Pandemie Sachsen-Anhalt verlängert Corona-Regeln

13. September 2022, 15:34 Uhr

Maskenpflicht in Zügen, Testpflicht in Pflegeeinrichtungen: Die aktuellen Corona-Regeln in Sachsen-Anhalt wurden bis 23. September verlängert. Mit Eintreten des neuen Infektionsschutzgesetzes am 1. Oktober soll es eine neue Corona-Verordnung geben.

Die Regelungen der aktuell geltenden 17. Corona-Verordnung des Landes Sachsen-Anhalt bleiben vorerst weiter bestehen. Wie die Staatskanzlei am Dienstag mitteilte, hat das Kabinett eine Verlängerung bis zum 23. September 2022 beschlossen.

Corona-Regeln bleiben bestehen

Damit müssen die Menschen in Sachsen-Anhalt weiterhin im medizinischen und pflegerischen Bereich einen Mund-Nasen-Schutz tragen und sich testen lassen. Im öffentlichen Personennahverkehr muss ebenfalls weiterhin ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

Im Rahmen ihres Hausrechts ist es Ladeninhabern oder Veranstaltern weiterhin gestattet, zusätzliche Schutzvorkehrungen, wie zum Beispiel Masken- oder Testpflichten, zu treffen.

FFP2-Maskenpflicht ab Oktober

Eine neue Eindämmungsverordnung soll laut Staatskanzlei am 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Bundesweit soll dann aufgrund des neuen Infektionsschutzgesetzes unter anderem eine FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste im öffentlichen Personenfernverkehr, in Arztpraxen und Tageskliniken gelten.

In Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt demnach zusätzlich zur FFP2-Maskenpflicht eine Testpflicht. Zudem können die Länder, abhängig von der pandemischen Lage, weitere Schutzmaßnahmen beschließen.

MDR (Moritz Arand)

Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 13. September 2022 | 16:00 Uhr

9 Kommentare

Shantuma am 14.09.2022

Stellen wir mal die Frage, wie oft Sie schon von der Polizei kontrolliert wurden?
Täglich?
Woher sollen diese Einsatzkräfte kommen? Aus Masken zusammengebastelt?

Man sieht die realitätsferne der Vorstellungen einiger Bürger und deren favourisierten Politikern.

Und was für Sanktionen stellen Sie sich vor?
ÖPNV-Verbot? Ein Dienst für den die Nutzer gezahlt haben? Rechtlich nicht machbar.
Aber was solls, Sie denken autokratisch und damit hat sich die Sache für mich erledigt.

Thommi Tulpe am 14.09.2022

In dem Falle wäre ich für konsequentes Durchsetzen noch bestehender Regelungen. Und? Im Straßenverkehr werden bei Auto- und Radfahrern auch Alkoholkotrollen durchgeführt, Sanktionen bei Nichtbeachten der Regeln folgen. Würden Sie das als chinesische Verhältnisse werten?

Thommi Tulpe am 14.09.2022

Empfehlung: Empfohlen ist, andere möglichst nicht zu gefährden. Wenn man nicht gezwungen ist, niemanden zu gefährden, werden noch weniger Leute Regelungen folgen. Es ist doch bereits jetzt so: In Bussen und Bahnen sind zumindest in Magdeburg FFP2-Masken Pflicht. Aber dieser Pflicht kommt kaum noch jemand nach. Ich beobachte, dass ungefähr 50 Prozent der Fahrgäste überhaupt keiner Maskenpflicht nachkommen. Von den verbleibenden 50 Prozent nutzt wiederum wenigstens die Hälfte OP-Masken, die man dann oft genug noch falsch, folglich wirkungslos trägt.
Wenn ich im ÖPNV (auch im Einzelhandel und in geschlossenen Räumen!) FFP2 nutze, dann schon lange nicht mehr, um andere, sondern um mich vor diesen anderen zu schützen. Denn leider bin ich Angehöriger der sogenannten Risikogruppe.
Wäre z. B. Ihre Mutter oder Oma ebenso der Risikogruppe zugehörig: Würden Sie immer noch auf Befolgung von Empfehlungen setzen?

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