Ein Mann wirft einen Wahlbrief in eine Wahlurne.
Was Sie für die Stimmabgabe bei den Kommunalwahlen am 26. Mai 2024 in Thüringen wissen müssen. (Archivfoto) Bildrechte: picture alliance/dpa | Sebastian Gollnow

Stimmabgabe Wie wähle ich zur Kommunalwahl in Thüringen?

15. Mai 2024, 15:18 Uhr

Der Teufel steckt im Detail. Bei den Kommunalwahlen in Thüringen am 26. Mai finden so viele Wahlen wie seit Jahren nicht mehr statt. Manchmal hat ein Wähler nur eine Stimme, manchmal gleich drei, die auch auf dem Stimmzettel verteilt werden können. Was Wahlberechtigte bei der Stimmabgabe beachten sollten, erfahren Sie hier.

Am 26. Mai 2024 werden bei den Thüringer Kommunalwahlen nicht nur viele Landräte, Oberbürgermeister, Bürgermeister oder Ortsteilbürgermeister gewählt, sondern auch Kreistage, Stadträte, Gemeinderäte oder Ortsteilräte. Bei Ersteren gibt es nur eine Stimme. Bei den Stadt-, Gemeinde- und Ortsteilräten sowie den Kreistagen sind es drei Stimmen. Alle wichtigen Infos - auch zur möglichen Verteilung dieser drei Stimmen - hier im Überblick.

Wer darf bei den Thüringer Kommunalwahlen abstimmen?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen und alle Bürger der Europäischen Union, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben. Sie dürfen nicht vom Wahlrecht durch ein Gerichtsurteil ausgeschlossen sein und müssen ihren Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet haben.

Der Wahlberechtigte muss zudem im kommunalen Wählerverzeichnis eingetragen sein und einen Wahlschein von seiner Gemeinde oder Stadt erhalten haben.

Der Präsident des Thüringer Landesamtes für Statistik, Holger Poppenhäger. 3 min
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Warum nicht nur der Thüringer Landeswahlleiter Holger Poppenhäger skeptisch bleibt bei einer elektronischen Stimmenabgabe für Wahlen.

MDR AKTUELL Fr 19.04.2024 08:22Uhr 03:14 min

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Wie stimme ich zur Wahl von Oberbürgermeistern, Landräten, Bürgermeistern und Ortsteilbürgermeistern ab?

Das ist der einfache Teil: Bei der Wahl von Landräten, Oberbürgermeistern, Bürgermeistern oder Ortsteilbürgermeistern in Thüringen hat jeder Wählende eine Stimme. Alle zur Wahl stehenden Kandidaten sind auf den Stimmzetteln vorgedruckt und können ausgewählt werden.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte aller abgegebenen, gültigen Stimmen erhält. Wenn dies im ersten Wahlgang der Thüringer Kommunalwahl am 26. Mai 2024 nicht der Fall ist, gibt es eine Stichwahl am 9. Juni. Dann können aber nur noch die beiden Erstplatzierten des ersten Wahlganges gewählt werden. Hier gewinnt, wer die meisten gültigen Stimmen erzielt.

Wie wähle ich die Mitglieder des Kreistags, Stadt- oder Gemeinde?

Hier ist es ein bisschen komplizierter, weil jeder Wahlberechtigte bis zu drei Stimmen vergeben kann. Jede Partei oder Wählergruppe (entspricht einer Liste) erhält am Ende die Zahl an Sitzen im jeweiligen Gremium, die ihrem Verhältnis zur Gesamtzahl aller gültigen Stimmen entspricht. Je höher ein Stimmenanteil für eine Partei oder Wählervereinigung, desto mehr Vertreter erhalten einen Sitz.

Ein nicht ausgefüllter Stimmzettel zur Kommunalwahl in Thüringen.
Ein Muster für einen Stimmzettel zur Kommunalwahl in Thüringen. Jeder Wähler hat bis zu drei Stimmen zu verteilen. Oben kann eine Partei oder Wählervereinigung gewählt werden. Darunter folgen die Namen der Kandidaten. Bildrechte: Land Thüringen

Die drei Stimmen können auf verschiedene Weise vergeben werden:

  • Der Wahlberechtigte kann eine Partei oder Wählervereinigung ankreuzen, ohne einen oder mehrere bestimmte Kandidaten auszuwählen. Dann kreuzt er oben auf dem Stimmzettel den "Wahlvorschlag" der jeweiligen Partei oder Wählervereinigung an. Auf diese Weise erhalten die ersten drei Kandidaten der jeweiligen Liste automatisch eine Stimme.

  • Der Wahlberechtigte kann seine drei Stimmen jedoch auch einem bestimmten Kandidaten einer Partei oder Wählervereinigung geben. Dann kreuzt er die Kästchen beim jeweiligen Bewerber an (das nennt sich auch "kumulieren").

  • Der Wahlberechtigte kann seine drei Stimmen darüber hinaus auch auf unterschiedliche Kandidaten verschiedener Parteien oder Wählervereinigungen aufteilen, indem er diese jeweils ankreuzt (das nennt sich auch "panaschieren").

  • Wenn der Wahlberechtigte dabei weniger als drei Stimmen vergibt oder einen Kandidaten durchstreicht, bleibt die Wahl weiter gültig. Er hat dann nur auf die Abgabe von Stimmen verzichtet.

  • Kennzeichnet der Wählende einen "Wahlvorschlag", gibt also einer Partei oder Wählervereinigung alle Stimmen, und streicht zudem einen der ersten drei Kandidaten, so erhalten die drei ersten Kandidaten mit Ausnahme der gestrichenen Personen jeweils eine Stimme.

  • Kreuzt der Wählende einen Wahlvorschlag an und vergibt gleichzeitig eine oder mehrere seiner drei Stimmen an einzelne Kandidaten, haben die auf die jeweilige Person abgegebenen Stimmen Vorrang. Nur wenn eine der drei Stimmen nicht für einen Kandidaten verwendet werden, erhalten Bewerber des angekreuzten Wahlvorschlags diese Stimmen. Dabei zählt wieder die Reihenfolge, in der die Kandidaten aufgeführt werden.

Für Ortsteilräte gilt ein etwas anderes Vorgehen: Es können maximal so viele Stimmen vergeben werden, wie Mitglieder des Ortsteilrates zu wählen sind. Es sind hier also nicht zwingend drei Stimmen, sondern dies unterscheidet sich von Ort zu Ort.

Was passiert, wenn es keinen oder nur wenige Kandidaten für eine Wahl gibt?

Gibt es für eine Wahl keinen oder weniger als etwa für den Gemeinderat nötige Kandidaten, kann der Wahlberechtigte so viele Stimmen vergeben, wie etwa Gemeinderatsmitglieder zu wählen sind. Der Wahlberechtigte darf aber keinem Kandidaten mehr als eine Stimme geben.

Wenn es nur wenige oder nur einen Kandidaten gibt, kann der Wahlberechtigte den oder die Kandidaten ankreuzen, aber auch neue Kandidaten mit Name, Vorname und Beruf in die vorgesehenen Spalten schreiben. Der oder die auf dem Stimmzettel stehende(n) Kandidat(en) kann/können auch gestrichen werden, so dass diese(r) nicht gewählt ist. Außerdem kann der Wahlberechtigte, muss aber nicht, auf alle leeren Spalten seine eigenen Wahlvorschläge (Name, Vorname und Beruf) eintragen.

Wenn es einen "Wahlvorschlag" für eine Partei oder eine Wählervereinigung gibt, kann dieser angekreuzt werden. Die Stimmen entfallen wieder auf die Kandidaten in der Reihenfolge, in der sie auf dem Stimmzettel stehen. Es können auch einzelne oder alle Kandidaten durchgestrichen werden und eigene Kandidaten mit Namen, Vornamen, Beruf auf dem Stimmzettel ergänzt werden.

Wenn es keinen Kandidaten gibt, erhält der Wahlberechtigte einen Stimmzettel nur mit leeren Spalten, in die er eine oder mehrere wählbare Personen mit Nachnamen, Vornamen und Beruf eintragen kann.

Gewählt sind dann die Kandidaten in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Nachrücker werden in der Reihenfolge ihrer erreichten Stimmen berufen.

Ein nicht ausgefüllter Stimmzettel zur Kommunalwahl in Thüringen.
Ein Muster für einen Stimmzettel zur Kommunalwahl in Thüringen. Jeder Wähler hat bis zu drei Stimmen. Oben der "Wahlvorschlag" für eine Partei oder Wählervereinigung, darunter die Kandidaten und am Schluss können eigene Kandidaten eingetragen werden mit Name, Vorname, Beruf. Aufgeführte Kandidaten können auch durchgestrichen werden. Bildrechte: Land Thüringen

Wie läuft eine Briefwahl ab?

Für eine Briefwahl ist ein Wahlschein nötig, den jeder Wahlberechtigte erhält. Den Vordruck dafür gibt es auf der Wahlbenachrichtigung, die per Post von der Stadt oder Gemeinde verteilt wird. Diese Benachrichtigung muss per Post zurückgesendet werden. Das Porto muss der Absender bezahlen. Bei mancher Gemeinde kann der Wahlschein auch per Mail oder online bestellt werden, nur telefonisch ist dies nicht möglich. Der Wahlschein wird dem Wahlberechtigten wieder zugesendet oder er kann bei der Gemeinde abgeholt werden.

Wahlscheine können in der Regel nur bis zum zweiten Tag vor der Wahl beantragt werden. Für eine mögliche Stichwahl kann die Briefwahl auch bereits vor dem ersten Wahlgang beantragt werden. Wahlscheine, die der Wählende selbst verloren hat, werden nicht ersetzt, können jedoch unter Umständen erneut versendet werden, wenn diese auf dem Postweg verloren gegangen sind.

Bei der Briefwahl wird der ausgefüllte Stimmzettel in den Stimmzettelumschlag gelegt und dieser dann geschlossen. Dann unterschreibt der Wählende an Eides statt den Wahlzettel. Stimmzettelumschlag und Wahlzettel werden in einen grünen Wahlbriefumschlag gesteckt, dieser verschlossen und versendet. Die Briefwahl muss am Wahltag bis 18 Uhr an der Rücksendeadresse angekommen sein.

Die Stimmabgabe für eine Briefwahl kann auch gleich in einem Wahllokal in einer Gemeinde ausgeübt werden, wenn dort die Briefwahlunterlagen abgeholt werden.

Wann ist eine Stimmabgabe ungültig?

Die Stimmabgabe ist ungültig, wenn der abgegebene Stimmzettel nicht amtlich hergestellt worden ist, der Wille des Wählenden bei der Stimmabgabe nicht zweifelsfrei erkennbar ist (etwa durch ein Kreuz zwischen zwei Kandidaten) oder die Stimmabgabe unzulässig erweitert wurde.

Gibt es mehrere Wahlvorschläge für eine Gemeinderats- oder Kreistagswahl, dürfen keine weiteren Namen auf den Stimmzettel geschrieben werden. Nur wenn lediglich ein oder gar kein Wahlvorschlag auf dem Stimmzettel steht, dürfen (zusätzliche) Namen wählbarer Personen ergänzt werden.

Bei einer Gemeinderats- oder Kreistagswahl mit keinem oder nur einem Kandidaten können einzelne Stimmen ungültig sein, wenn etwas auf dem Stimmzettel ergänzt wird (zum Beispiel: "Den nicht!"), wenn die Angaben einer neu ergänzten Person keiner Person in der Gemeinde zugeordnet werden können oder eine Person nicht wählbar ist, für die gestimmt wurde.

Der Wahlvorstand kann zudem die Wahl zurückweisen, wenn das Wahlgeheimnis bei Kennzeichnung oder Stimmabgabe verletzt wurde (indem etwa der Stimmzettel vor der Wahl gekennzeichnet wurde oder wenn der Stimmzettel so gefaltet ist, dass der Gewählte sichtbar ist, oder wenn der Wahlberechtigte mehrere Stimmzettel benutzt beziehungsweise andere Dinge in die Wahlurne legen will).

Ein fehlerhaft ausgefüllter Stimmzettel kann übrigens im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes vernichtet und ein neuer ausgehändigt werden.

Die Informationen stammen vom Innenministerium, dem Thüringer Landesamt für Statistik und der Stadt Gera.

MDR (rom)

Dieses Thema im Programm: MDR THÜRINGEN - Das Radio | Nachrichten | 16. Mai 2024 | 13:00 Uhr

18 Kommentare

MAENNLEiN-VON-DiESER-WELT vor 2 Wochen


👍👍👍 Wirklich spannend, diese Wahl „per Brief“ ! 💌 📮

… da muss also niemand mehr auf die „fliegende“ Wahlurne warten und
viel mehr Zeit und noch mehr Ruhe als in der Kabine im Wahlraum
hat der Wähler beim Wählen daheim auch und er kann sich dazu
sogar noch - unbemerkt von der lieben Mitwählerschaft -
n Sekt 🥂 oder n Gläschen Wein 🍷 oder einen Kaffee ☕️
und ein Stück Torte 🍰 gönnen, während er / sie / es /
die mehreren Seiten auf dem Wahlzettel „studiert“
und somit aus dem Wahlrecht ein wirkliches
» Fest der Demokratie « im eigenen
Wahl-Home-Office werden läßt …❗️

❌ ❌ ❌ … und viele werden sich denken,
„ ich mach‘ drei Kreuze “, wenn im September
der Wahlen-Marathon 2024 durch ist …. 😁

P.S.:
Einfach nur „Falten gehen“ — war früher mal. 🫣🤭😎
… und wo klebe ich nun die Briefmarke DIN-gerecht hin und
werden mir die Porto-Kosten im Bedarfsfall durchs Sozialamt
„ersetzt“ ?
… und in welcher Gemeinde sind wohnungslose
Menschen ins Wählerverzeichnis eingeschrieben ?

Mira72 vor 2 Wochen

Wie viel verständlicher wäre dieses Beamtinnen- und Beamtendeutsch, würde nicht ständig von "Bewerberinnen oder Bewerbern" gesprochen, sondern von Bewerber:innen. Diese Doppeltnennungen sorgen für vermeidbare, zusätzliche Verwirrung. Und dann hat sich auch noch ein Rechtschreibfehler eingeschlichen auf einem der amtlichen Muster ("mit Ausnahme von gestrichenen Bewerberinnen oder Bewerber"), wie peinlich.

martin vor 2 Wochen

Mit Verlaub, Sie schreiben Blödsinn. Es entscheidet nicht die Briefwahl sondern die gesamte Wahl. Richtig ist: Man muss nicht wählen GEHEN. Man kann auch per Briefwahl teílnehmen. Aber selbst dann dürften Sie in der Regel bis zum Briefkasten gehen.

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