Polizisten unter Druck gesetzt? Tödlicher Messerangriff von Wolmirstedt: Kritik an Ermittlungen zurückgewiesen
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18. Oktober 2024, 12:51 Uhr
Nach dem tödlichen Messerangriff in Wolmirstedt im Landkreis Börde war Kritik am Ermittlungsvorgehen laut geworden. Die bei dem Einsatz beteiligten Polizisten sollen bei ihrer Vernehmung unangemessen hart behandelt worden sein. Im Innenausschuss des Landtags hat Innenministerin Zieschang (CDU) diese Kritik nun zurückgewiesen.
- Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hat Kritik an den Verhören von Polizisten, die bei der tödlichen Messerattacke in Wolmirstedt in Einsatz waren, zurückgewiesen.
- Die betroffenen Beamten seien psychologisch betreut worden und sind inzwischen wieder im Dienst.
- Im Juni hatte ein Afghane in Wolmirstedt einen Mann getötet und mehrere Menschen verletzt, ehe er selbst von der Polizei erschossen wurde.
Sachsen-Anhalts Innenministerin Tamara Zieschang (CDU) hat Vorwürfe am Ermittlungsvorgehen im Fall des Messerangriffs in Wolmirstedt im Landkreis Börde zurückgewiesen. Das erklärte Zieschang am Mittwoch vor dem Innenausschuss des Landtages. Die Beamten, die an dem Abend im Juni im Einsatz waren, wurden den Angaben zufolge stundenlang bis morgens um sechs Uhr verhört. Das sei jedoch nötig gewesen, schließlich habe es zwei Tote und mehrere Verletzte gegeben, so die Innenministerin.
Aus einem internen Bericht, aus dem die Volksstimme zitiert hatte, ging demnach hervor, dass die beteiligten Polizisten von einer internen Ermittlerin massiv unter Druck gesetzt worden waren. Das Blatt berief sich dabei auf einen neunseitigen Bericht des Vorsitzenden des Polizeihauptpersonalrats.
Dieser Vorfall sorgt für große Betroffenheit und erschüttert das Vertrauen zum Dienstherren erheblich. Der Dienstherr hat ihnen eine Fürsorgepflicht gegenüber. Die finden wir hier nicht erfüllt
Polizeigewerkschaft beklagt "Schlafentzug"
Im Gespräch MDR SACHSEN-ANHALT erneuerte der Landeschef der Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG), Olaf Sendel die Vorwürfe: "Dieser Vorfall sorgt für große Betroffenheit und erschüttert das Vertrauen zum Dienstherren erheblich. Der Dienstherr hat ihnen [den betroffenen Polizisten, d. Red.] eine Fürsorgepflicht gegenüber. Die finden wir hier nicht erfüllt."
Insbesondere die langen Vernehmungszeiten stießen ihm auf. Die Beamten seien seit 14 Uhr im Dienst gewesen und nach ihrem Einsatz noch bis 6 Uhr am Folgetag vernommen worden. "Das war Schlafentzug, sie konnten nicht nach Hause. Das ist eine verbotene Vernehmungsmethode." Er habe bereits viele Fälle erlebt, in denen von der Schusswaffe Gebrauch gemacht worden sei – aber in 35 Jahren Polizeidienst noch keinen solchen Umgang mit Beamtinnen und Beamten.
Alle beteiligten Polizisten wieder im Dienst
Im Interview mit MDR SACHSEN-ANHALT sagte Zieschang, die Staatsanwaltschaft habe die Notwendigkeit gesehen, die am Einsatz beteiligten Polizeibeamten unmittelbar nach dem Einsatz zu vernehmen. Das sei eine ermittlungstaktische Entscheidung gewesen.
Die betroffenen Beamten seien während ihrer Vernehmungen psychologisch betreut worden. Ihnen stehe zudem auch weiterhin jederzeit eine psychologische Betreuung zur Verfügung. Nach Aussage der Ministerin sind inzwischen alle sieben Beamten, die an dem Einsatz beteiligt waren, wieder im Dienst.
Staatsanwaltschaft: Schusswaffengebrauch war rechtens
Am 14. Juni soll ein 27-jähriger Afghane erst einen 23-jährigen Landsmann mit einem Messer in einer Plattenbausiedlung in Wolmirstedt getötet haben. Anschließend hat er laut der Ermittlungen mehrere Menschen in einer Kleingartensiedlung bedroht und schließlich weitere Menschen auf einer Gartenparty zur Fußball-Europameisterschaft verletzt.
Die hinzugerufenen Beamten wurden der Polizei zufolge von dem 27-jährigen Angreifer ebenfalls attackiert, woraufhin sie ihn erschossen. Anschließende Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Magdeburg hatten ergeben, dass der Schusswaffengebrauch der Polizisten rechtmäßig war. Die Anwendung der Schusswaffe habe als letztes Mittel gedient, um den Angriff abzuwehren, so die Staatsanwaltschaft.
MDR (Jochen Müller, Engin Haupt, Kalina Bunk) | Erstmals veröffentlicht am 16.10.2024
Dieses Thema im Programm: MDR SACHSEN-ANHALT – Das Radio wie wir | 16. Oktober 2024 | 17:00 Uhr
Diesdorfer vor 15 Wochen
Der Herr der Polizeigewerkschaft prangert lediglich an, dass den beschuldigten Beamten (und das sind sie nun mal nach einem Schußwaffengebrauch mit Todesfolge) ihre Rechte als Beschuldigte nicht eingeräumt wurden.
Sie schreiben hier so schön: "...Wo kämen wir denn hin, wenn man so verfahren würde, wie hier einige Kommentatoren sich das wünschen?!.".
Stimmt-wo kämen wir da hin wenn man solche Vorfälle unter den Tisch kehrt!
Aber wo kommen wir hin, wenn wir allen Rechte einräumen, Polizisten jedoch zu "Beschuldigten zweiter Wahl" abstempeln und Ihnen die Rechte der StPO durch den Dienstherrn entziehen (Hinweis auf: 136a Absatz 1 StPO)?
So gehts ja auch nicht! Erst recht, wenn sie ihren Job erledigt haben!
Das sollte sich das Innenministerium mal fragen lassen und auch zur Auskunft darüber verpflichtet werden. Hier gehört ebenso ermittelt und aufgearbeitet wie gegenüber den Beamten!
Ach ja: pauschal Ausländerhass überall zu vermuten-wie Sie so schreiben-finde ich eher paranoid!
Diesdorfer vor 15 Wochen
...sicher sind sie frühstmöglich zu vernehemen. Aber auch der Polizist der einer Straftat verdächtig ist, hat die selben Rechte wie jeder andere Beschuldigte einer Straftat auch.
Die Damen/Herren stehen auch unter Schock nachdem sie jemanden erschossen oder anderes erlebt haben was sie traumatisiert hat. Sie müssen das Erlebte verarbeiten und das sie nun selbst erstmal "Täter" geworden sind.
Mal einfach versuchen sich mal da hinein zu versetzen!
Absprachen mit anderen Kollegen....wieso? Die Kollegenkönnen denen auch nicht helfen! Was sollten sie auch tun?!? Ein Toter ist nicht weg zu diskutieren...die Spuren auch nicht!
Jeder Beschuldigte wird hier einen Anwalt konsultieren...und das ist sein Recht. Das hat auch nichts mit Vertuschen oder Absprechen zu tun. Das ist einfach mal das Recht des Beschuldigten!
Schauen Sie doch mal in der StPO nach und gooogeln Sie: "verbotene Vernehmungsmethoden"...Sie werden über Schlafentzug stolpern!
Und der Gewerkschafter: der macht seinen Job!
Bruder Wachturm vor 15 Wochen
Ich stimme ihnen vollkommen zu. Sicher war dieser Einsatz für alle Beteiligten Beamten außerordentlich belastend. Dwr Umstand, dass durch die Beamten eine Person getötet werden musste, rechtfertigt in meinen Augen schon eine Nachtschicht, in der das Geschehene ausgewertet wird. Deswegen vor Gericht zu ziehen und das als Foltermethode zu bezeichnen ist mächtig weit her geholt.