Die Förderung des Ehrenamts wird als Staatsziel in der Thüringer Verfassung aufgenommen.
Dafür machte der Landtag mit einer Zweidrittel-Mehrheit den Weg frei. Außerdem sollen Städte, Gemeinden und Kreise künftig angemessen entschädigt werden, wenn ihnen das Land neue Aufgaben überträgt. Auch das Prinzip der Nachhaltigkeit steht als Grundlage staatlichen Handelns künftig in der Verfassung. Daneben müssen das Land und seine Landkreise und Städte in allen Landesteilen für gleichwertige Lebensverhältnisse sorgen. Außer der AfD stimmten alle Abgeordneten zu. Damit wurde die Zweidrittel-Mehrheit erreicht, die für eine Verfassungsänderung nötig ist.