Ein Stempel mit der Aufschrift "Quarantäne".
Der Stadt Magdeburg kann kein schuldhaftes Versagen worgeworfen werden, da sie sich an die Empfehlung des Robert-Koch-Instituts gehalten habe, so die Richter in ihrer Begründung. Bildrechte: IMAGO/Lobeca

Nach Quarantäne Familie scheitert endgültig mit Schadenersatz-Klage

13. Juli 2022, 10:54 Uhr

Berufungsklage gescheitert: Eine Familie aus Magdeburg bekommt kein Schmerzensgeld für eine von der Stadt verordnete Quarantäne. Nach Ansicht der Richter handelten die Behörden ohne Verschulden, da sie den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts gefolgt waren.

Eine Familie aus Magdeburg ist endgültig mit ihrer Klage auf Schmerzensgeld für eine angeordnete Corona-Quarantäne gescheitert. Das Oberlandesgericht in Naumburg bestätigte ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Magdeburg, wie ein Sprecher mitteilte. Eine Berufung der vier Kläger wurde demnach zurückgewiesen.

Quarantäne nach fehlerhaftem PCR-Test

Die Stadt Magdeburg hatte die Familie im April 2021 in Quarantäne geschickt, weil bei einem Familienmitglied der PCR-Corona-Test positiv ausgefallen war. Die Kläger meinten, der Laborbefund sei falsch gewesen. Das betroffene Familienmitglied sei gesund gewesen und es auch die ganze Zeit geblieben. Die vier Kläger forderten pro Person Schmerzensgeld von mindestens 3.700 Euro.

Testergebnis ist entscheidend

Das Gericht in Naumburg urteilte nun genau wie das in Magdeburg. Demnach ist die Quarantäne rechtmäßig gewesen, da der Corona-Test ein positives Ergebnis ausgewiesen hätte. Die Stadt habe sich aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse auf den PCR-Test verlassen dürfen. Das OLG ergänzte, die Stadt habe ohne Verschulden gehandelt, weil sie sich an die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts gehalten habe. Das Urteil des Landgerichts Magdeburg ist nun rechtskräftig.

Gerichtskosten statt Schmerzensgeld

Die Richter hatten der Klage bereits bei einem Verhandlungstermin im November 2021 keine Aussichten auf Erfolg eingeräumt. Die Familie zog ihre Klage dennoch nicht zurück. Statt der gewünschten 15.000 Euro Schmerzensgeld kommen nun die Gerichtskosten auf die Familie zu. Dazu gehören auch die Ausgaben für den eigenen Rechtsbeistand und den Anwalt der Stadt.

MDR (dpa)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 12. Juli 2022 | 06:30 Uhr

19 Kommentare

DER Beobachter am 14.07.2022

Naja, da gibts ja die Juristenpartei, die immer weniger Juristen in den Fraktionen hat, und die aus Juristen besteht, die sich zumindest in der Juristenpartei tatsächlich regelmäßig juristisch verzocken. Bloß merkts deren Wähler nicht...


















DER Beobachter am 14.07.2022

Ach Tacitus, ich bin auch Fan der Überprüfung von Maßnahmen. Läuft ja auch, auch wenn das von gewissen Volksteilen weiß nicht ob überhaupt bemerkt oder negiert wird. Um beim Beispiel zu bleiben: wäre es nicht sinnvoller, der Bäckermeister wechselt entweder den Autohändler oder seinen Anwalt oder gleich beide, wenn Autohändler und Anwalt des Unternehmens seines Vertrauens im Wesen identisch sind, zulasten des Bäckers handeln und über dessen Dummheit entweder da irgendwo lachen oder gerade selbst tw. (etwa in Stuttgart) schon mit mehr als einem Bein im Knast stecken?

zeig_auch_charakter_nicht_nur_maske am 14.07.2022

Bedenklich vor allem, dass aus der Urteilsbegrümndung (die Schadensverursacher sind nicht verantworltich, "weil sie der Empfehlung des Prbert-Koch-Institues gefolgt sind") nicht WENIGSTENS der Schluss gezogen wird, die Behörden aufzuforndern, den Empfehlungen dieses Institues künftg NICHT MEHR in BLINDEM GEHORSAM zu folgen! -
Nebenbei bemerkt: solches "FOLGEN" ohne eigene Bedenken hatten wir in der deutschen Geschichte schon allzu oft! Wir sollten daraus gelernt haben!
Und das die Verantwortlichen im Robert-Koch-Institut auch diesmlal statt wenigstens einer öffentlichen Rüge eher das Bundesverdienstkreuz bekommen werden, versteht sich wohl von selbst ...

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