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Der Rundfunkrat überwacht die Einhaltung der im MDR-Staatsvertrag für die Angebote geltenden Grundsätze, wählt die Intendantin oder den Intendanten und berät sie oder ihn in allgemeinen Angelegenheiten der Angebote.
Neben der kontinuierlichen Angebotskontrolle befasst sich der MDR-Rundfunkrat auch mit der ständigen Telemedienaufsicht.
Hier finden Sie Informationen zum Umgang mit Hinweisen und Anmerkungen zu den MDR-Angeboten. Der Umgang mit diesen ist im MDR-Staatsvertrag und in der MDR-Satzung geregelt.
Mit dem Drei-Stufen-Test prüft der MDR-Rundfunkrat, ob ein neues oder wesentliche Änderungen bestehender Telemedienangebote zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören.
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen zu den Aufgaben und der Arbeit des MDR-Rundfunkrates.
Die nächste öffentliche Sitzung des MDR-Rundfunkrates findet am Montag, den 10. Juni 2024 in Leipzig statt. Hier finden Sie alle Informationen zum Ablauf der Sitzung und wie Sie daran als Gast teilnehmen können.
Auf seiner Sitzung am 10. Juni 2024 befasst sich der MDR-Rundfunkrat unter anderem mit dem Jahresabschluss, dem Wirtschaftsplan für 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung des MDR sowie dem ARD-Mittagsmagazin.
Die Sitzungen des MDR-Rundfunkrates sind in der Regel öffentlich. Im Anschluss an die Sitzungen müssen die Anwesenheitslisten dem MDR-Staatsvertrag entsprechend veröffentlicht werden.
Der MDR-Rundfunkrat wählte auf seiner Sitzung Michael Ziche zu seinem neuen Vorsitzenden und Astrid Plenk zur neuen Direktorin des MDR-Landesfunkhauses Thüringen. Außerdem befasst er sich mit dem Rundfunkbeitrag.
Seit 2015 veröffentlicht der MDR-Rundfunkrat die Tagesordnungen und Ergebnisse seiner Beratungen im Internet. 2021 kamen die Anwesenheitslisten dazu.
Der MDR-Verwaltungsrat ist eines der Kontrollgremien des MDR. Seine Aufgabe ist es, die Arbeit der Intendantin/des Intendanten des MDR zu überwachen und sie zu beraten. Die Mitglieder werdem vom MDR-Rundfunkrat gewählt.
Sachsen
Die Gremienvorsitzendenkonferenz der ARD koordiniert die Tätigkeit der Aufsichtsgremien der ARD. Ihr gehören unter anderem die Vorsitzenden der Rundfunk- und Verwaltungsräte der neun ARD-Anstalten an.
Die MDR-Satzung sowie der MDR-Staatsvertrag, der Medienstaatsvertrag sowie der ARD-Staatsvertrag bilden die rechtliche Grundlage für die Zusammensetzung und Arbeit des MDR-Rundfunkrats und des MDR-Verwaltungsrates.