Aufkleber auf einem Briefkasten gegen den Einwurf Werbung
Nicht immer hilt ein Aufkleber vor ungewollten Posteinwürfen. Bildrechte: IMAGO / Michael Gstettenbauer

Der Redakteur | 17.05.2024 Wie verhindere ich Wahlwerbung im Briefkasten?

17. Mai 2024, 16:21 Uhr

Grundsätzlich ist es Firmen und Parteien erlaubt, Werbung in den Briefkasten zu werfen. Wer keine haben möchte, kann sich wehren, mitunter online und teilweise ziemlich analog und altertümlich.

Der einfache Aufkleber sollte reichen: "Bitte keine Werbung einwerfen!" Damit ist - so ist die Rechtsprechung - kommerzielle Werbung gemeint, aber auch die Werbung von Parteien. Nur könnte es sein, dass das nicht jedem ehrenamtlichen Helfer bewusst ist. Viele örtliche oder regionale Kandidaten sind auch selbst unterwegs oder deren Familien.

Bei der Gelegenheit und aus aktuellen Anlässen sei noch einmal daran erinnert, dass sich Menschen, die sich politisch engagieren, das in der Regel für das Gemeinwohl tun und unsere Demokratie. Das geht in emotional aufgeladenen Zeiten und Onlineforen manchmal etwas unter. Für das "Abstrafen" von Politikern stehen Wahlurnen bereit. Soll heißen: Man kann mit Nachdruck aber freundlich darauf hinweisen, was man erhalten möchte und was nicht. Zum Beispiel durch einen eindeutigen Text auf dem Briefkasten.

"Man kann sehr genau lenken, was man haben und möchte und was nicht. Man könnte zum Beispiel auch schreiben: Keine kommerzielle Werbung, Wahlwerbung erlaubt", schlägt Dr. Martin Gerigk, Rechtsanwalt für öffentliches Recht und Mitglied im Deutschen Anwaltverein vor.

Werbung in einem Briefkasten. 6 min
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Dr. Martin Gerigk, Rechtsanwalt für öffentliches Recht und Mitglied im Deutschen Anwaltverein erklärt, was Sie gegen unerwünschte kommerzielle oder auch politische Postwurfsendungen tun können.

MDR THÜRINGEN - Das Radio Fr 17.05.2024 14:15Uhr 06:22 min

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An alle Bewohner des Hauses…

Spannend wird es bei adressierter und teiladressierter Werbung. Sobald der Name und die komplette Adresse auf einem Brief oder einer Karte stehen, sind die Postboten gesetzlich verpflichtet, diese Post einzuwerfen. Wo kämen wir auch hin, wenn der Postbote entscheidet, was den Empfänger interessieren könnte.

Ist die Adresse nicht komplett und richtet sich an "alle Bewohner" oder alle "Technikfreunde" des Hauses wird es etwas komplizierter. Theoretisch - so die Verbraucherzentrale unter Berufung auf ein BGH-Urteil (Az. VI ZR 182/88) - genügt auch hier der einfache Aufkleber "Keine Werbung". Gemeint wären dann also Handzettel, Wurfsendungen und auch teilteiladressierte Reklamesendungen. Doch da ist juristisch noch etwas Spiel.

"Nach unserer Auffassung müssen auch Postzusteller diesen Vermerk beachten. Soweit wir wissen, ist das aber bisher nicht richterlich entschieden", heißt es auf der Website der Verbraucherzentrale.

Die Postzusteller sind eigentlich angewiesen, beim Hinweis "Keine Werbung", die "An alle Bewohner…"-Werbung nicht einzuwerfen. Erhält man diese doch, sollte man den Firmen kurz mitteilen - zum Beispiel per Mail - dass man keine Werbung möchte. Das gilt dann auch für teiladressierte, hat das OLG München rechtskräftig festgestellt.

Wie verhinderte ich adressierte Werbepost?

Nun kann es ganz schön aufwändig werden, jede einzelne Firma um die Einstellung von adressierten Werbezusendungen zu bitten. Deshalb empfiehlt es sich, die Aufforderung zu zentralisieren. Die Adressquelle der Werbebriefe ist oft das Melderegister. Das Datenschutzrecht erlaubt es, dass Organisationen gegen Gebührenzahlung dort Daten für Werbeaktionen "kaufen" dürfen. Hier ist also der Hebel anzusetzen.

In der Regel genügt eine kurze schriftliche Mitteilung an das Meldeamt der Gemeinde, die eigene Adresse dafür zu sperren. Außerdem sollte man sich auf der sogenannten Robinsonliste eintragen lassen. Das geschieht beim Deutschen Dialogmarketingverband. Einfach online Namen und Adressdaten eintragen und gegebenefalls. sogar genau auswählen, ob man gar keine oder nur noch bestimmte Werbung haben möchte und dann sollte Ruhe einkehren am Briefkasten. .

Wenn alles nichts hilft – hilft der Rechtsanwalt?

Es soll Firmen geben, die sich so gar nicht an die Regeln halten. Wenn auch schriftliche Aufforderungen zu nichts geführt haben, ist der Weg zum Rechtsanwalt der logische nächste Schritt. Dieser kann eine Abmahnung und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordern. Schlimmstenfalls geht ein solcher Fall dann vor Gericht. Auch der Weg zur Verbraucherzentrale ist möglich. Etwas weniger aufwändig und auch kürzer sind allerdings die paar Meter bis zur Blauen Tonne. Atmen Sie tief durch und stellen Sie sich vor, aus dem ungeliebten Papierchen wird vielleicht einmal ein brauchbares Stück Toilettenpapier. 

MDR THÜRUINGEN (dgr)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Ramm am Nachmittag | 17. Mai 2024 | 15:25 Uhr

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