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Im Audio: In Niedersachsen soll ein sogenanntes Schnellabschussverfahren genehmigt werden. Bildrechte: IMAGO/Daniel Scharinger
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MDR SACHSEN-ANHALT Di 26.03.2024 12:12Uhr 00:27 min

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Schnellabschussverfahren Neue Regeln für Abschuss von "Problemwölfen"

26. März 2024, 12:48 Uhr

Die Bundesländer mit den größten Wolfsvorkommen in Deutschland wollen den Abschuss von sogenannten "Problemwölfen" erleichtern. Sachsen-Anhalts Umweltminister Armin Willingmann begrüßte die Entscheidung und kündigte an, dass man die Regeln schnell umsetzen wolle. In Zukunft soll es unter anderem möglich sein, Wölfe zu schießen, die mehrfach Herdentiere wie Schafe gerissen haben. In Niedersachsen soll die Genehmigung für das "Schnellabschussverfahren" am Dienstag erstmalig erteilt werden.

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Wölfe mit problematischem Verhalten sollen künftig schneller getötet werden dürfen. Die wolfreichsten Bundesländer Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern haben sich auf ein einheitliches Vorgehen geeinigt. Landesumweltminister Armin Willingmann (SPD) begrüßte die Entscheidung. Wölfe mit auffälligem Verhalten müssten zeitnah, rechtssicher und unbürokratisch entnommen werden können. Sachsen-Anhalt wolle das zügig anwenden. 

Der Minister wies darauf hin, dass es in naher Zukunft keine Generalerlaubnis geben wird, Wölfe zu bejagen. Das sei nicht mit geltendem Bundes- und EU-Recht zu vereinbaren und auch aus Sicht des Naturschutzes nicht angemessen. "Wolfsabweisender Herdenschutz bleibt weiterhin für Nutztierhalter das zentrale Mittel der Wahl", so Willingmann.

Schnellabschussverfahren: Niedersachsen will als erstes Bundesland Genehmigung erteilen

Als erstes Bundesland setzt Niedersachsen das sogenannte "Schnellabschussverfahren" für Wölfe um. In der Region Hannover soll ab Dienstagabend ein Wolf geschossen werden, der am Wochenende ein Rind gerissen habe, teilte das Umweltministerium des Landes mit.

Das getötete Rind sei Teil einer Herde mit rund 30 erwachsenen Heckrindern und einem Jungbullen gewesen, hieß es weiter. Damit sei ein ausreichender Schutz gegeben gewesen. Seit September 2023 kam es in dem betreffenden Gebiet zu vier weiteren Rissen, womit aus Sicht des Landes die Kriterien für einen Schnellabschuss erfüllt sind. Aktuell bereite der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft-, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) die Ausnahmegenehmigung für den Abschuss vor.

Bundesländer einigen sich auf Kriterien für Abschuss von Wölfen

Sachsen-Anhalt, Sachsen, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern hatten sich zuvor auf Kriterien für den Abschuss sogenannter Problemwölfe verständigt, dabei aber Spielraum für die regionale Ausgestaltung gelassen. So können Wölfe geschossen werden, wenn sie mehrfach Nutztiere wie Schafe oder Ziegen gerissen haben und sich der Koppel der angegriffen Herde erneut bis auf 1.000 Meter nähern. Dies sei eine der Voraussetzungen für einen schnellen Abschuss.

Für die Bemessung eines erhöhten Rissaufkommens soll ein Zeitraum von sechs Monaten herangezogen werden. Wie oft ein Wolf den Schutzzaun überwunden haben oder wie viele Herdentiere er getötet haben muss, bevor er zum Abschuss innerhalb von drei Wochen freigegeben werden kann, wird nicht definiert. Berücksichtigt werden sollen Vorfälle, die sich in einem Wolfsrevier von 200 bis 500 Quadratkilometern Größe ereigneten. Um sicherzustellen, dass der richtige Wolf erlegt wurde, sollen Hinweise zum Verursacher der Wolfsrisse sorgfältig dokumentiert werden.

dpa, MDR (Annekathrin Queck, Sarah-Maria Köpf) | Erstmals veröffentlicht am 14.03.2024

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 26. März 2024 | 05:00 Uhr

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