Illustration - Soziale Vernetzung
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Vernetzung

Der Rundfunkbeauftragte für den Datenschutz beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF arbeitet eng mit anderen Aufsichtsbehörden und den internen Datenschutzbeauftragten der Rundfunkanstalten sowie deren Beteilungsgesellschaften und sonstige Unternehmen zusammen.

Andere Aufsichtsbehörden

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht von einer intensiven Zusammenarbeit aller Datenschutzaufsichtsbehörden untereinander aus. Die Vorschriften der DSGVO sollen möglichst konsistent in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden. Dazu trägt unter anderem ein Informationsaustausch untereinander bei, aber auch gegenseitige Amtshilfe über die Abstimmung von Beschlüssen untereinander bis hin zu gemeinsamen oder konzertierten Maßnahmen.

Öffentlich-rechtlicher Rundfunk

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF arbeitet eng mit den anderen Aufsichtsstellen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk zusammen. Dies sind die Rundfunkdatenschutzbeauftragten vom NDR sowie die Datenschutzbeauftragten von RB und Deutsche Welle. Eine enge Zusammenarbeit ist schon deshalb sinnvoll und geboten, weil die Rundfunkanstalten sowohl publizistisch als auch administrativ und organisatorisch in vielfältiger Weise miteinander kooperieren und gemeinsame Einrichtungen betreiben. Viele aufsichtsrechtlich relevanten Vorgänge und Projekte betreffen deshalb von vornherein mehrere oder sogar alle Rundfunkanstalten in gleicher Weise.

Die für die Datenschutzaufsicht im öffentlich-rechtlichen Rundfunk Zuständigen stimmen sich daher über alle grundsätzlichen Fragen des Datenschutzes in der Rundfunkdatenschutzkonferenz (RDSK) ab. Zu den Aufgaben der RDSK gehört es, gemeinsame Kriterien und Standards im Datenschutz zu entwickeln sowie Positionen zu wichtigen datenschutzrechtlichen Fragen zu beschließen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk betreffen.

Bund und Länder

Mit den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder sowie den für die Datenschutzaufsicht zuständigen Stellen anderer Medien und der Kirchen tauscht sich der Rundfunkdatenschutzbeauftragte beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF regelmäßig bilateral oder im Rahmen anderweitiger Anlässe über aktuelle Fragen aus, die alle Beteiligten in vergleichbarer Weise betreffen.

Im Zusammenschluss der staatlichen Bundes- und Landesdatenschutzbeauftragten, der Datenschutzkonferenz (DSK), sind die unabhängigen Rundfunkdatenschutzbeauftragten oder die unabhängigen Kirchlichen Datenschutzbeauftragten bislang nicht vertreten.

Außerdem ist der Rundfunkdatenschutzbeauftragte beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF Mitglied des "Virtuellen Datenschutzbüros", einer gemeinsamen Informationsplattform von staatlichen und anderen deutschsprachigen Datenschutzaufsichtseinrichtungen.

Dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) gehört der Rundfunkdatenschutzbeauftragte nicht an. Der Bundesdatenschutzbeauftragte, der Deutschland in diesem Ausschuss vertritt, bezieht ihn jedoch in Verfahren ein, die den Rundfunkdatenschutz betreffen.

Interne Datenschutzbeauftragte

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte arbeitet eng mit den betrieblichen Datenschutzbeauftragten von BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF zusammen; sie sind seine primären Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen in den Sendern sowie deren Gemeinschaftseinrichtungen. Gleiches gilt für die Beteiligungsunternehmen, sofern sie eine/n betriebliche/n Datenschutzbeauftragte/n bestellt haben.