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Hand hält positiven Corona-Schnelltest 4 min
Bildrechte: IMAGO/Christian Ohde

Urteile der Woche Friseur muss Schmerzensgeld zahlen wegen fehlerhafter Blondierung

07. April 2024, 17:23 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Arbeitgeber müssen Lohn während Corona-Quarantäne weiterzahlen

Bundesarbeitsgericht Erfurt (5 AZR 234/23)

Müssen Arbeitgeber ihren Beschäftigten den Lohn weiterzahlen, wenn die nach positivem Corona-Test in Quarantäne müssen? Das beschäftigt noch immer die Arbeitsgerichte und darum geht es im ersten Fall. Willi Wimmer* arbeitet in der Produktion eines Kunststofftechnik-Unternehmens. Ende 2021 infiziert er sich mit dem Coronavirus und muss für zwei Wochen in Quarantäne. Er ist nicht geimpft, hat keine Symptome. Homeoffice kommt für ihn als Produktionsarbeiter nicht infrage.

Für die ersten Tage bekommt Herr Wimmer von seinem Arzt einen Krankenschein. Für diese Zeit zahlt ihm der Betrieb den Lohn auch weiter. Für den Rest der Zeit geht der Angestellte aber leer aus. So wirft ihm sein Arbeitgeber vor, er sei nicht geimpft. Ist das rechtens? Nein, bekräftigte in dieser Woche das Bundesarbeitsgericht in Erfurt:

"Eine Corona-Infektion stellt auch bei einem symptomlosen Verlauf eine Krankheit dar, die zur Arbeitsunfähigkeit führt – wenn es dem Arbeitnehmer durch eine behördliche Quarantäne-Anordnung rechtlich unmöglich ist, seine Arbeit zu erbringen. Daran ändert auch nichts, dass der Kläger keine Corona-Schutzimpfung hatte."

Der Arbeitgeber muss den ausstehenden Lohn also noch zahlen.


Zurückschneiden von fremden Bäumen kann teuer werden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 9 U 35/23)

Sigrun Sieger* hat auf ihrem Grundstück alte Bäume stehen. Zwei davon wachsen an der Grenze zum Nachbarn. Mit dem hat sie vereinbart, er dürfe überstehende Äste abschneiden. Das hat der aber offensichtlich falsch verstanden und kürzt Birke und Kirschbaum einfach vollständig ein. An beiden Bäumen hängt kein Blatt mehr. Ob sie jemals wieder austreiben, zu diesem Zeitpunkt unklar.

Ein Rechtsstreit entbrannt zwischen Sigrun Sieger und ihrem Nachbarn. Sie verklagt ihn auf 35.000 Euro Schadenersatz. Das zuständige Landgericht spricht ihr letztlich 4.000 Euro zu. Zu wenig findet Sieger. Im Berufungsverfahren am Oberlandesgericht Frankfurt am Main wird das Urteil aufgehoben und das Landgericht noch einmal in die Pflicht genommen. Das soll prüfen, welchen Wert die alten Bäume für das naturnah angelegte Grundstück hatten:

"Der Schädiger muss einerseits den Schaden durch die Anpflanzung eines jungen Baumes ersetzen. Zusätzlich muss er für den Wertverlust aufkommen, den das Grundstück durch die Baumzerstörung erlitten hat."

Das neue Urteil steht noch aus.


Friseursalon muss für fehlerhafte Blondierung Schmerzensgeld zahlen

Amtsgericht München (AZ: 159 C 18073/21)

Normalerweise soll man sich bei einem Friseurbesuch entspannen und danach wieder gern in den Spiegel schauen können. Nicht so bei Käthe Kämmer*. Die lässt sich im Salon ihres Vertrauens ihre schwarz gefärbten Haare wieder blondieren. Schon kurze Zeit nach dem Auftragen des Blondierungsmittels spürt sie eine unangenehme Hitze am Hinterkopf. Es entwickelt sich eine Beule. Ein Arzt stellt bei Frau Kämmer später Verletzungen und Verbrennungen am Kopf fest. An einer Stelle wachsen keine Haare mehr nach.

War es nun die mehrfache Färbung oder doch ein falscher Einsatz der Mittel im Friseursalon? Dort behauptet man zumindest felsenfest, die Blondierung sei mit einem Mittel mit dem üblichen Wasserstoffperoxidgehalt von 4,5 Prozent durchgeführt worden. Das Amtsgericht München ist davon nicht überzeugt:

"Bei einem Gehalt von 4,5 Prozent ist eine Verletzung der hier vorliegenden Art nahezu auszuschließen. Das Gericht ist überzeugt, dass die Klägerin durch den Mitarbeiter fehlerhaft mit einem Wasserstoffperoxidgehalt von mindestens 9 Prozent behandelt wurde. Ihr steht ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.000 Euro zu."

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL – Das Nachrichtenradio | 23. März 2024 | 08:23 Uhr

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