Amtsgericht Aschersleben
Vorwurf der Volksverhetzung: Erneut Freispruch für CDU-Politiker Gürth
Nach dem tödlichen Messerangriff von Wolmirstedt im Juni 2024 sorgte ein Internet-Post des CDU-Politikers Detlef Gürth bundesweit für Empörung. Nun ist der frühere Landtagspräsident auch in einem neu aufgerollten Prozess vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden.
Der CDU-Landtagsabgeordnete Detlef Gürth ist vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen worden. Das Amtsgericht Aschersleben erklärte am Dienstag, Gürths Äußerung umfasse straffällige Afghanen; eine Aufstachelung zum Hass sei nicht erkennbar.
"Pack"-Post nach Messerangriff in Wolmirstedt
Auslöser war ein Beitrag auf der Plattform X nach dem tödlichen Messerangriff eines Afghanen in Wolmirstedt zur Fußball-EM 2024. Der CDU-Politiker hatte damals begrüßt, dass die Polizei den Angreifer aus Afghanistan erschossen hat. Das "Pack" müsse raus aus Deutschland.
Der Post wurde später gesperrt. Vor Gericht ging es um die Frage, ob sich "Pack" auf alle Afghanen oder nur auf Straftäter bezog.
Staatsanwaltschaft: Menschenwürde angegriffen
Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Amtsgericht Aschersleben vier Monate Bewährung gefordert. Sie warf Gürth vor, mit dem Post im Internet die Menschenwürde aller in Deutschland lebenden Afghaninnen und Afghanen angegriffen und das Klima gegen Menschen mit Migrationshintergrund angeheizt zu haben.
Gürth: "Emotionaler Ausdruck"
Gürth hatte zuvor gesagt, ihm sei es um eine Äußerung zu Straftätern gegangen, nicht um die pauschale Abwertung einer Volksgruppe. Seine Äußerung sei nicht klug, aber auch nicht berechnend gewesen. "Das war ein emotionaler Ausdruck", erklärte er. Auch die Innenministerkonferenz habe sich zu dieser Zeit damit befasst, ob ausländische Straftäter abgeschoben werden könnten.
Gürths Verteidiger, Philipp Gehrmann, bezeichnete den Post als "spontane Momententscheidung". Die Formulierung sei zugespitzt, aber von der Meinungsfreiheit gedeckt. Der Post sei ein scharfer und polemischer Meinungsbeitrag gewesen.
Verfahren mit Vorgeschichte
Das Amtsgericht Aschersleben hatte auf Antrag der Staatsanwaltschaft im November 2024 zunächst einen Strafbefehl über 18.000 Euro gegen Gürth verhängt. Gürth akzeptierte den Strafbefehl nicht, deshalb war es zur Hauptverhandlung gekommen. Dort war Gürth vor einem Jahr vom Amtsgericht Aschersleben freigesprochen worden.
Das Oberlandesgericht Naumburg hob das Urteil später jedoch auf, es bemängelte Lücken bei den getroffenen Feststellungen. Die erneute Verhandlung fand nun vor einer anderen Abteilung des Amtsgerichts Aschersleben statt.
dpa, MDR (Anja Höhne, Christoph Dziedo)