MDR-Rundfunkrat Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung

29. Oktober 2008, 13:03 Uhr

Aufforderung zur Abgabe einer Interessenbekundung bis 15. November 2008 für die Erstellung von Gutachten zu den marktlichen Auswirkungen neuer Telemedienangebote des ARD/ZDF-Kinderkanals.

I. Drei-Stufen-Test für neue oder wesentlich veränderte digitale Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

ARD und ZDF werden nach dem Brüsseler Beihilfekompromiss vom 24.04.2007 dazu verpflichtet, neue oder wesentlich veränderte digitale Angebote einem Drei-Stufen-Test zu unterziehen. Dabei haben sie gegenüber ihren zuständigen Gremien darzulegen, dass das geplante Angebot von ihrem Auftrag umfasst ist.

Diese Vorgaben werden in § 11 f Entwurf des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrages (Stand: 22.10.2008) näher konkretisiert. Danach sind in dem Drei-Stufen-Test Aussagen darüber zu treffen,

1. inwieweit das Angebot den demokratischen, sozialen und kulturellen Bedürfnissen der Gesellschaft entspricht,

2. in welchem Umfang durch das Angebot in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beitragen wird und

3. welcher finanzielle Aufwand für das Angebot erforderlich ist.

Dabei sind u. a. auch die marktlichen Auswirkungen des geplanten Angebots zu berücksichtigen.

Zu den marktlichen Auswirkungen hat der für die Durchführung des Drei-Stufen-Tests zuständige Rundfunkrat gutachterliche Beratung (medienökonomisches Gutachten) durch einen unabhängigen Sachverständigen in Auftrag zu geben.

II. Projektbeschreibung

Der Kinderkanal von ARD und ZDF plant zwei neue Angebote, die dem Drei-Stufen-Test unterzogen werden sollen. Für diese Angebote werden ARD und ZDF freiwillig den Drei-Stufen-Test noch vor Inkrafttreten des 12. Rundfunkänderungsstaats-vertrages durchführen.

Folgende Angebote sind geplant:

1. KI.KAplus

Der Kinderkanal plant, in seinem Online-Angebot ausgewählte Fernsehsendungen kostenfrei als Video on Demand in Form einer Mediathek für Kinder zur Verfügung zu stellen. Die Mediathek des Kinderkanals wird die angebotenen Sendungen altersgruppengerecht für Vorschüler, Grundschüler und Preteens bündeln.

2. Vorschulportal des Kinderkanals

Der Kinderkanal plant den Start eines Telemedienangebotes, das sich an den Bedürfnissen und Fähigkeiten der Vorschüler ausrichtet. Die im linearen Programm des Kinderkanals ausgestrahlten Sendungen für Vorschüler sollen unter einer eigenen Domain in einer eigenständigen Online-Erlebniswelt vertieft werden können. Im Fokus des geplanten Online-Angebots stehen zentrale entwicklungspädagogische Anliegen wie die Entwicklung von Sprache, Kreativität, Motorik oder musikalisches Verständnis.

III. Leistungsbeschreibung

In den medienökonomischen Gutachten sollte auf folgende Punkte eingegangen werden:

1. Identifikation der publizistischen Angebote, mit denen die "vorgeschlagenen neuen Angebote" in Wettbewerb treten werden

2. Identifikation und Analyse der zugehörigen Wettbewerber, die von dem Markteintritt der "vorgeschlagenen neuen Angebote" tangiert werden

3. Markt- und Wettbewerbsanalyse ohne "vorgeschlagene neue Angebote" (statische Betrachtung) zur Beurteilung der aktuellen publizistischen und ökonomischen Konsumentenwohlfahrt auf dem betroffenen Teilmarkt (Feststellung des Status quo als Ausgangsbasis für die Messung der Veränderungen)

4. Analyse der Gesetzmäßigkeiten und einzelnen Parameter, auf deren Basis der Wettbewerb in diesem spezifischen Teilmarkt funktioniert als Grundlage für die Ableitung von Simulationsmodellen zur "Berechnung" der Auswirkungen

5. Prognose der Veränderungen des Wettbewerbs im betroffenen Teilmarkt durch Markteintritt der beiden "vorgeschlagenen neuen Angebote" (dynamische Betrachtung, Prognosezeitraum max. 5 Jahre, Simulationsmodell, ggf. Delphi-Methode)

6. ökonomische Bewertung der prognostizierten Veränderung der Konsumentenwohlfahrt, die sich durch die Etablierung der "vorgeschlagenen neuen Angebote" ergeben wird

Dem Gutachter/der Gutachterin steht es frei, andere wissenschaftliche Ansätze vorzuschlagen.

In diesem Fall ist eine Begründung erforderlich, weshalb die vorgeschlagenen wissenschaftlichen Ansätze in gleicher Weise oder besser als die vorstehend genannte Weise geeignet sind, die marktlichen Auswirkungen der geplanten Angebote zu bestimmen.

IV. Möglicher Projektzeitraum

Dezember 2008 bis 10. Februar 2009

Mit der Durchführung dieses Drei-Stufen-Tests soll im Dezember 2008 begonnen werden.

Die medienökonomischen Gutachten zu den beiden marktlichen Auswirkungen der geplanten Angebote sollen innerhalb von maximal zehn Wochen erarbeitet werden.

Die medienökonomischen Gutachten sollen bis zum 10.02.2009 vorgelegt werden.

V. Einzureichende Unterlagen

  • Selbstdarstellung, Nachweis der fachlichen Qualifikation und Referenzen in Bezug auf Erfahrungen mit der Erstellung medienökonomischer Gutachten unter besonderer Berücksichtigung von wettbewerbsrechtlichen Aspekten.


  • Vorstellung eines Konzepts, aus dem Gang und Gliederung der gutachterlichen Untersuchungen deutlich wird.


  • Kostenkalkulation jeweils gesondert für die gutachterliche Prüfung jedes der beiden Angebote unter Angaben der Bruttokosten. Dabei sind sowohl die Stundensätze als auch die voraussichtliche Stundenzahl sowie weitere voraussichtlich anfallende Kosten anzugeben.

VI. Bewerbungsfrist

Das Angebot ist schriftlich bis zum 15. November, 17:00 Uhr, im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift

Drei-Stufen-Test ARD/ZDF-Kinderkanal" beim Mitteldeutschen Rundfunk Gremienbüro Kantstraße 71 – 73 04275 Leipzig

-

einzureichen.

Wir bitten zudem zeitgleich um Zusendung der digitalen Bewerbungsunterlagen an folgende Adresse:

VII. Hinweise

Bei dem Auswahlverfahren handelt es sich nicht um ein Interessenbekundungsverfahren gemäß Landeshaushaltsordnungen und der MDR ist auch nicht zur Ausschreibung nach den Landeshaushaltsordnungen verpflichtet. Die Veröffentlichung erfolgt freiwillig. Rechtliche Forderungen oder Ansprüche auf Ausführung der Maßnahme oder finanzielle Mittel seitens der Bewerber bestehen mit der Teilnahme nicht. Die Teilnahme ist unverbindlich, Kosten werden nicht erstattet.

Die Auswahl des Gutachters/der Gutachterin erfolgt durch den Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks.
Auswahlkriterien sind:

• umfassende Kenntnisse im Bereich der Medienökonomie/Wettbewerbsökonomie
• Erfahrungen des Gutachters mit der Erarbeitung solcher Gutachten
• Bereits vorhandene empirische Marktdaten für relevante Märkte
• Umfang des geplanten Zeitaufwandes
• die vorgesehene Kostenstruktur.

Die beiden Gutachten können auch unabhängig voneinander an unterschiedliche Gutachter vergeben werden.

Der Rundfunkrat des MDR behält sich vor, das Verfahren nicht weiter zu verfolgen, wenn nicht mindestens drei Angebote eingereicht werden.

Es ist beabsichtigt, am 24.11.2008 im Rahmen eines Workshops Gutachter/ Gutachterinnen vor dem Rundfunkrat des MDR ihr Gutachterkonzept präsentieren zu lassen.

Für Nachfragen steht Ihnen Prof. Dr. Gabriele Schade, Vorsitzende der AG Online des MDR-Rundfunkrates, per E-Mail unter folgender Adresse zur Verfügung:

Kontakt: gremienbuero@mdr.de
rundfunkrat@mdr.de