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Gegen Thüringens AfD-Cjhef Björn Höcke richtet sich eine Petition. Bildrechte: IMAGO/Jacob SchrÅ¡ter

Landtagswahl in ThüringenOnline-Petition will Höcke nicht-wählbar machen - inzwischen 1,6 Million Unterschriften

30. Januar 2024, 06:22 Uhr

Das Treffen von rechten Akteuren bei Potsdam hat viele aufgeschreckt. Bei der Landtagswahl in Thüringen könnte die AfD gut abschneiden und mit ihr Landesparteivorsitzender Björn Höcke. Gegen ihn richtet sich eine Petition.

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Das Treffen verschiedener Akteure aus dem rechten Spektrum in einer Villa bei Potsdam hat die Debatte um ein Verbot der AfD neu entfacht. Nur acht Kilometer vom Haus der Wannseekonferenz entfernt hatte sich eine Runde versammelt, der rechtsorientierte Politiker aus AfD und Werteunion, reiche Geldgeber und ein Aktivist der Identitären Bewegung angehörten. Sie besprachen Möglichkeiten der Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland. Angesichts dessen finden nun viele, das Maß sei voll und fordern, härter gegen die AfD vorzugehen. Diskutiert wird dabei neben einem möglichen Antrag auf Parteiverbot auch ein ganz anderes Verfahren.

Dieser Artikel 18 ist sicherlich eine Option, sich mit Hilfe des Grundgesetzes gegen Verfassungsfeinde zur Wehr zu setzen.

Staatsrecht-Professor Michael Brenner | Universität Jena

Petition gegen Höcke gestartet – bereits eine Million Unterschriften

"Stoppen Sie den Faschisten Björn Höcke!" - mit diesen Worten wendet sich zurzeit eine Petition im Internet an Bundesregierung und Bundestag. Höcke ist Partei- und Fraktionschef der vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften Thüringer AfD. Mehr als 1,6 Million Menschen haben sie unterschrieben (Stand 30. Januar, 12:00 Uhr). Am Donnerstag, dem 30. Januar, soll die Unterzeichnerliste vor dem Bundestag an die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann übergeben werden.

Das ist das Ziel der Petition: Es geht um einen Antrag gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, und zwar nach Artikel 18 des Grundgesetzes, erklärt Michael Brenner, Staatsrecht-Professor an der Universität Jena: "Dieser Artikel 18 ist sicherlich eine Option, sich mit Hilfe des Grundgesetzes gegen Verfassungsfeinde zur Wehr zu setzen. Der Artikel 18 beinhaltet die Möglichkeit, dass Grundrechte entzogen werden können."

Menschen können bestimmte Grundrechte nach Artikel 18 verlieren

Alle Menschen in Deutschland genießen die Grundrechte, z.B. das Recht auf Meinungsäußerungen, das Versammlungsrecht oder das Recht auf die Bekleidung öffentlicher Ämter. Jedoch sind nicht alle Grundrechte in Stein gemeißelt. Denn eben dieser Artikel 18 sieht vor, dass Menschen bestimmte Grundrechte verlieren können, wenn sie eben diese Grundrechte gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung missbrauchen. Das heißt also ganz konkret: Hätten die Petition und ein möglicher Antrag der Bundesregierung Erfolg, dann dürfte Björn Höcke zum Beispiel nicht Ministerpräsident in Thüringen werden. Und er dürfte auch kein anderes öffentliches Amt bekleiden. Voraussetzung ist aber, dass ein entsprechender Antrag vom Bundestag, der Bundesregierung oder von einer Landesregierung gestellt wird.

Weitere Infos zur Petition- Die Petition appelliert an die Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen, FDP sowie den Oppositionsfraktionen CDU/CSU und Linke im Bundestag, die Bundesregierung zu einem entsprechenden Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu bewegen.

- Die Petition ist bereits vor zwei Monaten gestartet worden und hat seitdem regen Zulauf. Nach Bekanntwerden des Potsdamer Treffens radikal rechter Aktivisten und Extremisten mit einigen AfD-Funktionären und auch CDU-Mitgliedern hat der Zuspruch in den vergangenen Tagen noch einmal stark zugenommen.

- Die Möglichkeit des Grundrechte-Entzugs ist im Grundgesetz geregelt: Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit, die Lehrfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit, das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis, das Eigentum oder das Asylrecht "zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht, verwirkt diese Grundrechte", heißt es in Artikel 18. "Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen." Dafür ist ein Antrag des Bundestags, der Bundesregierung oder einer Landesregierung nötig.

Jurist Brenner: Erfolgsaussichten der Petition gering

Jedoch seien die Erfolgsaussichten im Falle des Artikel 18 sehr gering, sagt der Jurist Michael Brenner: "Das ist eine politische Entscheidung. Wenn ein solcher Antrag gestellt werden sollte, muss man sich im Klaren sein, dass erstens das Verfahren recht lange dauern wird, und zweitens, dass dann sehr viele Erkenntnisse beigebracht werden müssen, die den Vorwurf rechtfertigen, dass diese Person tatsächlich aggressiv gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung vorgeht. Das hat das Bundesverfassungsgericht in den bisherigen Parteiverbotsverfahren immer sehr sehr gründlich geprüft. Und das wird es auch prüfen in einem solchen Verwirkungsverfahren."

So ein Verfahren könne sich gut zwei, drei Jahre hinziehen, schätzt Michael Brenner von der Uni Jena. Die Wahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg in diesem Jahr wären dann längst vorbei. Glaubt man den aktuellen Umfragen, könnte die AfD in allen drei Bundesländern stärkste Kraft werden – und zwar deutlich.

Journalist Prantl fordert: Instrumente der wehrhaften Demokratie auspacken

Hat sich das Thema damit erledigt? Der Jurist und Journalist Heribert Prantl findet, ein solches Verfahren nach Artikel 18 sei dennoch einen Versuch wert, sagte er im "Deutschlandfunk". Zumal auch die drei mitteldeutschen Verfassungsschutzämter zu dem Schluss kommen, dass die AfD eine gesichert rechtsextremistische Partei ist. Prantl sagt: "Es ist wirklich höchste Zeit. Die seltsame sonderbare Versammlung in Potsdam war kein Wirtshausmaulheldentum. Wenn man das in Verbindung bringt mit den Aktivitäten von Herrn Höcke, dann ist das der geistige Marsch. Es ist nicht mehr Zeit herum zu überlegen, ob man etwas tut. Es ist Zeit, die Instrumente der wehrhaften Demokratie auszupacken."

Bislang gab es in Deutschland vier Verfahren nach Artikel 18. In allen Fällen lehnte das Bundesverfassungsgericht die Anträge bereits im Vorverfahren ab.

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Dieses Thema im Programm:MDR AKTUELL | Das Nachrichtenradio | 15. Januar 2024 | 16:36 Uhr