Informationen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch den Rundfunkbeauftragten für den Datenschutz beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF

Um seine Aufgaben nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und nach den staatsvertraglichen und landesgesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, verarbeitet der Rundfunkdatenschutzbeauftragte beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF personenbezogene Daten. Über diese Datenverarbeitung ist nach Maßgabe des Artikels 13 DSGVO zu informieren.

1. Kontaktdaten des Verantwortlichen

Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der Rundfunkdatenschutzbeauftragte beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF. Sie erreichen ihn unter folgenden Kontaktdaten:

Rundfunkbeauftragter für den Datenschutz beim BR, HR, MDR, rbb, SR, SWR, WDR, Deutschlandradio und ZDF
Kantstraße 71 – 73
04275 Leipzig

2. Zwecke der Verarbeitung

Der Rundfunkdatenschutzbeauftragte nimmt Aufgaben und Befugnisse nach Artikel 51, Artikel 57 Abs. 1, Artikel 58 DSGVO in Verbindung mit den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften zu den einzelnen Anstalten und Körperschaften wahr. Zu Zwecken der Durchführung dieser Aufgaben und der hierzu notwendigen Ausübung von Befugnissen werden personenbezogene Daten verarbeitet. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Artikel 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e), Abs. 3 DSGVO i.V.m. den für die jeweilige Anstalt/ Körperschaft geltenden Vorschriften* sowie Artt. 57, 58 Abs. 1, 77 DSGVO.

* BR: Art. 21 Bayerisches Rundfunkgesetz; HR: § 28 Abs. 2 HDSIG; MDR: § 40 MDR Staatsvertrag; rbb: § 47 rbb-Staatsvertrag; SR: § 26 SR-Gesetz; SWR: § 27 LDSG BW; WDR: § 49 WDR-Gesetz; Deutschlandradio: § 18 DLR-Staatsvertrag; ZDF: § 18 ZDF Staatsvertrag

3. Datenkategorien und Empfänger von Daten

Zur Aufgabenerfüllung werden folgende Datenkategorien verarbeitet: Angaben zur Person sowie dazugehörige Kontaktdaten, Sachverhaltsinformationen und Beweismittel. Diese Daten werden beim Rundfunkdatenschutzbeauftragten verarbeitet, können jedoch, soweit es für die Aufgabenerfüllung erforderlich und zulässig ist, an folgende Empfängerkategorien weitergegeben werden:

  • Gerichte und andere Behörden in Deutschland oder innerhalb der Europäischen Union,
  • an Beschwerdeführer, Beschwerdegegner sowie Archive,
  • an die vom Rundfunkdatenschutz überwachten Landesrundfunkanstalten, Deutschlandradio, das ZDF und deren Beteiligungsunternehmen sowie den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, soweit dies zur Aufklärung des Sachverhaltes und zur Bearbeitung des Vorgangs notwendig ist.

Wird lediglich eine Information vom Rundfunkdatenschutzbeauftragten erbeten, werden die Daten ausschließlich zur Beantwortung verwendet; es erfolgt keine Übermittlung der Daten an Dritte. Bei einer Überprüfung einer Datenverarbeitung bei einer anderen Stelle oder Person wird das Einverständnis einer Übermittlung an Dritte bzw. den Verantwortlichen vorausgesetzt, da eine Überprüfung ansonsten nicht möglich ist. Ist eine Weiterleitung an Dritte bzw. an den Verantwortlichen nicht oder nur anonymisiert erwünscht, wird um einen entsprechenden Hinweis gebeten.

Der MDR unterstützt den Rundfunkdatenschutzbeauftragten organisatorisch, administrativ und technisch. Für die technische Anbindung an die Systeme des MDR wurde ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der eine strikte Trennung der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten vom eigenen Datenbestand des MDR sicherstellt sowie angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz dieser Daten gegen unbefugten Zugriff vorsieht.

4. Speicherdauer

Die regelmäßige Speicherfrist nach Abschluss eines Vorgangs beträgt drei bis fünf Jahre. Sind spezielle Aufbewahrungsfristen zu beachten, verlängert sich die Aufbewahrung entsprechend.

5. Rechte

Aufgrund der Verarbeitung von personenbezogenen Daten besteht das Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO).

Ihnen steht überdies das Recht auf Widerspruch gemäß Artikel 21 DSGVO zu. Gründe müssen sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben und dem Widerspruch beigefügt sein.