Hier finden Sie als Verantwortlicher insbesondere im Zuständigkeitsbereich des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz oder als sonstiger Verantwortlicher im (öffentlich-rechtlichen) Rundfunk Informationen zum Thema.
Hier finden Sie Empfehlungen und Orientierungshilfen des Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz bzw. der Mitglieder der Rundfunkdatenschutzkonferenz zu Themen des Datenschutzes im öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Als Verantwortlicher sind Sie verpflichtet, dem Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden jede Datenschutzverletzung zu melden, Art. 33 DSGVO. Hier mehr dazu.