207. Sitzung | 05. Juli 2022 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

13. Juli 2022, 11:10 Uhr

Bericht des Rundfunkratsvorsitzenden

Der Rundfunkratsvorsitzende resümierte die Erkenntnisse der tags zuvor durchgeführten Klausur des MDR-Rundfunkrates. Das Aufsichtsgremium hatte sich in Weimar mit der dort neu eingerichteten Gemeinschaftseinrichtung ARD Kultur und den weiteren Perspektiven der mittlerweile beim MDR in Halle angesiedelten ARD-Kulturkoordination befasst. Der Rundfunkrat informierte sich über Strukturen, laufende Projekte und Zukunftsvorhaben.

Der Rundfunkrat begrüßte den weiteren Ausbau des Kultur-Engagements der Drei-Länder-Anstalt im Rahmen ihrer ARD-Federführungen.

Im Rahmen der Klausur des MDR-Rundfunkrates befasste sich das Aufsichtsgremium auch mit dem MDR-Entwicklungsplan 2022-25 "MDR für alle" und ließ sich das Qualitätsmanagement des Senders vorstellen.

Herr Bauer informierte zudem über das 3Sat-Gremientreffen am 10./11. Juli 2022 in Zürich. Im Mittelpunkt stand das Thema "Transformation und medialer Service public".  Im Austausch mit Nathalie Wappler, der Direktorin von SRF (Schweizer Radio und Fernsehen), tauschten sich die Gremienvorsitzenden über Entwicklungen und Herausforderungen der digitalen Transformation der öffentlich-rechtlichen Medienhäuser aus.

Der Rundfunkratsvorsitzende informierte über den Widerspruch des Sächsischen Beamtenbundes gegen die Bestimmung des Rundfunkrats von DGB und DJV als entsendungsberechtige Arbeitnehmerverbände aus Sachsen. Der SBB beanspruche für sich unter Berufung auf den neuen MDR-Staatsvertrag einen Platz im Rundfunkrat. Der Gesetzgeber habe dem SBB einen Platz im Rundfunkrat zuweisen wollen. Für eine Auswahlentscheidung des Rundfunkrats sei kein Raum.

Der Rundfunkratsvorsitzende erklärte, sowohl im alten als auch in dem neu gefassten MDR-Staatsvertrag werde das Entsendungsrecht abstrakt den entsendungsberechtigten Arbeitnehmerverbänden zugewiesen. Weder der SBB noch eine andere Gewerkschaft seien dort namentlich genannt. Wie bisher sei es deshalb an den entsendungsberechtigten Verbänden, sich untereinander über die Ausübung ihres Entsendungsrechts zu verständigen. Dies sei nicht gelungen, weshalb der Rundfunkrat dann gem. § 16 Abs. 3 Satz 7 MDR um die Bestimmung der beiden entsendungsberechtigten Verbände aus Sachsen gebeten worden sei.

Die Angelegenheit werde dem Rundfunkrat in seiner nächsten Sitzung zur Beratung vorgelegt. Die vom Rundfunkrat getroffenen Entscheidungen seien unabhängig vom Ausgang dieser Sache in vollem Umfang gültig.

Bericht der Intendantin

Die Intendantin berichtete vom Jubiläum 30 Jahre MDR am 29. Juni 2022 und nimmt Bezug auf die Festrede des Bundespräsidenten. Er sei auf die hervorgehobene Rolle freier Medien für die Demokratie und die herausfordernde Situation für Presse- und Medienschaffende im globalen Kontext eingegangen. Den MDR habe der Bundespräsident als unverwechselbare Stimme mit eigenem Profil gelobt, die Drei-Länder-Anstalt habe deutsche Geschichte mitgeschrieben. Der Festakt habe auch eine Gesprächsrunde mit den Ministerpräsidenten Bodo Ramelow (Thüringen) und Michael Kretschmer (Sachsen) sowie der Infrastruktur- und Digitalministerin Dr. Lydia Hüskens (Sachsen-Anhalt) umfasst, viele Repräsentanten aus Gesellschaft und auch Gremienmitglieder seien dabei gewesen.

Die Intendantin ging auf die Ergebnisse der Ministerpräsidentenkonferenz von Anfang Juni 2022 mit medienpolitischen Weichenstellungen ein. Die Länder hätten sich nach intensiven Diskussionen und einem umfassenden Beteiligungsverfahren mit großer Resonanz zur Reform des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geeinigt. Der öffentlich-rechtliche Programmauftrag sei unteilbar, auch Unterhaltung gehöre dazu. Kultur habe in der Neuformulierung eine weitere Akzentuierung erfahren. Außerdem erhielten die Rundfunkanstalten voraussichtlich mehr Möglichkeiten zur Flexibilisierung von Programmangeboten. Linear festgeschrieben seien dann nur noch Das Erste, das ZDF, die regionalen Dritten, arte und 3Sat.

Für die ARD sei die Einigung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten auf die Eckpunkte eines neuen Medienstaatsvertrags ein ermutigendes und richtungsweisendes Zeichen. Die ARD sehe sich durch den Beschluss darüber hinaus in ihrem Bestreben gestärkt, Angebote für alle Bevölkerungsschichten und -gruppen zu unterbreiten. Auch die Kompetenzen der staatsfern zusammengesetzten Gremien würden mit Blick auf Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und Qualitätsaspekte gestärkt. Aktuell werde die Textform dieses Medienstaatsvertrags erstellt und voraussichtlich ab Herbst in den Landtagen behandelt.

Vom 21. bis 22. Juni 2022 habe eine ARD-Intendantensitzung in Weimar stattgefunden, in der sich die Intendantinnen und Intendanten über diese Entwicklung, die bevorstehende Anmeldung zur nächsten Rundfunkbeitragsperiode und programm- und Angebotsthemen austauschten. So habe es von den anderen Anstalten viel Rückenwind für die in Weimar angesiedelte und vom MDR verantwortete Gemeinschaftseinrichtung ARD KULTUR gegeben. Mittlerweile sei der Standort in Weimar bezogen und erste Projekte würden realisiert. Dazu zählten in Zusammenarbeit mit den ARD-Landesrundfunkanstalten auch Vorhaben aus dem Wettbewerb ARD Kultur Creators.

Intensiv diskutiert worden seien zudem u.a. der digitale Transformationsprozess in der ARD mit Fokus auf die sog. Big Five, Programmfragen für Das Erste und die ARD-Mediathek.

Abschließend erläuterte die Intendantin die vielfältigen Ausbildungsaktivitäten des MDR. Aktionen wie der gemeinsame Ausbildungstag von MDR und MDR Media am 20. Juni 2022 hätten das Ziel, junge Menschen für eine Ausbildung beim MDR zu gewinnen.

Bericht der Verwaltungsratsvorsitzenden

Frau Diezel berichtete als neu gewählte Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrats von dessen konstituierender Sitzung am 27. Juni 2022. Die Mitglieder hätten sie für die kommenden zwei Jahre als Vorsitzende und Prof. Dr. Vogelbusch aus Sachsen zum Stellvertreter gewählt.

Der Verwaltungsrat habe sich ausführlich mit den Eckwerten der MDR-Wirtschaftsplanung 2023 und der mittelfristigen Finanzplanung auseinandergesetzt. Genehmigt habe das Gremium die Wirtschaftsplanabrechnung 2021 des ARD/ZDF-Kinderkanals und darüber schriftlich die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz unterrichtet. Der Verwaltungsrat habe auch Zustimmungen zu Verträgen zu Produktions- und IT-Dienstleistungen für den MDR erteilt.

Zugestimmt habe der MDR-Verwaltungsrat ferner einem Antrag der Intendantin, ab 2023 den MDR-Zuschuss an die Mitteldeutsche Medienförderung GmbH um bis zu eine Mio. Euro auf dann 3,8 Mio. Euro jährlich zu erhöhen. Auch die anderen Gesellschafter – die Länder im MDR-Gebiet und das ZDF – erhöhten ihre Beiträge. Insgesamt könne hier im sachgerechten Umgang mit Beitragsmitteln ein wichtiger Impuls für die weitere Entwicklung einer vitalen Produktions- und Produzierendenlandschaft in Mitteldeutschland gegeben werden.

Der MDR-Verwaltungsrat habe sich zudem mit der Entwicklung der MDR Media GmbH mit Sitz in Erfurt befasst, in der der MDR einen großen Teil seiner eigenen Produktions- und Contentdienstleister sowie die Werbezeitenvermarktung organisiert hat.

Zu den Aufgaben des Verwaltungsrats zähle die Überwachung der Geschäftsführung der Intendantin. Daher beschäftige sich das Gremium auch mit den Jahresberichten der fachlich unabhängigen internen MDR-Revision und der ebenfalls fachlich unabhängigen Compliance-Beauftragten des MDR. Die entsprechenden Berichte seien dem Verwaltungsrat vorgestellt, erörtert und gewürdigt worden.

Bereits am 30. Mai 2022 hatte der damalige Verwaltungsrat mit der Intendantin eine Informationsveranstaltung zu Auftragsvergaben des MDR an den früheren Rechnungshofpräsidenten von Sachsen-Anhalt einberufen. Daran nahmen sowohl der damalige Verwaltungsrat als auch bereits gewählte neue Verwaltungsratsmitglieder teil. Die bisherigen und neuen Mitglieder des Gremiums hatten Einsicht in die Beauftragungen und die in den Jahren 2016/17 insgesamt drei erstellten Expertisen. Herr Seibicke stand auch für Rückfragen zur Verfügung. In dieser Informationsveranstaltung wurden alle Fragen beantwortet.

In seiner konstituierenden Sitzung habe sich der MDR-Verwaltungsrat am 27. Juni 2022 im Rahmen eines ordentlichen Tagesordnungspunktes mit den Beauftragungen befasst.

Das Gremium habe sich die damalige medienpolitische Gesamtsituation schildern lassen, in der Fragen von Veränderungen an Auftrag und Struktur der Rundfunkanstalten, mögliche Anpassungen am gesetzlichen Verfahren zur Festsetzung des Rundfunkbeitrags und die Neufassung von Ausgleichregelungen innerhalb der ARD in der Diskussion standen. Die zuständige Juristische Direktion des MDR habe seinerzeit Herrn Seibicke als Experten vertraglich gebunden. Dies sei zu einem Zeitpunkt geschehen, als der Vertragspartner nicht mehr Präsident des Rechnungshofs war.

Da er seinerzeit noch Mitglied der KEF war, hätten sowohl MDR als auch der Vertragspartner sehr genau die Gefahr möglicher Interessenskonflikte geprüft. Der von 16 Landtagen beschlossene Rechtsrahmen im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag schließe in § 4 Abs. 3 aus, dass beispielsweise Gremienmitglieder und Angestellte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder Abgeordnete Mitglied der KEF werden dürfen. Gleiches gelte mit Blick auf Interessenskollisionen nach den dortigen Festlegungen auch für Personen, die ständig oder regelmäßig für Verfassungsorgane, öffentlich-rechtliche oder private Rundfunkveranstalter tätig seien. Eine unregelmäßige Nebentätigkeit von KEF-Mitgliedern auch für Rundfunkanstalten sei nach dem Rechtsrahmen daher möglich.

Der MDR habe von dieser durch den Gesetzgeber gesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht. In einem sog. Rahmenvertrag seien die allgemeinen Grundkonditionen festgehalten worden. Auf dieser Basis seien dann drei einzelne Beauftragungen zu konkret festgelegten Themen erfolgt. Diese Punkte habe sich der Verwaltungsrat sehr detailliert darstellen lassen.

Festzustellen sei, dass zwei der Expertisen von Herrn Seibicke in den letzten Monaten seiner KEF-Amtszeit erstellt worden seien, eine weitere erst nach seiner Tätigkeit für die KEF.

Festzustellen sei auch, dass die Landesrechnungshöfe das interne Kontrollsystem des MDR geprüft haben. Die Prüfungsmitteilung lag seinerzeit auch dem MDR-Verwaltungsrat vor.

Im Rahmen dieser Prüfung sei die Beauftragung von Herrn Seibicke durch die Juristische Direktion des MDR transparent gemacht und von den Rechnungshöfen gegenüber dem MDR nicht beanstandet worden. Auch die vom MDR-Verwaltungsrat bestellten Wirtschaftsprüfer hätten im Rahmen ihrer jährlichen Testate keine Beanstandungen ausgesprochen.

Festzustellen sei weiterhin, dass der Rechtsrahmen weiter fortgelte. Im Rahmen einer Ausschussbefassung des Landtags von Sachsen-Anhalt sei berichtet worden, dass die KEF mittlerweile für ihre Mitglieder im eigenen Regelungskreis eine Anzeigepflicht für Nebentätigkeiten eingeführt habe. Nebentätigkeiten seien also weiter möglich. Eine Änderung des gesetzlichen Rechtsrahmens zum generellen Ausschluss von Nebentätigkeiten von KEF-Mitgliedern werde offenbar von der Politik nicht gesehen.

Dies sei auch keine vom MDR und seinen Gremien zu entscheidende Frage. Drei Anregungen habe der Verwaltungsrat gegeben, die Eingang in die fortwährende Weiterentwicklung der Compliance beim MDR finden sollten. Diese Anregungen seien vom Haus als Prüf- und Unterrichtungsaufträge aufgenommen worden.

Der MDR-Verwaltungsrat regt an, dass sich der MDR bei der Bindung von Vertragspartnern künftig von diesen belegen lassen könnte, dass diese ihre im eigenen Rechtskreis möglicherweise vorhandenen oder eben nicht vorhandenen Richtlinien und Transparenzpflichten offenlegen und die Einhaltung versichern. Dies habe der Verwaltungsrat verbunden mit der Empfehlung, die Aufnahme entsprechender Vertragsklauseln zu erwägen.

Der MDR-Verwaltungsrat habe zudem darum gebeten, über Befassungen des bestehenden MDR-Lenkungskreises Compliance informiert zu werden, wenn es um Sachverhalte geht, die in der Öffentlichkeit diskutiert werden. Der MDR hat die Aufnahme dieser Anregung zugesagt.

Weiterhin wird sich der Verwaltungsrat künftig im Nachgang über die Vergabe von Gutachten unterrichten lassen, auch wenn diese nicht die zustimmungspflichtigen Kriterien erfüllen.

Weiterhin habe der Verwaltungsrat eine aus dem Rundfunkrat angeregte künftige Festlegung von Karenzzeiten für Gremienmitglieder nach deren Ausscheiden aus Aufsichtsgremien des MDR diskutiert. Der MDR-Staatsvertrag treffe dazu keine Festlegungen, daher könne dieses Thema im Zuge der ohnehin von den Gremien vorzunehmenden Anpassung der MDR-Satzung mit Blick auf die Zukunft aufgegriffen werden.

Der MDR-Verwaltungsrat habe sich eingehend mit der Auftragsvergabe an Herrn Seibicke befasst und in der Gesamtwürdigung keine Verstöße gegen MDR-Regularien oder den Rechtsrahmen festgestellt.

Der Rundfunkrat dankte dem Verwaltungsrat für die ausführliche Befassung und die transparente Berichterstattung im Rundfunkrat.

Beschluss über ein Umlaufverfahren

Der MDR-Rundfunkrat hat ein Umlaufverfahren zur Befassung mit einem Antrag auf Zustimmung nach § 17 Abs. 4 Ziffer 8 MDR-StV zu einem Vertrag über die Herstellung oder den Erwerb von Programmteilen im Wert von mehr als 2 Mio. Euro für eine Produktion beschlossen. Der Programmausschuss Leipzig wurde um Vorberatung gebeten.

Genehmigungsverfahren gemäß § 32 MStV bei ARD/ZDF-Gemeinschaftsangeboten (Drei-Stufen-Test-Verfahren)

  • hier: Mitberatungsvorlage des Rundfunkrates zum KiKA-TMÄK für die Befassung in den zuständigen Gremien der ARD und des ZDF

Der federführende Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks hat die Mitberatungsvorlage im Rahmen des Drei-Stufen-Test-Verfahrens zur Prüfung der wesentlichen Änderung des ARD/ZDF-Gemeinschaftsangebotes KiKA Telemedien beschlossen. Er bittet die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), die Beratungen gemäß ARD-Verfahrensatzung in den zuständigen Gremien der ARD und des ZDF sowie des Programmbeirats Erstes Deutsches Fernsehen zu koordinieren und auf Grundlage der Beratungsergebnisse eine Beschlussempfehlung an den Rundfunkratsvorsitzenden zu übermitteln.

Genehmigungsverfahren gemäß § 32 MStV bei ARD-Gemeinschaftsangeboten (Drei-Stufen-Test-Verfahren)

  • hier: Mitberatung des MDR-Rundfunkrates Drei-Stufen-Test zu den wesentlichen Änderungen des Telemedienangebotes "tagesschau.de"

Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks nahm die Mitberatungsvorlage des NDR-Rundfunkrates im Rahmen des Drei-Stufen-Test-Verfahrens zu den wesentlichen Änderungen des Gemeinschaftsangebotes "tagesschau.de" zustimmend zur Kenntnis. Er ist zu der Auffassung gelangt, dass die wesentlichen Änderungen vom gesetzlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst sind. Bei "tagesschau.de" handelt es sich um ein ARD-Gemeinschaftsangebot, bei dem die Federführung beim NDR liegt.

Die Genehmigungsverfahren werden federführend vom zuständigen Rundfunkrat durchgeführt. Im Rahmen dieses Verfahrens werden die Rundfunkräte der ARD-Landesrundfunkanstalten und der Programmbeirat Erstes Deutsches Fernsehen, koordiniert durch die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK), über ein Mitberatungsverfahren beteiligt.

Statusbericht 2021 zur Umsetzung des MDR-Entwicklungsplans 2018 bis 2021

Der Rundfunkrat hat den Statusbericht 2021 zur Umsetzung des MDR Entwicklungsplans 2018 bis 2021 zur Kenntnis genommen. Nach § 29 Absatz 2 des MDR-Staatsvertrages ist ein Entwicklungsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Mit dem jährlichen Statusbericht wird die Umsetzung der Ziele und Maßnahmen zur Angebotsstrategie sowie der weiteren im Entwicklungsplan vorgesehenen Themenkomplexe Personal, Organisation, Produktion und Technik, Medienpolitik und Finanzplanung dargelegt.

  • Format: PDF

    PDF (Portable Document Format) ist ein Dateiformat für alle Betriebssysteme. PDF-Dokumente können in Browsern mit dem entsprechenden PlugIn (PDF-Viewer) dargestellt werden.

  • Größe: 814 kB
Jetzt herunterladen

Rechtliche Hinweise

Downloads erfolgen auf eigene Gefahr. Der MDR kann keine Gewähr für den Erfolg der Downloads sowie die Funktionsfähigkeit heruntergeladener Produkte auf Ihrem System übernehmen. Bei Problemen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Downloads berechtigen nur zum ausschließlichen privaten und sonstigen eigenen Gebrauch der zum Download angebotenen Produkte. Es ist zudem nur gestattet, Vervielfältigungsstücke dieser Produkte, wie z.B. Kopien und Ausdrucke, zum ausschließlich privaten und sonstigem eigenen Gebrauch herzustellen oder herstellen zu lassen. Eine darüber hinausgehende Nutzung und Herstellung ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des MDR möglich.

Sämtliche Downloads werden vom MDR einer Virenprüfung unterzogen. Der MDR haftet für Schäden und Beeinträchtigungen, insbesondere durch Computerviren, nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Folgeschäden, wie z.B. Datenverlust.

Information über die Eckwerte des Wirtschaftsplanes 2023 und die Mittelfristige Finanzplanung 2023 bis 2026

Gemäß § 27 Abs. 1 MDR-Finanzordnung erstellt der MDR vor Aufstellung des Wirtschaftsplanes für das folgende Geschäftsjahr eine Mittelfristige Finanzplanung. Gemäß § 27 Abs. 2 MDR-Finanzordnung setzt diese auf den Ist-Ergebnissen des vergangenen Jahres sowie den Wirtschaftsplanzahlen des laufenden Jahres auf.

Um das Gremium frühzeitig über die wirtschaftliche Situation des MDR im Folgejahr zu informieren, wurden dem Rundfunkrat die Eckwerte für den Wirtschaftsplan 2023 und die Mittelfristige Finanzplanung 2023 bis 2026 zur Kenntnis gegeben.

Tätigkeitsbericht des Rundfunkdatenschutzbeauftragten des MDR für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021

Nach § 40 Absatz 4 MDR-Staatsvertrag erstattet der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des MDR jährlich den Organen des MDR einen schriftlichen Bericht über seine Tätigkeit. Zu den Aufgaben des Rundfunkdatenschutzbeauftragten des MDR gehört die Überwachung der Datenschutzvorschriften des MDR-Staatsvertrages, des Rundfunkstaatsvertrages, der Datenschutzgrundverordnung und anderer Vorschriften über den Datenschutz bei der gesamten Tätigkeit des MDR. Im Zeitraum vom 01.01.2021- 31.12.2021 konnten keine Datenschutzverstöße festgestellt werden, so dass der Rundfunkdatenschutzbeauftragte keine Beanstandungen im Sinne des Staatsvertrages ausgesprochen hat.

Vorstellung und Bericht des Beirats der Intendantin

Der Beirat der Intendantin berichtete dem Rundfunkrat über die Arbeit des vergangenen Jahres. Der Beirat soll bei Konflikten in Programmfragen vermitteln, die zwischen Programmmitarbeitern und ihren Vorgesetzten bzw. beauftragenden Bereichen entstehen. So soll der Schutz der inneren Rundfunkfreiheit sichergestellt werden. Dem Beirat der Intendantin gehören insgesamt 17 MDR-Mitarbeiter an. Die Intendantin unterrichtet den Rundfunkrat einmal jährlich über die Arbeit des Beirates für Programmkonflikte.

Bericht Goldener Spatz

Der diesjährige Preis des MDR-Rundfunkrates für das "Beste Drehbuch" ging an Manuel Ostwald für das Drehbuch zum Kurzanimationsfilm "Die allerlangweiligste Oma auf der Welt". Die Auszeichnung wurde am 3. Juni 2022 in Erfurt zum Abschluss des Kinder-Medien-Festivals "Goldener Spatz" verliehen. Mit der Auszeichnung werden Autoren und Autorinnen gewürdigt, deren Filme oder Fernsehbeiträge sich in besonderer Weise den Themen von Kindern und Jugendlichen widmen und eine humanistische Einstellung fördern. Der Kinderfilm-/Fernsehpreis des MDR-Rundfunkrates für das beste Drehbuch ist mit 4.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird von den Mitgliedern des MDR-Rundfunk- und MDR-Verwaltungsrates gespendet.

  • nicht öffentlich

Information zum Compliance-Management-System des MDR

Da der Rundfunkrat sich neu konstituiert hat, wurde er über den grundsätzlichen Aufbau und die wesentlichen Elemente des Compliance-Management-Systems im MDR informiert. Compliance bedeutet das Einhalten aller für den MDR maßgeblichen externen rechtlichen Vorschriften und deren Umsetzung durch MDR-interne Regelungen (z.B. Dienstanweisungen, Direktionsanweisungen, Dienstvereinbarungen etc.) sowie die Einhaltung dieser internen Regelungen. Die Compliance-Beauftragte ist Ansprechpartnerin für alle Fragen im Bereich der Prävention von Rechts- und Regelverstößen. Sie berät und unterstützt in dieser Funktion bei der Erfassung und Beurteilung von möglichen Compliance-Risiken in allen Bereichen des MDR.

gez. Dietrich Bauer
Vorsitzender des MDR-Rundfunkrates