202. Sitzung | 29. November 2021 Wesentliche Ergebnisse aus der Sitzung des Rundfunkrates des Mitteldeutschen Rundfunks

13. Dezember 2021, 17:11 Uhr

  • Nichtöffentlicher Sitzungsteil

a) Prüfung des Telemedienänderungskonzepts KiKA-Telemedien – Beauftragung des Gutachtens zu den Auswirkungen auf alle relevanten Märkte gemäß § 32 Abs. 5 MStV

Der Rundfunkrat hat die EE&MC - European Economic & Marketing Consultants GmbH mit der Erstellung eines Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen des Telemedienänderungskonzepts KiKA-Telemedien beauftragt.

b) Prüfung des Telemedienänderungskonzepts MDR-Telemedien – Beauftragung des Gutachtens zu den Auswirkungen auf alle relevanten Märkte gemäß § 32 Abs. 5 MStV

Der Rundfunkrat hat Prof. Dr. rer. pol. habil. Lutz M. Hagen als Einzelunternehmer mit der Erstellung eines Gutachtens zu den marktlichen Auswirkungen des Telemedienänderungskonzepts MDR-Telemedien beauftragt.

  • Öffentlicher Sitzungsteil

Bericht der Rundfunkratsvorsitzenden

Im Bericht aus dem Rundfunkratsvorsitz wurde über Themen von mehreren Sitzungen der ARD Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) und insbesondere von der virtuellen GVK-Sitzung mit ARD-Hauptversammlung am 23./24.11.2021 informiert. 

Ein Thema war das Konsultationsverfahren zum Medienänderungsstaatsvertrag. Das Konsultationsverfahren bietet allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Organisationen und Verbänden die Gelegenheit, sich zu beteiligen:

Die GVK sei sich einig darüber, im Rahmen des Konsultationsverfahrens zum Entwurf des neuen Medienstaatsvertrages eine gemeinsame Stellungnahme zu verabschieden. Ziel ist, die Belange der Aufsicht aufzuzeigen und breite Unterstützung für ihre Berücksichtigung im Gesetzgebungsverfahren zu erhalten.

Ein weiteres Thema war die programmstrategische Debatte zum Vorabend. Die GVK erkenne die erfolgreiche Entwicklung der Vorabendproduktionen sowie die Bemühungen hin zu innovativen Neuentwicklungen von Formaten an. Unterstützt werden die Überlegungen des ARD-Programmbeirats zur Programmgestaltung im Vorabend, der u.a. ungewöhnlichere Stories, mutigere Dramaturgie, markantere und diversere Charaktere sowie die Abbildung gesellschaftspolitisch relevanter Themen anrege.

Die GVK begrüße die mit der Umbenennung von „Börse vor Acht" in „Wirtschaft vor Acht" zum Ausdruck kommende Absicht einer breiteren Abbildung wirtschaftlicher Themen. Dies sei auch jenseits des neuen Formats eine wichtige Aufgabe.

Der Verabschiedung von ARD Bericht 2019/20 und Leitlinien 2021/22 durch die Intendantinnen und Intendanten stimmte die GVK zu. Die GVK nehme zur Kenntnis, dass sich zahlreiche Anregungen der Rundfunkräte und des ARD-Programmbeirats zu der ersten Ende August vorgelegten Entwurfsfassung in den nun final zur Genehmigung vorgelegten Fassungen von Bericht und Leitlinien wiederfinden. Die GVK sehe in der Selbstverpflichtung den Grundstein für eine neue Rechenschaftslegung der ARD, die auch den absehbaren Erwartungen des Staatsvertragsgebers gerecht werde.

Die GVK zeigte sich sehr zufrieden mit Stand und Entwicklung des Angebotes von funk. Die bei funk angewendete Programmstrategie, die selbst entwickelte Erfolgskontrolle inklusive transparenter Evaluierung und die Markenentwicklung würden unterstützt.

Die GVK befasste sich mit dem Stand der Drei-Stufen-Test-Verfahren innerhalb der ARD. Insgesamt werden momentan 17 Telemedienangebote der ARD geprüft, darunter fünf ARD-Gemeinschaftsangebote und drei mit dem ZDF kooperierte Angebote. Dies erfordert einen erheblichen Koordinationsaufwand, den die ARD-Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) übernimmt. Im Rahmen der sogenannten Dreistufentest-Verfahren obliegt den Rundfunkräten in diesem Kontext die Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Telemedienangebote.

Bericht der Intendantin

Die Intendantin informierte über Themen aus der ARD-Sitzung am 24. und 25.11.2021 in Köln: Die Intendantinnen und Intendanten hätten sich darauf geeinigt, dass eine neue Gemeinschaftseinrichtung ARD Kultur vernetzt mit dem ZDF und Deutschlandradio unter Federführung des MDR in Weimar angesiedelt werde. Start der neuen Einrichtung solle Januar 2022 sein. Zudem übernehme der MDR vom Bayerischen Rundfunk die ARD-Koordination Kultur, die von der Programmdirektion Halle verantwortet werde. Der Rundfunkrat begrüßte die Entscheidung für ARD KULTUR unter MDR-Federführung.

Die Intendantin informierte darüber, dass Markus Preiß, derzeit Leiter des ARD-Büros in Brüssel, 2024 Leiter des ARD-Hauptstadtstudios in Berlin wird und Tina Hassel ablöse, deren Vertrag dann auslaufe und turnusgemäß nicht verlängert werde. Markus Preiß stamme aus Thüringen, wo er seine journalistische Laufbahn auch begonnen habe. Christoph Singelnstein, ehemaliger Chefredakteur des Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb), übernehme zum 1.1.2022 den Vorsitz der Historischen Kommission der ARD.

Die Intendantin berichtet außerdem von der Fortsetzung des ARD-Zukunftsdialogs. Sie kommt auf die geplante ARD-Programmreform zu sprechen und legt deren Inhalte dar.

Sie berichtete vom ARD-Produzentenbericht 2020, der zeige, dass der Senderverbund auch im vergangenen Corona-Jahr mit rund 870 Mio. Euro der größte Auftraggeber für Produktionsfirmen in Deutschland gewesen sei.

Zudem verlängere die ARD den Ausfallfonds II bis zum 30.6.2022, mit dem von der Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffene Produktionsfirmen weiterhin unterstützt würden.

Die Intendantin berichtete vom ARD-Jugendmedientag, an dem sich auch der MDR mit zahlreichen Workshops und Veranstaltungen etwa zu Fake News und zur Nachrichtenproduktion beteiligt habe.

Frau Prof. Wille führt zum Stand der von den Bundesländern geplanten Reform von Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland aus, zu dem es nun ein Anhörungsverfahren gebe.

Bericht aus dem MDR-Verwaltungsrat

Der Vorsitzende des MDR-Verwaltungsrates informierte über die vergangene Sitzung vom 08. November 2021. Gemäß § 23 Abs. 2 Ziff. 2 MDR-Staatsvertrag hat der Verwaltungsrat den Wirtschaftsplan für das Jahr 2021 festgestellt.

Weiterhin wurden die Wirtschaftspläne des Kinderkanals von ARD und ZDF und von ARD Kultur für das Jahr 2022 beraten. Die Gremien der einzelnen Landesrundfunk­anstalten beraten die Wirtschaftspläne der Gemeinschaftseinrichtungen, die in ihrer Zuständigkeit oder Federführung liegen.

Der Verwaltungsrat hat den Entwicklungsplan 2022 bis 2025 des MDR gemäß § 23 Abs. 2 Nr. 3 des MDR Staatsvertrages festgestellt. Weitere Themen waren der Bericht über die Finanzanlagen des MDR, die Berichterstattung des MDR an die Landtage für das Geschäftsjahr 2020, der MDR-Beteiligungsbericht 2020 sowie die MDR-Beteiligungen der MDR Media. Zugestimmt hat der Verwaltungsrat zudem der Schaffung einer Freienvertretung und zum Erlass eines Freienstatutes lt. Staatsvertrag § 35 Abs. 3 des MDR Staatsvertrages.

Kenntnisnahme des Entwicklungsplanes 2022 – 2025

Der Rundfunkrat hat sich abschließend mit dem MDR-Entwicklungsplan für den Zeitraum 2022 bis 2025 befasst und diesen zustimmend zur Kenntnis genommen.

MDR-Rundfunkratsvorsitzende Prof. Dr. Gabriele Schade hob hervor, dass der MDR als modernes, multimediales Medienhaus vielfältige Angebote für alle Bevölkerungsgruppen der Gesellschaft zur Verfügung stelle und über vielfältige Dialogangebote Teilhabe ermögliche. Mit dem MDR-Entwicklungsplan solle dieser Weg noch weiter verstärkt werden. Der MDR-Rundfunkrat ermögliche mit seiner Zustimmung zum Wirtschaftsplan 2022 und der intensiven Befassung mit dem Entwicklungsplan die Fortentwicklung des MDR und seiner Angebote.

Nach § 29 des MDR-Staatsvertrags ist ein Entwicklungsplan aufzustellen und fortzuschreiben. Der Verwaltungsrat des MDR hatte den Entwicklungsplan zuvor festgestellt.

Genehmigung des Wirtschaftsplanes des MDR 2022

Der Rundfunkrat hat den MDR-Wirtschaftsplan für 2022 genehmigt. Der Wirtschaftsplan 2022 sieht bei Gesamtausgaben von 749 Millionen Euro ein operatives Defizit im Erfolgsplan von 41 Millionen Euro vor. Dieses wird über Rücklagen ausgeglichen.

Mit dem Wirtschaftsplan 2022 wird die Finanzierung der geplanten strategischen Maßnahmen im Rahmen des Entwicklungsplans für die Jahre 2022 bis 2025 gewährleistet. Grundlage für die Genehmigung war die zuvor bereits erfolgte Feststellung des Wirtschaftsplans durch den MDR-Verwaltungsrat am 8. November 2021 sowie eine eingehende Befassung in den Ausschüssen und Landesgruppen des MDR-Rundfunkrats.

Genehmigungsverfahren gemäß § 32 MStV bei ARD/ZDF-Gemeinschaftsangeboten (Drei-Stufen-Test-Verfahren)
hier: Mitberatung des MDR-Rundfunkrates

a) Drei-Stufen-Test zu den wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote von 3sat

Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks hat die Mitberatungsvorlage des ZDF-Fernsehrates im Rahmen des Drei-Stufen-Test-Verfahrens zu den wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote von 3sat zustimmend zur Kenntnis genommen. Er ist zu der Auffassung gelangt, dass die wesentlichen Änderungen vom gesetzlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst sind. Der ZDF-Fernsehrat wird gebeten, in seiner weiteren Beratung die Empfehlungen und Hinweise des MDR-Rundfunkrates zu berücksichtigen.

b) Drei-Stufen-Test zu den wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote von phoenix

Der Rundfunkrat des Mitteldeutschen Rundfunks hat die Mitberatungsvorlage des ZDF-Fernsehrates im Rahmen des Drei-Stufen-Test-Verfahrens zu den wesentlichen Änderungen der Telemedienangebote von phoenix zustimmend zur Kenntnis genommen. Er ist zu der Auffassung gelangt, dass die wesentlichen Änderungen vom gesetzlichen Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks umfasst sind. Der ZDF-Fernsehrat wird gebeten, in seiner weiteren Beratung die Empfehlungen und Hinweise des MDR-Rundfunkrates zu berücksichtigen.

Aktualisierung der ARD-Werberichtlinien

Der Rundfunkrat hat der aktualisierten Fassung der ARD-Werberichtlinien zugestimmt. Der Rundfunkrat hat beschlossen, dass die aktualisierte Fassung der ARD-Werberichtlinien ab dem 01.01.2022 inhaltsgleich für sämtliche Angebote des MDR gilt.

Am 07.11.2020 ist der neue Medienstaatsvertrag (MStV) in Kraft getreten und hat den bisherigen Rundfunkstaatsvertrag abgelöst. Im Bereich der Werberegelungen hat der MStV keine grundlegenden inhaltlichen Neuerungen mit sich gebracht. Dennoch haben sich einige Begrifflichkeiten geändert, die eine Überarbeitung der bestehenden ARD-Richtlinien für Werbung, Sponsoring, Gewinnspiele und Produktionshilfe in der Fassung vom 12.03.2010 erforderlich gemacht haben. Die Aktualisierung dient damit primär der Vornahme systematischer Anpassungen sowie der Übernahme gesetzlicher Formulierungen.

Information zum Kooperationsbericht 2020

Der Rundfunkrat hat sich mit dem Kooperationsbericht des MDR für den Berichtszeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020 befasst. Der Kooperationsbericht dient dazu, die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bereichen des MDR und Dritten transparent zu machen. Er dokumentiert die Beachtung der einschlägigen Regularien des MDR für Kooperationen. Verstöße gegen die einschlägigen gesetzlichen und MDR-internen Bestimmungen sind für den Berichtszeitraum ebenso wenig festzustellen wie eine sachfremde Einflussnahme von dritter Seite auf Programminhalte des MDR.

Berichte aus den Programmbeiräten ARTE Deutschland und ARTE G.E.I.E. und dem ARD-Programmbeirat

Die Vertreter des MDR-Rundfunkrates in den Programmbeiräten von ARTE Deutschland ,Frank Nemetz, und ARTE G.E.I.E., Sandro Witt, informierten über die Schwerpunkte des vergangenen Jahres.

Die Programmbeiräte ARTE Deutschland und ARTE G.E.I.E. beraten die Geschäftsführung und die Gesellschafterversammlung in Programmfragen.

Die Gremienvertreterin des MDR-Rundfunkrates im ARD-Programmbeirat, Susanna Erbring, informierte über die Schwerpunkte der vergangenen Sitzungen.

Der ARD-Programmbeirat ist das Beratungsgremium für den Programmdirektor Erstes Deutsches Fernsehen und die Ständige Fernsehprogrammkonferenz, die das Programm des Ersten Deutschen Fernsehens zusammenstellt.

Ende der fünften Amtsperiode des Rundfunkrates

Abschließend resümierten die Rundfunkratsvorsitzende Gabriele Schade und ihre beiden Stellvertreter Steffen Flath und Horst Saage die abgelaufene Legislatur. Sie dankten den Mitgliedern des Rundfunkrates für ihre umfangreich geleistete Arbeit. Der Rundfunkrat habe seine Aufgaben verantwortungsvoll wahrgenommen und die Fortentwicklung des MDR zu einem modernen, multimedialen Medienhaus ermöglicht. Die Transparenz sei gestärkt worden und auch in Pandemiezeiten seien die Interessen der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks vertreten worden.

Eine Amtszeit des Rundfunkrates dauert sechs Jahre, die aktuelle endet am 8. Dezember 2021. Danach führt der Rundfunkrat die Geschäfte bis zum Zusammentritt des neuen Rundfunkrates weiter. Die konstituierende Sitzung ist derzeit für den 31. Januar 2022 geplant.

gez. Prof. Dr. Gabriele Schade
Vorsitzende des MDR-Rundfunkrates