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Hochzeitsfotograf 4 min
Ein Hochzeitsfotograf hat ein paar Highlights verpasst – das Brautpaar klagt. Bildrechte: IMAGO/YAY Images

Urteile der Woche Keine Entschädigung wegen Enttäuschung über Hochzeitsfotos

12. Mai 2024, 16:12 Uhr

Fast täglich werden im Gerichtssaal wichtige Urteile gesprochen, die Einfluss auf unser Leben haben können. MDR AKTUELL präsentiert Ihnen die drei interessantesten dieser Woche in Kurzform.


Keine Entschädigung wegen Enttäuschung über Hochzeitsfotos

Landgericht Köln (Az. 13 S 36/22)

Hannah und Holger Holzschneider geben sich das Ja-Wort und feiern das mit einem großen Hochzeitsfest. Um den schönsten Tag ihres Lebens bildlich festzuhalten, haben sie einen professionellen Fotografen engagiert. Nach der Hochzeit erhalten die Holzschneiders von ihm einen USB-Stick mit knapp 170 Bildern. Allerdings fehlen darauf Ereignisse, zum Beispiel das Steigenlassen von Luftballons und auch die gemachten Gruppenfotos. Das frisch vermählte Paar ist so enttäuscht, dass es vors Amtsgericht zieht und von dem Fotografen 2.000 Euro Schmerzensgeld verlangt. Das Bildangebot habe riesige Enttäuschung ausgelöst und durch den Streit mit dem Fotografen werde die Hochzeit für immer negativ behaftet sein, argumentiert das Paar.

Eine Gruppe Menschen prosten sich zu 30 min
Bildrechte: Colourbox.de

Die Richter am Kölner Amtsgericht sehen keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das bestätigt auch das Kölner Landgericht im Berufungsverfahren: "Die bloße Enttäuschung über die Leistung eines Hochzeitsfotografen auch über Wochen löst noch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld aus. Die Eheleute haben auch nicht dargelegt, dass in dem Zusammenhang eine psychische Beeinträchtigung mit Krankheitswert erreicht worden ist."

Die Holzschneiders müssen sich mit den Fotos zufriedengeben.


Mehrfaches „Verklicken“ bei Reisebuchung ist kein Versehen

Amtsgericht München (Az. 275 C 20050/23)

Familie Palmenwind will im Sommer nach Portugal reisen. Für etwa 4.500 Euro bucht Herr Palmenwind auf der Homepage eines Reiseveranstalters das Hotel. Nach Abschluss des Buchungsvorgangs fällt ihm auf, dass die Anlage direkt neben einer Baustelle liegt. Statt die Reise nur umzubuchen, storniert er sie. Dadurch entstehen ihm Stornierungskosten in Höhe von 3.900 Euro. Dagegen klagt Herr Palmenwind und verweist darauf, dass er sich verklickt habe.

Der Irrtum sei nur passiert, weil die Webseite des Reiseveranstalters sehr unübersichtlich sei. Das Amtsgericht in München sieht das anders: "Es kann zwar grundsätzlich sein, dass man versehentlich einmalig etwas anklickt, was dem eigentlichen Willen nicht entspricht. Es erscheint jedoch lebensfremd, dass bei der Durchführung einer Buchungsstornierung mit insgesamt fünf verschiedenen Schritten jedes Mal ein 'Verklicken', und damit ein Irrtum in der Erklärungshandlung vorgelegen haben soll."

Die Palmenwinds bleiben auf den Stornierungskosten sitzen. 


Vermieterin von E-Scootern haftet für falsch geparkte Roller

Amtsgericht Berlin-Tiergarten (AZ: 297 OWi 812/23)

E-Scooter stehen in größeren Städten inzwischen an fast jeder Straßenecke. Nicht selten werden sie nach der Fahrt falsch abgestellt und behindern dadurch Fußgänger. Ein Ärgernis auch für Viola Vielhaber, die einen kleinen E-Scooter-Verleih in Berlin betreibt. Einer ihrer Kunden hat einen Roller offenbar mitten auf einem Fußweg geparkt. Jetzt ist Frau Vielhaber aufgefordert, der Polizei die Daten des Mieters zu nennen, denn die will den Verstoß ahnden. Die Vermieterin gibt lediglich Vor- und Nachname, Mobilfunknummer sowie E-Mail-Adresse des Mieters an die Behörde raus. Damit kann der Fahrer aber nicht ausfindig gemacht werden.

Wer zahlt nun also das Bußgeld für den falsch geparkten Roller? Das wird am Amtsgericht Berlin-Tiergarten entschieden: "Vermieter von E-Scootern haben eine Halterpflicht im Sinne des Straßenverkehrsgesetzes. Demnach sind sie dafür verantwortlich, dass ihre Fahrzeuge ordnungsgemäß abgestellt werden. Dazu gehört auch, dass sie die Personalien des Mieters so vollständig an die Behörden weitergeben, dass diese den Fahrer ermitteln können."

Da die Vermieterin das nicht getan hat, trägt sie nun die Kosten – auch für das Bußgeldverfahren.

*Alle Namen wurden von der Redaktion geändert.

Dieses Thema im Programm: MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 11. Mai 2024 | 08:00 Uhr

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