214. Sitzung | 04. Juli 2023 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

18. September 2023, 10:14 Uhr

  • nicht-öffentlicher Teil der Sitzung

Information über die Mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2028 und die Eckwerte des Wirtschaftsplanes 2024

Gemäß MDR-Finanzordnung erstellt der MDR eine Mittelfristige Finanzplanung. Die Mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2028 und die Eckwerte für den Wirtschaftsplan 2024 werden dem Verwaltungsrat und dem Rundfunkrat zur Kenntnis gegeben.

Der Rundfunkrat nahm die Mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2028 sowie die Eckwerte für den Wirtschaftsplan 2024 zur Kenntnis.

Erwerb Live-Übertragungsrechte 3. Liga (Männer) für die Spielzeiten 2023/2024 bis 2026/2027

Der Rundfunkrat stimmte dem Abschluss der Vereinbarungen zwischen ARD und der Telekom Deutschland GmbH (TDG) betreffend den Erwerb der Live-Übertragungsrechte für die Spiele der 3. Liga (Männer) für die Spielzeiten 2023/2024 bis 2026/2027 zu.

ARD-Mittagsmagazin

Der MDR-Rundfunkrat begrüßte die geplante Übernahme des ARD-Mittagsmagazins in die redaktionelle Verantwortung des MDR und damit verbunden die inhaltlich-konzeptionelle Neugestaltung und Erweiterung des ARD-Mittagsmagazins. Dem MDR als Federführer fällt hierbei eine besondere Verantwortung zu. Mit der Entscheidung für die Federführung des Mittagsmagazins gestaltet der MDR eine publizistisch besonders relevante Sendefläche mit Informationsprofil im ARD-Verbund.

Eine verstärkte Kooperation innerhalb der ARD, ein Ausbau der Zusammenarbeit mit dem ZDF und ein damit verbundener noch vielfältigerer Blick in die Regionen kommen hier ab 2024 zusammen. Bis zum geplanten Start 2024 hat der MDR als neuer Federführer einen ambitionierten Fahrplan vor sich. Der MDR-Rundfunkrat, seine Ausschüsse und Landesgruppen erwarten regelmäßige strukturierte Berichterstattung über die weiteren Schritte, um im Rahmen seiner Verantwortung Anregungen geben zu können. Dabei sind unter anderem Aspekte wie die Personalstärke, die redaktionelle Gesamtkonzeption, die technische Ausführung, die finanzielle Untersetzung, das Zusammenspiel von Redaktionen und Auswirkungen auf Programmbereiche des MDR von besonderer Bedeutung.

  • öffentlicher Teil der Sitzung

Genehmigung des Jahresabschlusses des MDR zum 31.12.2022 und Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes 2022

Der Rundfunkrat genehmigte den Jahresabschluss und den Lagebericht des MDR zum 31.12.2022. Der MDR-Verwaltungsrat hatte den von unabhängigen Wirtschaftsprüfern testierten Jahresabschluss zuvor in seiner Sitzung am 26.06.2023 festgestellt. Der Mitteldeutsche Rundfunk hat im Geschäftsjahr 2022 einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 38,6 Millionen Euro verzeichnet und das Jahr damit besser als im Wirtschaftsplan vorgesehen abgeschlossen. Die Gesamterträge des MDR beliefen sich 2022 auf 778,7 Millionen Euro (Vorjahr 787,0 Millionen Euro). Gegenüber dem Vorjahr stellt dies eine Verringerung um 8,3 Millionen Euro dar. Die Gesamtaufwendungen vor Steuern betrugen 813,9 Millionen Euro (Vorjahr: 822,5 Millionen Euro). Der Rundfunkrat hat zudem den MDR-Geschäftsbericht 2022 zur Kenntnis genommen, der auf der Homepage des MDR veröffentlicht wird.

Statusbericht 2022 zur Umsetzung des MDR-Entwicklungsplans 2022 bis 2025

Der Rundfunkrat befasste sich mit dem Statusbericht 2022 zur Umsetzung des MDR Entwicklungsplans 2022 bis 2025. Nach § 29 Absatz 2 des MDR-Staatsvertrages ist ein Entwicklungsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Mit dem jährlichen Statusbericht wird die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen zur Angebotsstrategie sowie der weiteren im Entwicklungsplan vorgesehenen Themenkomplexe Personal, Organisation, Produktion und Technik, Medienpolitik und Finanzplanung dargelegt.

Allgemeine Grundsätze zum Umgang mit Interessenkollisionen und Inkompatibilitäten im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft im MDR-Rundfunkrat

In seiner Sitzung am 14.11.2022 hatte sich der Rundfunkrat dazu verständigt, für seine Entscheidungsfindung zur Frage der Feststellung einer Interessenkollision bei Mitgliedern des Rundfunkrates eine rechtsgutachterliche Stellungnahme zur materiellen Auslegung von § 15 Abs. 5 Satz 1 MDR-StV und zum Vorliegen einer Interessenkollision in einem konkreten Fall einzuholen. Hintergrund ist der novellierte MDR-Staatsvertrag, der u.a. die Vorschriften zu Unvereinbarkeiten mit einer Mitgliedschaft im Rundfunkrat, sog. Inkompatibilitäten, neu geregelt hatte.

Der Rundfunkrat hat empfohlen, die aus den Ergebnissen der Stellungnahme abgeleiteten Handlungsanleitungen und Checklisten und gleichsam das Gutachten mit allgemeinen Grundsätzen bei der Prüfung von Interessenkollisionen und Inkompatibilitäten im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft im MDR-Rundfunkrat anzuwenden. Damit soll bewertet werden können, ob es Anhaltspunkte gibt, dass wirtschaftliche oder sonstige Interessen vorliegen könnten, die geeignet sind, eine Erfüllung der Aufgaben als Rundfunkratsmitglied zu gefährden.

Befassung mit dem ersten Entwurf der Qualitätsrichtlinie nach § 31 Abs. 4 Medienänderungsstaatsvertrag

Mit Inkrafttreten des dritten Medienänderungsstaatsvertrags am 1. Juli 2023 haben die Gremien der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten nach § 31 Abs. 4 die Aufgabe, inhaltliche und formale Qualitätsstandards für die Programmangebote sowie standardisierte Prozesse zu deren Überprüfung in einer Richtlinie festzulegen. Der Rundfunkrat befasste sich mit dem Entwurf einer Qualitätsrichtlinie und gab Empfehlungen und Hinweise an die ARD Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK). Tags zuvor hatte der Rundfunkrat in seiner Klausur in einer eingehenden und facettenreichen Beratung und unter Einbeziehung von Sachverständigen ausführlich diskutiert. Grundlage war ein von der GVK in Auftrag gegebener erster Diskussionsentwurf zur Befassung in den Rundfunkräten der ARD. Die Verabschiedung der Richtlinie ist für Ende 2023 geplant.

Beratung des Entwurfs der ARD-Selbstverpflichtung nach § 31 Abs. 2 Medienstaatsvertrag

ARD, ZDF und Deutschlandradio sind gem. § 31 Abs. 2 Medienstaatsvertrag verpflichtet, im zweijährigen Rhythmus einen Bericht über die Erfüllung ihres jeweiligen Auftrages, über die Qualität und Quantität der bestehenden Angebote sowie die Schwerpunkte der jeweils geplanten Angebote zu veröffentlichen. Die Entwürfe werden den Rundfunkräten der Landesrundfunkanstalten zugeleitet. Das Beratungsergebnis mit Anmerkungen und Hinweisen des MDR-Rundfunkrates wird der ARD-Programmdirektion über die ARD Gremienvorsitzendenkonferenz übermittelt, welche die Beratungen der Rundfunkräte koordiniert. Die Selbstverpflichtung soll in der ARD-Hauptversammlung im November verabschiedet werden.

Änderung der MDR-Satzung / Einbringung erster Entwurf

Mit Inkrafttreten des novellierten MDR-Staatsvertrages haben sich einige Änderungsbedarfe bei der MDR-Satzung ergeben. Darüber hinaus wurden Punkte identifiziert, die bei einer Aktualisierung Berücksichtigung finden könnten. Dabei handelt es sich u. A. um Themen der Transparenz, Entwicklungen aus dem Medienänderungsstaatsvertrag sowie sprachliche Anpassungen. Zur Begleitung dieses Prozesses hat der Rundfunkrat eine Arbeitsgruppe gebildet, bestehend aus dem Vorsitzenden des Rundfunkrates und seinen beiden Stellvertretern, je zwei Mitgliedern der Landesgruppen sowie der Vorsitzenden des Verwaltungsrates.

Der Rundfunkrat hat den ersten Entwurf zur Änderung der MDR-Satzung zur Kenntnis genommen und diesen zur Beratung in die Landesgruppen verwiesen.

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Der Rundfunkratsvorsitzende resümierte die Erkenntnisse der tags zuvor durchgeführten Klausur des MDR-Rundfunkrates. Das Aufsichtsgremium hatte sich in Magdeburg über das publizistische Konzept für das neue Mittagsmagazin und auch über die laufende ARD-Programmreform informiert. Dazu waren neben der MDR-Geschäftsleitung auch ARD-Programmdirektorin Christine Strobl, ARD-Chefredakteur Oliver Köhr und die Channel-Managerin Sophie Burkhardt zum Austausch eingeladen.

Herr Bauer informierte zudem über eine Schalte der GVK mit der ARD-Programmdirektion zur Neuausrichtung der Talksendungen. Frau Prof. Schade berichtet vom Telemedienausschuss der GVK mit Besuch der re:publica, Frau Diezel von der Sitzung des GVK-Finanzausschusses.

Der Rundfunkratsvorsitzende informierte über den Sachstand zum Widerspruch des Sächsischen Beamtenbundes gegen die Bestimmung des Rundfunkrats von DGB und DJV als entsendungsberechtige Arbeitnehmerverbände aus Sachsen. Am Mittwoch, den 10.5.2023, habe es eine mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Leipzig gegeben. Das Verwaltungsgericht habe die Klage abgewiesen, das Gericht habe die Entscheidung des Rundfunkrats vom 28.02.2022 als rechtmäßig erklärt. Die Option auf Berufung sei zugelassen worden. Die schriftliche Begründung lag zum Zeitpunkt der Sitzung noch nicht vor.

Bericht der Intendantin

Die Intendantin berichtete von den aktuellen medienpolitischen Entwicklungen: Der 3. Medienänderungsstaatsvertrag sei seit 01. Juli 2023 in Kraft. Hierin hätten die Länder erneut bekräftigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk von hoher Relevanz sei für die freie Meinungsbildung, den breiten Diskurs in der Bevölkerung sowie den Erhalt gesellschaftlicher Vielfalt. Es sei Aufgabe der Rundfunkanstalten, ein Gesamtangebot für alle Menschen zu unterbreiten und dabei alle Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen.

Auch der 4. Medienänderungsstaatsvertrag werde derzeit in den Landesparlamenten diskutiert und solle Anfang 2024 in Kraft treten.

Ebenfalls seit dem 01. Juli 2023 liege die Rechtsaufsicht des MDR nun bei der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt. Sie freue sich auf die künftige Zusammenarbeit und sprach der Staatskanzlei Sachsen ihren Dank für die Arbeit der vergangenen zwei Jahre aus.

Die Intendantin informierte detailliert über die weitere Umsetzung der ARD-Reformagenda: Die ARD arbeite weiter an der Umsetzung der Strukturreform in den Bereichen Produktion und Verwaltung, die während des ARD-Vorsitzes des MDR 2016/2017 begonnen worden sei. Auch die 2021 gestartete ARD-Programmreform für das Erste Deutsche Fernsehen und die Mediathek werde fortgesetzt, darüber hätten sich der MDR-Rundfunkrat und die Leitung der ARD-Programmdirektion im Rahmen der Klausur am Vortag ausgetauscht.

Nun rücke die ARD mit Beschlüssen der Intendantinnen und Intendanten auch im programmlichen Bereich weiter zusammen, z.B. durch die Etablierung von Poollösungen für die Info- und Klassikwellen im Hörfunk und Kompetenzcentern in den Bereichen Klima, Gesundheit und Verbraucher. Man werde mit inhaltlicher Exzellenz die digitalen Angebote intensivieren und bis 2028 250 Mio. Euro umschichten.

Die ARD bündele also noch stärker die vielfältigen Kompetenzen in den Häusern und stärke die arbeitsteilige Zusammenarbeit. Technologische Basis für diesen Mehrwert soll eine gemeinsame digitale technische Infrastruktur sein, die arbeitsteilig entwickelt werde. Hierfür sei bei der KEF ein Entwicklungsprojekt Digitale Erneuerung angemeldet worden.

Bericht der Verwaltungsratsvorsitzenden

Frau Diezel berichtete über die Sitzung des MDR-Verwaltungsrats vom 26.06.2023. Diese sei sehr umfangreich gewesen. Ein zentrales Thema war die Feststellung des MDR–Jahresabschlusses 2022. Die Mittelfristige Finanzplanung 2024 bis 2028 und die Eckwerte des Wirtschaftsplanes 2024 des MDR wurden vom Verwaltungsrat zur Kenntnis genommen. Ein weiteres Thema war die Wirtschaftsplanabrechnung des Kinderkanals von ARD und ZDF (KiKA). Die zuständigen Gremien der jeweils federführenden Landesrundfunkanstalten beraten die Wirtschaftsplanabrechnungen der Gemeinschaftseinrichtungen.

Dem Abschluss des Vergütungstarifvertrages für feste und freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stimmte der Verwaltungsrat zu. Ebenfalls zugestimmt wurde der Vergabe von Unterhaltsreinigungsleistungen für die Programmstandorte Leipzig und Halle, Augustusplatz Leipzig sowie die Landesfunkhäuser Sachsen und Sachsen-Anhalt.

Der Verwaltungsrat hat sich auch mit der Entwicklung des Personalmengengerüstes bzw. der Personalentwicklungsstrategie bis zum Jahr 2030. Ziel sei, einen ganzheitlichen Ansatz im Blick zu haben, um die personalstrategischen Themen stärker beschäftigungsform- und direktionsübergreifend zu bearbeiten.

Der Verwaltungsrat hat zudem den Ressourcenbericht des MDR gemäß § 2 Absatz 2 MDR-Staatsvertrag zur Kenntnis genommen. Weitere Themen der Sitzung waren die turnusgemäße Befassung mit dem Revisions-Bericht, sowie der Compliance-Bericht 2022 gewesen.

Außerdem hat der Verwaltungsrat die Vertragsgestaltung des zukünftigen Intendanten Herrn Ludwig beraten und sich mit ihm über die Vertragskonditionen geeinigt.

Bericht Goldener Spatz

Der diesjährige Preis des MDR-Rundfunkrates für das "Beste Drehbuch" ging an Filmemacherin Anika Mätzke für die Produktion "Jonja". Die Auszeichnung wurde am 9. Juni 2023 in Erfurt beim Deutschen Kinder Medien Festivals Goldener Spatz verliehen. Der Film begleite die 13-jährige Jonja, die mit der Familie ihres besten Freundes in den Urlaub fährt und dort eine intensive Zeit erlebt. Jedoch droht eine Lüge, die schöne Zeit – und ihre Freundschaft – zu zerstören. Die Jury habe ihre Entscheidung damit begründet, dass die junge Autorin einen feinen Blick auf die Lebenswirklichkeit ihrer Protagonistin lege, ein gutes Gespür für die Poesie der kleinen Momente habe und das Innenleben der Protagonistin eindrucksvoll und zielgruppengerecht darstelle. Mit der Auszeichnung werden Autoren und Autorinnen gewürdigt, deren Filme oder Fernsehbeiträge sich in besonderer Weise den Themen von Kindern und Jugendlichen widmen und eine humanistische Einstellung fördern. Der Kinderfilm-/Fernsehpreis des MDR-Rundfunkrates für das beste Drehbuch ist mit 4.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird von den Mitgliedern des MDR-Rundfunk- und MDR-Verwaltungsrates gespendet.

gez. Dietrich Bauer
Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates