Gutachten des EuGH Reisende können Geld bei Corona-Rückholflug zurückbekommen

02. März 2023, 16:03 Uhr

Flugpassagiere haben keinen Anspruch darauf, dass ihnen die Airline die Kosten für einen staatlich organisierten Rückholflug zu Beginn der Corona-Pandemie erstattet. Einem Gutachten des EuGH zufolge haben sie allerdings Anspruch auf die Erstattung des Preises für den urprünglich geplanten regulären Rückflug.

Reisende, die zu Beginn der Corona-Pandemie mit einem staatlich organisierten Flug zurück in ihr Heimatland gebracht worden sind, können nach einem Gutachten des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter bestimmten Umständen Geld zurückverlangen.

Geld zurück für eigentlich geplanten Rückflug

Generalanwalt Nicholas Emiliou teilte mit, Passagiere könnten zwar nicht das Geld für den staatlich organisierten Flug zurückbekommen, wohl aber für den eigentlich geplanten Rückflug. Die Richter am EuGH folgen Gutachten der Generalanwälte oft, aber nicht immer. Ein Urteil wird in einigen Monaten erwartet.

Aktenzeichen: Europäischer Gerichtshof
C-49/22

Fall aus Österreich wird vor EuGH verhandelt

In dem Verfahren vor dem EuGH geht es um einen Fall aus Österreich. Ein Ehepaar war im März 2020 nach Mauritius geflogen. Sein Rückflug wurde aber wegen des Ausbruchs der Corona-Pandemie von der Fluggesellschaft gestrichen.

Das Paar kehrte dann mit einem Flug zurück, den das österreichische Außenministerium organisiert hatte. Dieser Flug wurde allerdings von der gleichen Fluggesellschaft zur gleichen Uhrzeit durchgeführt wie der, den das Paar ursprünglich gebucht hatte.

Für den staatlich organisierten Flug mussten alle Passagiere 500 Euro Unkostenbeitrag an das Außenministerium zahlen. Das Ehepaar will nun von der Fluggesellschaft sein Geld zurück.

Airline muss Schaden für Annullierung von Flug erstatten

Der Generalanwalt am EuGH gab dem Ehepaar nun teilweise Recht. In einem solchen Fall müsse die Airline zum einen den Schaden ersetzen, der dadurch entstanden sei, dass die Passagiere nicht rechtzeitig über die Annullierung des Fluges und ihre Rechte informiert worden seien.

Außerdem müsse der volle Preis für das Ticket erstattet werden. Falls es sich wie hier um eine Pauschalreise handelt, könnten die Reisenden nach Ansicht des Generalanwalts auch eine Preisminderung verlangen, weil der Pauschalreisevertrag hier nicht erfüllt wurde.

In Deutschland hatte das Verwaltungsgericht Berlin in zwei Fällen vor über einem Jahr entschieden, dass Reisende die staatlichen Corona-Rückholflüge zum Teil selbst zahlen müssen.

dpa, afp (jks)

Weitere Informationen zu Fluggastrechten

Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR um 4 | 07. Juli 2022 | 16:00 Uhr

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