Nahaufnahme auf Schlüssel in einer Hand und einen Ärmel auf dem ein Aufnäher mit dem Wappen Sachens und der Aufschrift "Justiz" ist
Am Landgericht Zwickau muss sich ein Mann wegen Mordes an seiner getrennt lebenden Ehefrau verantworten. (Symbolbild) Bildrechte: picture alliance / ZB | Peter Endig

Landgericht Zwickau Ehefrau mit Armbrust getötet: Mordprozess gegen Mann aus Plauen

17. Mai 2024, 13:57 Uhr

Weil er seine Frau getötet haben soll, steht ein Mann aus Plauen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, mit einer Armbrust auf seine Exfrau geschossen zu haben. Der Angeklagte hat sein mutmaßliches Opfer offenbar als seine Sklavin und sein Eigentum angesehen.

Am Landgericht Zwickau hat am Freitag ein Mordprozess begonnen. Angeklagt ist ein 46-jähriger Mann aus Plauen. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat er im Juli des vergangenen Jahres seiner getrennt lebenden Ehefrau mit einer Armbrust in den Kopf geschossen. Außerdem soll er mehrfach mit einem Messer zugestochen haben. Für die 37-Jährige kam jede Hilfe zu spät. Zum Prozessauftakt äußerte er sich zunächst nicht zu den Vorwürfen. 

Mit Armbrust in den Mund geschossen

Den Ermittlungen zufolge war die 37-Jährige noch einmal in die vormals gemeinsame Wohnung zurückgekehrt, um Katzen zu füttern. Dort soll der Mann auf sie gelauert haben, um sie zu töten. Demnach schoss er zunächst mit einer Armbrust auf sie, der Pfeil traf sie in den Mund.

Als die Frau daraufhin stürzte, soll er mit einem Messer auf sie eingestochen haben. Sie verblutete. Nach Zeugenaussagen von Polizisten lag der Leichnam in einer Blutlache, das Messer steckte noch im Hals.

Mann sieht Frau als sein Eigentum

Laut Anklage hatte sich die Frau von dem Angeklagten getrennt und einen neuen Partner. Ihre Beziehung sei zuvor von BDSM geprägt gewesen - ein Sammelbegriff sexueller Präferenzen von Dominanz, Unterwerfung und Sadomasochismus. Der Angeklagte habe seine Ehefrau als sein Eigentum angesehen und die Trennung nicht akzeptieren wollen. "Sie sollte für das Abnehmen ihres Halsreifs als Symbol ihrer Stellung als Sklavin und Dienerin und ihrem Wunsch, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, bestraft werden", hieß es in der Anklage.

Urteil im August erwartet

Im Laufe der Ermittlungen hatte sich der Verdacht gegen den Ehemann soweit erhärtet, dass Haftbefehl erlassen wurde. Für den Mordprozess sind elf Verhandlungstage angesetzt. Ein Urteil wird im August erwartet.

Mehr zum Thema

MDR (ama/phb)/dpa

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN - Das Sachsenradio | Nachrichten | 17. Mai 2024 | 07:00 Uhr

Mehr aus dem Vogtland und Greiz

Zwei junge Balletttänzerinnen tanzen. 1 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK

Mehr aus Sachsen

Konzeptgrafik Autarkes Haus. 2 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK
Landtagssitzung 3 min
Bildrechte: MITTELDEUTSCHER RUNDFUNK