Tierwohl
Sachsen führt einheitlichen Bußgeldkatalog für Tiertransporte ein
Für Verstöße bei Tiertransporten gilt künftig ein sachsenweit einheitlicher Bußgeldkatalog. Der Landesdirektion Sachsen (LDS) zufolge sollen Kontrolleuren damit klar definierte Kriterien erhalten. Sie könnten bei Verstößen schneller nachvollziehbare Bußgelder verhängen, zum Beispiel in Fällen von Tierquälerei durch Schlagen oder bei zu wenig Nahrung und Platz.
Der neue Katalog sieht etwa ein Bußgeld von 350 Euro pro Tier vor, wenn Transporte die maximale Dauer ohne Ruhepause überschreiten.
2.900 Kontrollen im Vorjahr in Sachsen
Zuständig für die Kontrollen sind die Veterinärämter der Kommunen. Sie überprüfen Transporte beispielsweise bei der Ankunft in Schlachtbetrieben sowie stichprobenartig bei Abfahrt oder Ankunft beim Tierhalter. Gemeinsam mit der Polizei gibt es zudem Kontrollen auf Autobahnen.
Im vergangenen Jahr leiteten nach LDS-Angaben sächsische Veterinärämter bei knapp 2.900 Kontrollen in 84 Fällen Bußgeldverfahren ein.
MDR (pom/wim)/dpa