Hass im Netz Volksverhetzung auf Facebook: Gericht verurteilt Mann zu Geldstrafe
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21. Juli 2023, 11:49 Uhr
Wegen zweier Straftaten auf Facebook muss ein Mann aus dem Unstrut-Hainich-Kreis 1.200 Euro Strafe zahlen. Das Amtsgericht Mühlhausen hat den 41-Jährigen am Donnerstag wegen Volksverhetzung und Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher und terroristischer Organisationen verurteilt.
Der Mitarbeiter des Landratsamtes in Mühlhausen legte im Prozessverlauf ein Geständnis ab und zog seinen Einspruch gegen einen gleichlautenden Strafbefehl zurück. Einspruch habe er eingelegt, weil sich hinter der Gesamtstrafe von 1.200 Euro 40 Tagessätze zu je 30 Euro verbergen. Bei einem Strafmaß ab 20 Tagessätzen droht ihm als Hobbyjäger der Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit.
Facebook-Beiträge strafbar
Bei den Taten geht es um zwei Facebook-Beiträge, die er im Vorjahr geteilt hatte. In einem war ein Bild mit einem "Judenstern" zu sehen; anstelle des Wortes "Jude" stand darin "Nicht geimpft". Unter dem Bild stand geschrieben: "Die Jagd nach Menschen kann wieder beginnen". Zehn Monate später teilte er eine Collage, die den ukrainischen Präsidenten Wolodymyr Selenskyj und Adolf Hitler in ähnlicher Körperhaltung nebeneinander zeigte. Darunter stand geschrieben: "... der rechts ... hat wenigstens einen Anzug an ... und hat nicht gebettelt".
Er sei nur selten bei Facebook aktiv, sagte der 41-Jährige in der Beweisaufnahme. Den Beitrag mit "Nicht geimpft" habe er geteilt, weil er sich als nicht Geimpfter ausgegrenzt gefühlt habe. Beide strafbaren Beiträge wurden inzwischen gelöscht.
MDR (cfr/cgo)
Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Regionalnachrichten | 20. Juli 2023 | 20:30 Uhr