Sitzung am 5. Dezember 2016 MDR-Rundfunkrat wählt Intendantin Karola Wille wieder

05. Dezember 2016, 15:12 Uhr

Der MDR-Rundfunkrat hat Professor Dr. Karola Wille für eine weitere sechsjährige Amtszeit zur Intendantin des Mitteldeutschen Rundfunks gewählt. Die zweite Amtszeit der Intendantin beginnt am 1. November 2017. Der Rundfunkrat folgte damit dem Wahlvorschlag des MDR-Verwaltungsrates, der Karola Wille als einzige Kandidatin nominiert und dem Rundfunkrat seinen Vorschlag in dessen Oktobersitzung mitgeteilt hatte.

Flath: "Mit großem Erfolg Modernisierung angestoßen"

MDR-Rundfunkratsvorsitzender Steffen Flath gratuliert Karola Wille am 5. Dezember 2016 zur Wiederwahl als MDR-Intendantin.
Steffen Flath gratuliert Karola Wille zur Wiederwahl als MDR-Intendantin. Bildrechte: MDR/Daniela Höhn

Rundfunkratsvorsitzender Steffen Flath beglückwünschte die wiedergewählte Intendantin. Sie habe die Führung im MDR in schwierigen Zeiten übernommen und ihn schnell wieder zu einem wichtigen und angesehenen Teil der ARD gemacht. Dazu habe sie mit großem Erfolg eine Modernisierung des Programms angestoßen und dabei immer darauf geachtet, dass der MDR seinem Publikum auf Augenhöhe begegnet und nah bei den Menschen in der Region sei.

Wille: "MDR wichtiger denn je"

Die Intendantin wertete die Wiederwahl als Bestätigung für ihren Reformkurs der ersten Amtszeit. Sie sagte, der Mitteldeutsche Rundfunk sei für die Gesellschaft und die Demokratie wichtiger denn je. Anspruch sei es, für alle Bürgerinnen und Bürger in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen der relevante, verlässliche und glaubwürdige Qualitätsanbieter im Radio, Fernsehen und im Netz zu sein. Dazu müssten die Menschen in ihren Lebenswelten erreicht, ihre Lebenswirklichkeit differenziert widergespiegelt, sie wahrheitsgemäß informiert, Hintergründe erklärt und eingeordnet werden.

MDR-Wirtschaftsplan genehmigt

Der MDR-Rundfunkrat genehmigte außerdem den MDR-Wirtschaftsplan für 2017. Die enthaltene Planung der Beitragseinnahmen fußt auf dem Beschluss der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder von Ende Oktober, den monatlichen Rundfunkbeitrag vom 1. Januar 2017 an unverändert bei 17,50 Euro zu belassen. Rundfunkratsvorsitzender Steffen Flath merkte bei der Verabschiedung des Zahlenwerkes an, dass mit der Entscheidung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder der MDR nunmehr eine hinreichende Planungsgrundlage habe, um sein selbstgesetztes Ziel des sukzessiven Abbaus des strukturellen Defizits in der kommenden Beitragsperiode zu erreichen.

KiKA-Telemedienkonzept genehmigt

Der MDR-Rundfunkrat genehmigte zudem das KiKA-Telemedienkonzept. Das Gremium stellte einstimmig fest, dass das vom Mitteldeutschen Rundfunk im Konzept beschriebene Angebot den Voraussetzungen des Rundfunkstaatsvertrags entspricht und somit vom Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst ist.

Die Genehmigung beinhaltet nun mehr netzspezifische und multimediale Angebotsformen, einen Ausbau des Begleitangebots für Eltern und Pädagogen sowie einen größeren finanziellen Spielraum bei der Gestaltung der Telemedienangebote.

Berichte zur Barrierefreiheit und zum Datenschutz

Der MDR-Rundfunkrat befasste sich auf der Sitzung auch mit dem Bericht zur Barrierefreiheit in den MDR-Angeboten. Der MDR hat einen zweiten Stufenplan zur Barrierefreiheit für 2017 bis 2020 verabschiedet, der die barrierefreien Programmzugänge fortschreibt und zugleich neue ergänzende Angebote entwickelt.

Der Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates Steffen Flath sagte, der MDR habe ein Angebot auf einem sehr hohen Niveau weitestgehend barrierefrei für Menschen mit Seh- und Hörbehinderungen. Der MDR Rundfunkrat begrüße, dass der MDR dieses Thema sehr ernst nehme und zielstrebig verfolge - wie es zu einem öffentlichen-rechtlichen Sender gehöre.

Außerdem nahm der MDR-Rundfunkrat den Bericht des MDR-Datenschutzbeauftragten für Juli 2014 bis Juni 2016 zur Kenntnis. Darin wird festgestellt, dass es in den vergangenen beiden Jahren keine förmliche Beanstandungen im MDR gegeben habe.

Rundfunkratsvorsitzender Steffen Flath unterstrich den Stellenwert, den der Datenschutz beim Aufsichtsgremium habe. Das Vertrauen in den sorgsamen Umgang mit den Daten der Nutzer sei ein hohes Gut. Auf diesem Gebiet müsse sich der gemeinwohlorientierte öffentlich-rechtliche Rundfunk deutlich von gewinnorientierten Datensammlern im Internet abheben.