Urteile der Woche Bundesgerichtshof: Hotelkosten müssen bei coronabedingter Schließung zurückerstattet werden
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09. März 2024, 05:00 Uhr
Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.
Hotelkosten müssen bei coronabedingter Schließung zurückerstattet werden
Bundesgerichtshof (Az: VIII ZR 363/21)
Barbara Ballske hat ein Hotel in Lüneburg gebucht. Dabei wählte sie kurz vor Ausbruch der Corona-Pandemie einen nicht stornierbaren Tarif, sie hat also bereits gezahlt. Nun allerdings ist für sie absehbar, dass sie das Hotelzimmer wegen der Pandemie nicht wird nutzen können. Deshalb storniert sie das Zimmer und fordert den Preis zurück. Schließlich sei inzwischen sogar ein Beherbergungsverbot erlassen worden. Doch das Hotel zeigt sich unkooperativ: Man könne ja nichts für das unvorhersehbare Ereignis.
Die entsprechende Klage landete letztlich vor dem Bundesgerichtshof – und der entschied: "Das Hotel hat die geschuldete Leistung nicht erbringen können, weil die Gäste wegen des coronabedingten Beherbergungsverbots nicht anreisen konnten. Die Klägerin durfte wegen des wechselhaften Pandemiegeschehens durchaus vom Vertrag zurücktreten. Denn die Entwicklung war absehbar. Die Frau konnte davon ausgehen, dass ihr Hotelzimmer zum betreffenden Zeitpunkt nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden durfte." Frau Ballske erhält den bereits gezahlten Hotelpreis zurück.
Motorrad darf nicht auf Sonderparkplatz für E-Fahrzeuge parken
Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az: 14 K 7479/22)
Wiegald Wiesmann hat sein Motorrad auf einem Ladeplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge abgestellt. Als er zurückkehrt, ist sein Fahrzeug abgeschleppt und er soll sage und schreibe 159 Euro bezahlen – an Verwaltungsgebühren und Abschleppkosten. Dagegen verwahrt er sich – das sei maßlos überzogen. Denn sein Kraftrad sei so platzsparend abgestellt gewesen, dass trotzdem ein E-Auto dort hätte geladen werden können. Außerdem habe es gar keinen Abschleppdienst gebraucht. Der städtische Mitarbeiter hätte das Motorrad problemlos zur Seite stellen können.
Am Verwaltungsgericht Düsseldorf sah man das ein wenig anders: "Der Gebührenbescheid ist hier rechtmäßig erlassen worden. Auch das Abschleppen war wegen des vorausgegangenen Rechtsverstoßes zulässig. Denn das Abstellen eines Verbrenner-Fahrzeugs in dem für E-Autos reservierten Bereich muss grundsätzlich wie das Halten im absoluten Halteverbot betrachtet werden." Herr Wiesmann wird die 159 Euro Strafe wohl oder übel zahlen müssen.
Hessisches Tierheim darf vermittelte Katze nicht eigenmächtig wieder wegnehmen
Landgericht Hanau (Az: 98 C 98/23)
Martha Martenstein hat aus einem nahe gelegenen Tierheim einen Kater zur ständigen Pflege erhalten. Laut Überlassungsvertrag muss sie allerdings aus Sicherheitsgründen an ihrer Balkontür ein Fliegengitter anbringen lassen, damit der Kater nicht fliehen kann. Außerdem soll das Tier unter ihrer Obhut abnehmen, denn es hat einige Kilo zu viel auf den Rippen.
Nach einem Jahr fragt das Tierheim nach, ob die Voraussetzungen in der Zwischenzeit erfüllt wurden. Frau Martenstein gibt an, ein Fliegengitter sei nicht notwendig. Und ob das Tier abgenommen habe, das wisse sie nicht, weil sie es nie gewogen habe. Eine halbe Stunde später erscheinen zwei Männer unangemeldet an der Haustür und geben an, das Tier wieder mitnehmen zu wollen. Es kommt zur Jagd durch die Wohnung. Schließlich werfen die Männer ein Fangnetz aus und nehmen den Kater mit – mit den Worten: "Den kriegen Sie nicht wieder." Ist das zulässig?
Nein, sagten die Richter am Landgericht Hanau. "Das Tierheim durfte den Kater nicht eigenmächtig mitnehmen. Ob die Regeln des Überlassungsvertrags eingehalten wurden oder nicht, ist dabei irrelevant. Das Tierheim hätte seine Ansprüche vielmehr gerichtlich durchsetzen müssen, statt sich die Katze einfach wieder zurückzuholen." Die Kosten des Verfahrens trägt nun selbstverständlich das Tierheim.
*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.
Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 09. März 2024 | 08:23 Uhr