konnte. Auch habe das Uniklinikum eine falsche Angabe über die Durchführung des Verfahrens gemacht.

Das Schild des Landesrechnungshofes des Landes Sachsen-Anhalt, 2015
Der Landesrechnungshof hält seine Kritik an dem Maskenkauf aufrecht. (Archivfoto) Bildrechte: picture alliance / dpa | Jens Wolf

Ab Ende 2020 hatte das Uniklinikum Masken von einer jungen Firma bezogen, deren Mitgründer und Mitgesellschafter der Sohn des Ärztlichen Direktors des Uniklinikums, Hans-Jochen Heinze, ist. Bezahlt wurden dafür 654.000 Euro netto. 

Recherchen von MDR SACHSEN-ANHALT hatten die Vergabe im März 2021 öffentlich gemacht. Anschließend bat der Aufsichtsrat des Uniklinikums den Landesrechnungshof um eine Prüfung. Diese zog sich dann bis zu dieser Woche. Zwischenzeitlich hatte das Uniklinikum mehrfach Gelegenheit zur Stellungnahme.

Weiterhin unklar, warum Aufsichtsrat vom Uniklinikum nicht informiert wurde

Laut einem Sprecher des Rechnungshofs gibt es zwischen Behörde und Uniklinikum weiterhin Meinungsverschiedenheiten über einzelne Fragen. Dazu gehöre auch der Zeitpunkt, wann "das betroffene Vorstandsmitglied" den Aufsichtsrat über die Auftragsvergabe hätte informieren müssen. 

Der MDR hatte das Uniklinikum zuletzt mehrfach gefragt, warum der Ärztliche Direktor Heinze den Aufsichtsrat nicht in Kenntnis gesetzt hatte. Das Haus ließ diese Frage unbeantwortet.

Sowohl das Uniklinikum als auch die betroffene Firma hatten in der Vergangenheit mehrfach erklärt, dass die Vergabe einwandfrei abgelaufen sei. Familiäre Beziehungen hätten dabei keine Rolle gespielt. Das Uniklinikum berief sich zudem auf Erleichterungen des Vergaberechts in Folge der Corona-Pandemie

Ermittlungen wegen Verdachts der Bestechlichkeit eingestellt

Ermittlungen wegen des Verdachts der Bestechlichkeit beziehungsweise der Bestechung gegen mehrere Beteiligte waren Anfang dieses Jahres eingestellt worden, nachdem Gerichte die erfolgten Durchsuchungen für unrechtmäßig erklärt hatten.

Durch Vorlage des Prüfungsergebnisses kann sich der Aufsichtsrat des Uniklinikums nun abschließend mit dem Fall beschäftigen. Das Uniklinikum hatte im Zuge der Auseinandersetzung seine Compliance-Regeln angepasst. Laut Landesrechnungshof hat die Klinik zudem allgemein erklärt, künftig Einkaufsprozesse optimieren zu wollen.

MDR (Thomas Vorreyer)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 09. Juni 2022 | 16:00 Uhr

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